Ehe, nichteheliche und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften: Am „besonderen Schutz“ festhalten Die Diskussion über die Schaffung eheähnlicher Rechtsinstitute für gleichgeschlechtliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften ist in vollem Gang. Der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff wendet sich aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen solche neuen Rechtsinstitute, die mit dem besonderen Schutz von Ehe und Familie nicht vereinbar sind. Das schließt rechtliche Einzelregelungen zugunsten solcher Partnerschaften nicht aus. Von Eberhard Schockenhoff Herder Korrespondenz 4/2000 S. 186-192, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Professor Eberhard Schockenhoff Eberhard Schockenhoff (1953-2020) war seit 1994 Professor für Moraltheologie an der Universität Freiburg. 2001 wurde er durch Beschluss des Bundeskabinetts zum Mitglied des Nationalen Ethikrates berufen; 2005 erfolgte die Wiederberufung und Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden; 2008 die Berufung in den Deutschen Ethikrat, das Nachfolgegremium des Nationalen Ethikrates. Auch interessant Plus Mythos Vatikan S. 38-39 Der Vatikan und die deutschen Katholiken: Da lässt sich was machen Von Oliver Lahl Plus Heft 8/2019 S. 30-32 Der 37. Deutsche Evangelische Kirchentag in Dortmund: Glück auf und Halleluja Von Stefan Orth Plus Gelobtes Land S. 31-33 Die alten Volksparteien und die Neue Rechte: Warnende Beispiele Von Timo Lochocki Schlagwörter Gleichgeschlechtliche Ehe
Professor Eberhard Schockenhoff Eberhard Schockenhoff (1953-2020) war seit 1994 Professor für Moraltheologie an der Universität Freiburg. 2001 wurde er durch Beschluss des Bundeskabinetts zum Mitglied des Nationalen Ethikrates berufen; 2005 erfolgte die Wiederberufung und Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden; 2008 die Berufung in den Deutschen Ethikrat, das Nachfolgegremium des Nationalen Ethikrates.
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