Wie der Pflichtzölibat entstandMittelalter in der Moderne?

Der Pflichtzölibat für Priester hat keinen Anhalt im Neuen Testament. Er entstand im Zug der Angleichung von Klerikern an die Ordensleute, die gleichzeitig eine Rückkehr zu religionsgeschichtlich früheren Vorstellungen von kultischer Reinheit bedeutete. Diese Entwicklung ist heute nicht mehr theologisch zu rechtfertigen.

Bereits seit Jahrzehnten zählt die Abschaffung des Pflichtzölibates zu den Kernanliegen reformorientierter Initiativen innerhalb der römisch-katholischen Kirche des Westens. Im Rahmen der aktuellen Aufarbeitung des Skandals um jene Kleriker, die während der vergangenen Jahrzehnte sexuelle Gewalt gegenüber Kindern ausübten, rückt das Thema „Pflichtzölibat“ neuerlich massiv in den Vordergrund. Immer mehr Christen und Nichtchristen fordern mittlerweile sogar, den kirchlichen Umgang mit Sexualität insgesamt auf den Prüfstand zu heben. Die kirchlich-traditionelle Sexualmoral und das Festhalten am Pflichtzölibat werten sie als unangemessene Verweigerung gegenüber der Moderne.

So wandten sich im Januar 2011 namhafte bundesdeutsche CDU-Politiker wie Norbert Lammert, Dieter Althaus, Erwin Teufel oder Bernhard Vogel mit der Forderung einer Rücknahme des Pflichtzölibates in einem offenen Brief an die Bischöfe unseres Landes. Im Februar 2011 zählte die Aufhebung des Pflichtzölibats zu den Kernforderungen des „Memorandums“, das von mehr als 250 deutschsprachigen Theologen unterzeichnet wurde. Am 13. März 2011 verbreiteten die Medien, dass der Soziologe Franz-Xaver Kaufmann den Missbrauchsskandal in den historischen Strukturen der Kirche wurzeln sehe und in diesem Zusammenhang für eine Aufhebung des Pflichtzölibats optiere. Im April 2011 ermittelte eine repräsentative Politbarometer-Umfrage, die im Auftrag der ZDF-Sendung „sonntags“ durchgeführt wurde, die Forderung der Gläubigen nach Reformen. 75 Prozent der befragten Katholiken sprachen sich für die Aufhebung des Pflichtzölibates aus.

Der Blick in die Christentums- und Kulturgeschichte

Eine auf die vergangenen Jahrzehnte bezogene Revision der Dauerkontroverse um den Zölibat zeigt, dass die immer wieder vorgetragenen Pro- und Contra-Argumente seit langer Zeit unverändert auf dem Tisch liegen. Die Befürworter des Pflichtzölibates argumentieren erstens regelmäßig mit dessen langer Tradition, die mitunter bis auf Jesus zurückgeführt wird. Zweitens findet sich der Hinweis darauf – so prominent in der Entgegnung von Kardinal Walter Kasper (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 11. Februar 2011) auf das „Memorandum“ –, dass der Pflichtzölibat allein im Gesamt der Weltkirche und ansonsten eben überhaupt nicht abgeschafft werden könnte. Drittens richtet man den Blick auf die evangelischen Kirchen, um von deren Situation die Folgerung abzuleiten, dass der Verzicht auf den Pflichtzölibat zur Verbesserung der Kirchensituation dort wenig beigetragen habe.

Die Gegner des Pflichtzölibates bestreiten erstens seine Verwurzelung im Neuen Testament. Als zweites führen sie den Priestermangel grundlegend auf den Pflichtzölibat zurück; dieser sei dafür mitverantwortlich, dass die Ermöglichung der Sonntagseucharistie in jeder Gemeinde auf immer größere Schwierigkeiten stoße. Drittens berge das Festhalten am Pflichtzölibat das Risiko, dass immer mehr beziehungsschwache Kandidaten das Priesteramt übernähmen.

