Wahlrecht gegen die strukturelle Benachteiligung von Familien?: Das Kind als Staatsbürger Kann ein Kinder- beziehungsweise Familienwahlrecht helfen, die politischen Interessen von Familien effizienter durchzusetzen? In einem so genannten Stellvertretermodell wäre ein Kinderwahlrecht als notwendiger und realisierbarer Bestandteil der Menschenrechte für Kinder durchaus praktikabel. Von Ursula Nothelle-Wildfeuer Herder Korrespondenz 4/2004 S. 198-202, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 108,50 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Ursula Nothelle-Wildfeuer Ursula Nothelle-Wildfeuer ist seit Oktober 2003 ord. Professorin für Christliche Gesellschaftslehre in Freiburg, vorher hat sie drei Jahre lang den Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre und Pastoralsoziologie in Bonn vertreten. Sie wurde 1990 mit einer Arbeit über die erkenntnistheoretischen Grundlagen der Christlichen Gesellschaftslehre (Duplex ordo cognitionis, Paderborn 1991) promoviert, und habilitierte sich 1997 mit einer Arbeit zur aktuellen Frage des Verhältnisses von sozialer Gerechtigkeit und Zivilgesellschaft (Paderborn 1999). Ihre derzeitigen Arbeitsschwerpunkte sind Fragen der Reform des Sozialstaates, der sozialen Gerechtigkeit und der Bürgergesellschaft, ferner die historische Entwicklung christlich-sozialer Ideen und Konzepte.
Ursula Nothelle-Wildfeuer Ursula Nothelle-Wildfeuer ist seit Oktober 2003 ord. Professorin für Christliche Gesellschaftslehre in Freiburg, vorher hat sie drei Jahre lang den Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre und Pastoralsoziologie in Bonn vertreten. Sie wurde 1990 mit einer Arbeit über die erkenntnistheoretischen Grundlagen der Christlichen Gesellschaftslehre (Duplex ordo cognitionis, Paderborn 1991) promoviert, und habilitierte sich 1997 mit einer Arbeit zur aktuellen Frage des Verhältnisses von sozialer Gerechtigkeit und Zivilgesellschaft (Paderborn 1999). Ihre derzeitigen Arbeitsschwerpunkte sind Fragen der Reform des Sozialstaates, der sozialen Gerechtigkeit und der Bürgergesellschaft, ferner die historische Entwicklung christlich-sozialer Ideen und Konzepte.