Schweiz: Verfassungsänderung für Kirchenfreiheit Mit einer Mehrheit von knapp zwei Dritteln aller abgegebenen Stimmen hat das Schweizer Volk am 10. Juni der Streichung des letzten konfessionellen Ausnahmeartikels in der Bundesverfassung zugestimmt. Damit entfällt der so genannte Bistumsartikel, wonach Bistümer nur mit Genehmigung des Bundes errichtet werden dürfen. Von Rolf Weibel Herder Korrespondenz 7/2001 S. 335-337, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte digital + 2 Hefte 0,00 € danach 93,80 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,00 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 2,10 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Rolf Weibel Rolf Weibel (geb. 1939), Dr. theol., seit 1975 ständiger Mitarbeiter der Herder-Korrespondenz, war bis 2004 Redaktionsleiter der Schweizerischen Kirchenzeitung. Mit dem Arbeitsschwerpunkt schweizerische Religionskultur arbeitet der kulturwissenschaftlich orientierte Theologe nachberuflich weiterhin als Fachjournalist und Referent. Auch interessant Plus Heft 9/2019 S. 46 Deutsche Bistümer: Reform des VDD Von Benjamin Leven Plus Heft 8/2019 S. 11-12 Österreich: Chronique scandaleuse Von Otto Friedrich Plus Heft 7/2019 S. 19-23 Warum der Staat die Kirchen mitfinanziert: Staatsleistungen abschaffen? Von Ralph Rotte
Rolf Weibel Rolf Weibel (geb. 1939), Dr. theol., seit 1975 ständiger Mitarbeiter der Herder-Korrespondenz, war bis 2004 Redaktionsleiter der Schweizerischen Kirchenzeitung. Mit dem Arbeitsschwerpunkt schweizerische Religionskultur arbeitet der kulturwissenschaftlich orientierte Theologe nachberuflich weiterhin als Fachjournalist und Referent.
Plus Heft 7/2019 S. 19-23 Warum der Staat die Kirchen mitfinanziert: Staatsleistungen abschaffen? Von Ralph Rotte