Über die bisherigen Argumente hinaus kann der Blick in die Christentums- und Kulturgeschichte zeigen, dass der Pflichtzölibat, der heutzutage in Frage gestellt wird, nicht aus der gemeindlichen Seelsorgepraxis hervorgewachsen ist, sondern als ein über anderthalb Jahrtausende hinweg vom Mönchtum geprägtes Klerikerideal zu charakterisieren ist: Seit dem 4. Jahrhundert wollten sich die Mönche für ihr ewiges Leben durch ein „Mehr“ an irdischer Leistung empfehlen. Auch durch den Verzicht auf die Ausübung der Sexualität suchten sie damit jene Christen zu übertreffen, die ihrer Taufberufung in Ehe und Familie folgten. Die Priester haben sich an diesem sexualitätsfreien Ideal orientiert und den Mönchen darin über anderthalb Jahrtausende nachgeeifert, wie sich religions- und sozialgeschichtlich rekonstruieren lässt.

Anfänglich gab es im Christentum für keine soziale Gruppe einen Pflichtzölibat. Vielmehr galt für all jene, die sich der kleinen Gruppe der Christen in der Taufe anschlossen, allein die neutestamentlich vorgegebene Gottes- und Nächstenliebe in Leben und Lehre als verbindlich. Nicht zufällig veranschaulicht die in den synoptischen Evangelien überlieferte Begegnung Jesu mit den Kindern, dass es für Christen erstrangig darauf ankommt, das eigene Leben mit der Empfangsbereitschaft der Kleinen wie ein Geschenk anzunehmen: „Amen, das sage ich euch: Wer das Reich Gottes nicht so annimmt wie ein Kind, wird nicht hinein kommen (Mk 10,15)“, wird Jesus als Mahnung zur kindergleichen Offenheit und Empfangsbereitschaft an die Erwachsenen in den Mund gelegt.

Das göttliche Geschenk der eigenen Originalität kann sich gemäß dem Neuen Testament in unterschiedlichen Charismen ausdrücken, eben auch in der Gabe der Ehelosigkeit (1 Kor 7,7). Wer also in der Urgemeinde und in der Frühen Kirche ehelos lebte, tat dies freiwillig aus der Überzeugung, von Gott mit dieser Begabung beschenkt worden zu sein, um dieses Charisma – wie auch all die anderen Charismen – in den Aufbau des gemeinschaftlichen Lebens, vor allem in die Armensorge, einzubringen.

In dem Maße, wie sich die Christen nach der Akzeptanz durch Kaiser Konstantin (+ 337) im 4. Jahrhundert von einer kleinen elitären Schar zur Massenbewegung ausweiteten, entwickelte sich am Rande des Imperium Romanum – im heutigen Ägypten und Syrien – eine Sonderbewegung von leistungsorientierten „Verzichts-Christen“. Sie verkehrten die neutestamentliche Geschenkspiritualität in eine Leistungsspiritualität und beanspruchten in der Gemeinschaft der Christen fortan die Dominanz. Freiwillig verzichteten sie auf menschliche Gemeinschaft, Heimat, Habe, Nahrung, Schlaf und eben auch auf die Ausübung der Sexualität.

Sexualitätsverzicht als mönchische Leistungsaskese

Anfänglich lebten die verzichtsfreudigen Asketen allein. Noch im 4. Jahrhundert taten sie sich vermehrt zu klösterlichen Gemeinschaften zusammen, um ihre Verzichtsleistungen im Gehorsam gegenüber einem Klosteroberen zu erbringen. Übereinstimmend enthielten sie sich von der Ehe und der Sexualität.

