Kirchenrechtliche Anmerkungen zum „Fall Grabmeier“: Sensibilität für die Rechtskultur Es ist ein in Deutschland bislang einmaliger Konflikt: Der Regensburger Bischof Gerhard Müller Ludwig verfügte die Entlassung des Vorsitzenden eines Dekanatsrates und Mitglieds des Diözesenrates. Unabhängig vom konkreten Vorgehen des Bischofs, das unter anderem vom Präsidenten des Zentralkomitees der deutschen Katholiken heftig kritisiert wurde, zeigen sich in diesem Konflikt grundlegende kirchenrechtliche Probleme. Von Peter Krämer Herder Korrespondenz 6/2003 S. 291-294, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Peter Krämer Peter Krämer (geb. 1942) habilitierte sich 1976 für das Fach Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Bonn. 1980 folgte die Ernennung zum Professor für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte an der Katholischen Universität Eichstätt. 1997 folgte er dem Ruf an die Theologische Fakultät Trier.
Peter Krämer Peter Krämer (geb. 1942) habilitierte sich 1976 für das Fach Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Bonn. 1980 folgte die Ernennung zum Professor für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte an der Katholischen Universität Eichstätt. 1997 folgte er dem Ruf an die Theologische Fakultät Trier.