Zur bayerischen Kreuz-DebatteKein Kampfeszeichen

Kreuze in öffentlichen Räumen sind legitim und kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Sie dürfen aber nicht zur Abgrenzung und Ausgrenzung missbraucht werden.

Anzeige: Gott? Ein Streitgespräch. Von Johannes Hartl und Konrad Paul Liessmann

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