Von Anfang an war die Ehelosigkeit so selbstverständlich mit dem Mönchtum verbunden, dass kaum eine Klosterregel seit dem 4. Jahrhundert sie ausdrücklich erläutert. Jene spätantiken und mittelalterlichen Klosterregeln sowie die sonstigen zeitgenössischen mönchischen Vorschriften, die das Thema Ehelosigkeit überhaupt einmal ausdrücklich ansprechen, geben oftmals indirekt zu erkennen, dass sich diese Anforderung nicht immer leicht verwirklichen ließ. Vor allem kam es wiederholt zum Streit darüber, dass für den Klostereintritt von Verheirateten die Zustimmung des Ehepartners vorliegen musste. Insgesamt charakterisiert der Kirchenhistoriker Wolf-Dieter Hauschild die bereits im frühesten christlichen Mönchtum geforderte Ehelosigkeit als eine „Entweltlichung“, welche „als eine neue Form sozialer Praxis konzipiert“ wurde.

Bekanntermaßen wurden die christlichen Amtsträger – hier bezogen auf Bischöfe, Priester und Diakone – seit dem 3. Jahrhundert als Klerus oder Kleriker bezeichnet, ohne dass bis dahin von einem klerikalen Pflichtzölibat die Rede gewesen wäre. Freilich begannen mit dem 3. Jahrhundert die Auseinandersetzungen über die Bedingungen der Zulassung zum Klerus beziehungsweise über den Ausschluss aus dieser Gruppe der Amtsträger. Nicht zufällig hob in diesem Zusammenhang auch der Konflikt darüber an, welche Ämter als priesterlich angesehen wurden und für Frauen nicht zugänglich sein sollten.

Im Westen beförderte sowohl die Befreiung der Kleriker von öffentlichen Lasten (Steuern) als auch die zunehmende Bedeutung der sexuellen Enthaltsamkeit eine Abgrenzung des Klerus nach außen und seine weitere Hierarchisierung nach innen. Fortan begann man die sexuelle Abstinenz für all jene Kleriker zu fordern, die mit der Feier der Eucharistie und mit der Berührung der eucharistischen Gaben befasst waren. So sieht auch der Patrologe Alexandre Faivre eine Korrespondenz zwischen der „Gewährung staatlicher Privilegien“ sowie der „,Entfremdung‘ durch den Kult und der Anordnung sexueller Enthaltsamkeit“.

Seit dem 6. Jahrhundert wurde es immer schwerer, zwischen Mönchen einerseits und Bischöfen, Priestern und Diakonen andererseits zu unterscheiden. So bestanden gemäß dem Vorbild der Klerikergemeinschaft des Bischofs Augustinus von Hippo (+ 430) an den Bischofssitzen fast regelmäßig Klöster, deren Kleriker in Gemeinschaft sexuell enthaltsam lebten und als vornehmste Aufgabe den Dienst am Heiligtum pflegten. Das Motiv für diese Verbindung von Priestertum und Mönchtum lässt sich – wie schon angesprochen – bereits in der spätantiken Kirche erkennen: Vermittler des Heils konnte nur sein, wer asketisch und „rein“, das heißt sexuell enthaltsam lebte. So glaubte man entsprechend der Logik von menschlicher Leistung und göttlicher Gegenleistung, dass sich die von einem Priester gefeierte Messe durch dessen mönchisch-enthaltsame Lebensweise in ihrer Wirkung für das Diesseits und das Jenseits optimieren ließ.

Der seit dem 4. Jahrhundert aus der leistungsfrommen Welt der Klöster übernommene Impuls zur Installation des Pflichtzölibates für Bischöfe, Priester oder Diakone lässt sich als Abkehr von der urgemeindlichen Maßgeblichkeit der Einzelbegabung mit der Ehelosigkeit auch entwicklungsgeschichtlich verständlich machen.

Kultische Reinheit als Wurzel der Zölibatsforderung

Auf die Religionsgeschichte geht die Unterscheidung zwischen einer ethisch-gesinnungsorientierten Reinheit und einem urtümlicheren kultischen Reinheitsverständnis zurück. Jesus setzte das Paradigma der kultischen Reinheit, dem zufolge man sich durch den Kontakt mit Körperstoffen (Blut, Spermien etc.) per se die Unreinheit zuzieht, außer Kraft (Mk 7,20–23). In der Konsequenz sehen die neutestamentlichen Schriften auch keinen Pflichtzölibat vor.

