Kirchenrechtliche Anmerkungen zum „Fall Grabmeier“Sensibilität für die Rechtskultur

Es ist ein in Deutschland bislang einmaliger Konflikt: Der Regensburger Bischof Gerhard Müller Ludwig verfügte die Entlassung des Vorsitzenden eines Dekanatsrates und Mitglieds des Diözesenrates. Unabhängig vom konkreten Vorgehen des Bischofs, das unter anderem vom Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken heftig kritisiert wurde, zeigen sich in diesem Konflikt grundlegende kirchenrechtliche Probleme.

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