StaatsbürgerschaftsrechtKirchen fordern die vollständige Abschaffung der so genannten Optionspflicht

Nach bisheriger Gesetzeslage müssen sich in Deutschland geborene Kinder aus Zuwandererfamilien bis zum 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden, da das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht den „Doppelpass“ nicht zulässt. Die so genannte Optionspflicht betrifft in erster Linie Deutsch-Türken, denn für viele andere Nationalitäten gelten Ausnahmen. 

Ein Anfang April zwischen Union und SPD ausgehandelter Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft sieht dagegen vor, dass junge Menschen dauerhaft zwei Staatsangehörigkeiten haben dürfen, vorausgesetzt sie wurden in Deutschland geboren und haben bis zu ihrem 21. Geburtstag mindestens acht Jahre hier gelebt. Der Entscheidungszwang fällt ebenfalls weg, wenn sie sechs Jahre lang in Deutschland eine Schule besucht oder eine Ausbildung abgeschlossen haben. Mit Blick auf diesen Gesetzentwurf haben die für migrations- und integrationspolitische Fragen Verantwortlichen der evangelischen und der katholischen Kirche in Deutschland ihre schon mehrfach benannte Ablehnung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht bekräftigt und auch gegenüber den jetzt getroffenen Regelungen ihre Bedenken erklärt. 

Die Vorsitzenden der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Norbert Trelle (Hildesheim), und der Kammer für Migration und Integration der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Kirchenpräsident Volker Jung (Evangelische Kirche in Hessen und Nassau), betonen dazu, dass Mehrstaatigkeit seit Jahren in Deutschland zur Normalität gehöre. So müsste beispielsweise mehr als die Hälfte der Eingebürgerten ihre zweite Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, weil es sich bei diesen um Staatsangehörige der EU handele. Auch Kinder aus binationalen Partnerschaften unterlägen nicht der Pflicht, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, wenn ein Elternteil Deutscher sei. Die Optionspflicht an sich stelle rechtliche Gleichheit und gesellschaftliche Teilhabe in Frage. 

Gerade deshalb habe man die grundsätzliche Übereinkunft zwischen den Regierungspartnern im Koalitionsvertrag begrüßt; für die künftig deutlich kleinere Gruppe der Optionspflichtigen seien wichtige Erleichterungen vorgesehen. Allerdings bedauern die Kirchenvertreter, dass die Optionspflicht nach wie vor nicht vollständig abgeschafft sei. Es sei für die Betroffenen nicht unmissverständlich zu erkennen, unter welchen Umständen ihre deutsche Staatsangehörigkeit fortbestehe. Im Prozess der Identitätsfindung junger Menschen aber sei ein solches Vorgehen nicht hilfreich. Sie fühlten sich zwar Deutschland zugehörig, erlebten aber oft auch Fremdheitsgefühle und Diskriminierung.

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