Doch sollten im Westen ab dem 4. Jahrhundert neuerlich gegenläufige Tendenzen zu Einfluss gelangen: Man setzte die neutestamentlich-ethische Rede von „Sünde“ fortan mit dem ursprünglicheren Terminus „Pollution“ gleich und interpretierte ihn damit kultisch um. Diese Verkehrung des neutestamentlichen Reinheitsdenkens ging so weit, dass man fortan jedwede Ausübung von Sexualität als verunreinigend und sündhaft einstufte. Unabhängig von einer inneren Zustimmung galt hier der nächtliche Samenerguss ebenso als „Pollution“ wie bereits die gedankliche Befassung mit der Sexualität. Beides machte einen Liturgen kultunfähig. Im Sinne einer Bestätigung für den Einfluss des kultischen Reinheitsdenkens auf das Priesteramt konnte der Liturgiehistoriker Peter Browe sogar noch über das Spätmittelalter hinausreichende Wunderberichte ausfindig machen, denen zufolge sich der göttliche Herr bei der eucharistischen Wandlung jenen Priestern auf sichtbare Weise entzogen habe, welche sich zuvor sexuell betätigt hätten.

Der Niedergang der römischen Zivilisation ab dem 4. Jahrhundert im Westen vermochte die Entwicklung zugunsten des Pflichtzölibates zu begünstigen. Die Entvölkerung von Städten und die Aufgabe von Schulen trafen die Buchreligion Christentum schwer. Das entstandene theologische Vakuum wurde durch einfachreligiöse Überzeugungen und Religionspraktiken ausgefüllt, darunter die Ausweitung eines ehedem auf Mönche begrenzten Pflichtzölibates. Dieser galt als Verwirklichung der primärreligiösen Leistungs- und Verdienstlogik wie auch des urtümlichen kultischen Reinheitsstrebens.

Das Aufkommen des Pflichtzölibates wirkte sich auch auf das Verständnis der neutestamentlichen Bildersprache aus. Die Schriften des Neuen Testaments sehen unterschiedslos alle Getauften als Geschwister gegenüber dem einen väterlich verstandenen Gott an. Die Begabung mit der Gotteskindschaft galt als sein himmlisches Geschenk. Indem allerdings die Mönche – und in der Konsequenz die Bischöfe, Priester und Diakone – ihre Mönchwerdung beziehungsweise Weihe selbstbewusst als eine Zweite Taufe auffassten, verstanden sie sich alsbald als die erstrangigen, eben als die besonderen Gotteskinder. Zugleich verkehrten sie damit das ursprüngliche Geschenk der Gotteskindschaft in eine menschlich herstellbare Verzichtsleistung. In der Konsequenz wurde so das neutestamentliche Ideal der einen Geschwisterschaft unter allen Getauften verdunkelt.

Besondere Gotteskinder aufgrund des Zölibats

Schon in den antik-heidnischen Kulten hatten die Kinder aufgrund ihrer noch nicht erwachten Sexualität als besonders rein gegolten, so dass man den Gottheiten nachsagte, dass diese erstrangig auf die lieblichen Stimmen der Kinder hörten. Auf dieser Verständnislinie führte innerhalb des bildungsfernen mittelalterlichen Christentums die neutestamentlich nicht bezeugte, eben primärreligiöse Gleichsetzung von „puer (Kind)“ und „purus (rein)“ zur überaus verbreiteten Aufnahme von Kindern in die Klöster. Vor allem galten Kinder als die bevorzugten Fürbitter. Gott liebe und erhöre die von sexueller Kontamination freien Bitten der Kinder mit deren klaren Stimmen, so darf man die hintergründige Überzeugung paraphrasieren.

