Zur grundgesetzlichen Ordnung von Staat und Religion: Religiöse Pluralität normativ verarbeitet Über die grundgesetzliche Ordnung von Staat und Religion wird gegenwärtig nicht nur theoretisch diskutiert. Das zeigt sich an der Verleihung des Körperschaftsstatus an die Zeugen Jehovas in den einzelnen Bundesländern genauso wie an der Frage, ob muslimische Gruppierungen als Religionsgesellschaft im Rechtssinn qualifiziert werden können. Ohne die historische Dimension lässt sich der Bedeutungsgehalt der religionsverfassungsrechtlichen Normen des Grundgesetzes kaum adäquat erfassen. Von Ansgar Hense Herder Korrespondenz 7/2009 S. 354-358, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Ansgar Hense Prof. Dr. iur. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und apl. Professor an der Technischen Universität Dresden. Auch interessant Plus Heft 5/2020 S. 11-12 Staatsleistungen: Ungelöst Von Benjamin Lassiwe Plus Mythos Vatikan S. 38-39 Der Vatikan und die deutschen Katholiken: Da lässt sich was machen Von Oliver Lahl Plus Heft 8/2019 S. 30-32 Der 37. Deutsche Evangelische Kirchentag in Dortmund: Glück auf und Halleluja Von Stefan Orth
Ansgar Hense Prof. Dr. iur. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und apl. Professor an der Technischen Universität Dresden.
Plus Mythos Vatikan S. 38-39 Der Vatikan und die deutschen Katholiken: Da lässt sich was machen Von Oliver Lahl
Plus Heft 8/2019 S. 30-32 Der 37. Deutsche Evangelische Kirchentag in Dortmund: Glück auf und Halleluja Von Stefan Orth