Es fällt auf, dass sich das Ideal des von Sexualität unberührten Kindes im Mittelalter nicht auf die an Alter jungen Kinder begrenzte. Vielmehr waren die an Jahren älteren Mönche, ebenso Bischöfe, Priester und Diakone diesem Kinderideal gleichfalls derart verpflichtet, dass sie ihre sexuellen Regungen so weit auf Distanz hielten, wie das bei Kindern ohne menschliches Einwirken der Fall ist. Diese von Sexualität ungetrübte „besondere Gotteskindschaft“ zeigte sich bis in das Äußere: So verstand man die Tonsur im Mittelalter als „Kinderfrisur“. Überdies galt – ausgehend von der Kapuze als dem in der Antike charakteristischen Kleidungsstück der Kinder – die Mönchskapuze (beziehungsweise das priesterliche Schultertuch als aufgeschnittene und geplättete Mönchskapuze) als Kinderkleid.

In den Horizont einer als „besonders“ in Anspruch genommenen Gotteskindschaft fügen sich auch die seit dem Hochmittelalter so genannten Evangelischen Räte aus Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam nachvollziehbar ein: Der Mönch (und in seiner Spur der Bischof, Priester, Diakon) soll im Sinne der Gütergemeinschaft arm wie ein Kind, sexuell rein wie ein Kind und gehorsam wie ein Kind leben. Wie stark innerhalb dieser leistungsasketisch motivierten Trias die sexuelle Reinheit herausragt, wird auch daran deutlich, dass im Hoch- und Spätmittelalter meist am Festtag des Heiligen Nikolaus oder am Fest der Unschuldigen Kinder ein mit bischöflichen Insignien ausgestattetes Kind der Liturgie an der Kathedralkirche (mit Ausnahme der Messfeier) vorstand. Einmal mehr macht diese Tradition der so genannten Kinderbischöfe das mittelalterliche Ideal von Mönch, Bischof, Priester und Diakon anschaulich: das sexuell reine Kind als Wasserzeichen hinter dem Pflichtzölibat.

Christentumsgeschichtliches Plädoyer für ein Ende des Pflichtzölibats

Martin Luther hatte bereits im 16. Jahrhundert seine Einsicht auf den Punkt gebracht, dass vor Gott allein die neutestamentlich eine Taufe und die eine Gotteskindschaft aller Getauften zähle. Wer mit der Taufe beschenkt sei, verfüge damit über die grundlegende Voraussetzung, in Freiheit jedes gemeindliche Amt zu übernehmen und in Freiwilligkeit jede Lebensweise zu wählen. Dagegen lehnte Luther einen Pflichtzölibat im Dienste der Leistungsaskese und des kultischen Reinheitsstrebens als eine menschliche Erfindung ohne neutestamentliche Wurzeln ab. Konsequent ermahnte er alle Christen zur Gottes- und Nächstenliebe, anstatt fälschlich auf die Mönchskapuzen (und Schultertücher) der Pflichtzölibatären zu vertrauen: „Dis werck des 1. gebots ist größer, ja viel größer denn alle Mönchskappen.“

In der römisch-katholischen Kirche verabschiedete man sich lehramtlich erst 400 Jahre später von der Höherbewertung des Rätestandes vor anderen ehelichen und nicht-ehelichen Lebensweisen. So heißt es in den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils ohne jeden Hinweis auf den Pflichtzölibat: „Eines ist also das auserwählte Volk Gottes – ein Herr, ein Glaube eine Taufe (Eph 4,5); gemeinsam (…) die Gnade der Kindschaft, gemeinsam die Berufung zur Vollkommenheit. (…) Wenn auch einige nach Gottes Willen als Lehrer, Ausspender der Geheimnisse und Hirten für die anderen bestellt sind, so waltet doch unter allen eine wahre Gleichheit in der allen Gläubigen gemeinsamen Würde und Tätigkeit zum Aufbau des Leibes Christi“ (Lumen gentium 32).

Tatsächlich wird man im Anschluss an eine christentums- und kulturgeschichtliche Revision festhalten müssen, dass der Pflichtzölibat ohne Wurzeln im Neuen Testament ist. Durchzusetzen vermochte er sich vornehmlich aufgrund eines Rückgangs an Reflexionstheologie, der sozialgeschichtlich mit einem gesamtgesellschaftlichen Rückgang an Bildung im Westen seit dem Ende der Spätantike zu erklären ist. An die Stelle der Hochtheologie traten primärreligiöse Praktiken, die vom Neuen Testament ehedem überwunden worden waren: erstrangig die Hochschätzung der Entsprechung von menschlicher Leistung und göttlicher Gegenleistung sowie die Dominanz der kultischen gegenüber der ethischen Reinheit. Beides wurde durch die Mönche mit der ihnen zugesprochenen Leitspiritualität über anderthalb Jahrtausende hinweg für alle Christen vorgelebt. Für die Bischöfe, Priester und Diakone folgte daraus schließlich der Pflichtzölibat.

Angesichts dieses christentumsgeschichtlichen Befundes stellt sich der Kirchenhistoriker Kardinal Walter Brandmüller (FAZ, 26. Januar 2011) mit seinem Vorwurf, dass die Gegner des Pflichtzölibates Jesus beleidigten, ein fragwürdiges Zeugnis aus. Umsichtiger urteilt der Münsteraner Kirchenhistoriker Arnold Angenendt im Anschluss an seine religionsgeschichtliche Vergewisserung (Süddeutsche Zeitung, 8. Februar 2011): „Am Ende kann es nur bei der biblischen Ausgangssituation bleiben. Indem das Neue Testament verheiratete Bischöfe und Diakone bezeugt, ist die kultische Reinheit grundsätzlich abgetan.“ Und mit Blick auf die aktuelle pastorale Situation folgert er: „Als Kirchengesetz kann der Zölibat nur so lange bestehen, wie er der Kirche nützt. Eben das ist heute fraglich.“

So gilt es den Blick auf das im Zweiten Vaticanum ermöglichte Diakonat für Verheiratete (LG 29) zu richten und für die Ausweitung dieser „pflichtzölibatsfreien“ Amtsauffassung einzutreten. Mit der diakonatsbezogenen lehramtlichen Festschreibung wird nämlich erstens anerkannt, dass es für Christen im Neuen Testament keine Zölibatsauflagen gibt. Zweitens ruft der Beschluss in Erinnerung, dass es bei aller Wertschätzung der christlichen Tradition zu den Aufgaben der Theologie gehört, religionsgeschichtlich zwar erklärbare, jedoch historisch-theologisch heutzutage nicht mehr zu rechtfertigende Entwicklungen wie den Pflichtzölibat vernehmlich in Frage zu stellen. Auch damit kommt die Theologie dem Auftrag des Zweiten Vatikanums nach, die innere Erneuerung der Kirche zu fördern und deren „segensreiche Präsenz in der heutigen Welt“ zu vertiefen (Gravissimum educationis 12).

Jedenfalls fällt erst in dem Moment neuer Glanz auf die neutestamentliche Rede von der Begabung mit der Ehelosigkeit, wenn der Einspruch der Christentums- und Kulturgeschichte gegenüber der gegenwärtigen weltkirchlichen Verpflichtung zum Zölibat auf Gehör stößt. Zugleich könnte an genau dieser Stelle das Mühen um eine vertiefte priesterliche Spiritualität ansetzen. Diese Sorge müsste eine Schulung der priesterlichen Kommunikationsfähigkeiten ebenso umfassen wie ein vertieftes Verständnis der Liturgie und deren Feier.

Insofern genügt es nicht, wenn das „Memorandum“ allein die Freigabe des Pflichtzölibates fordert; denn ebenso kommt es zukünftig mehr denn je auf eine geistlich vertiefende theologische Ausbildung an. Tatsächlich steht die römisch-katholische Kirche hier am Anfang eines neuen Weges, der das kirchliche wie das universitäre Lehramt gleichermaßen herausfordern wird, zumal beide im Dienste aller Getauften und der Welt von heute stehen.

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