Ökumenischer Bericht zur ReligionsfreiheitGradmesser der Menschenrechte

Die beiden Großkirchen stellen den gemeinsamen Bericht zur Lage der Religionsfreiheit weltweit vor. Dabei ist ihnen auch eine Abgrenzung wichtig.

Mit einer gemeinsamen Pressekonferenz präsentierten die Vertreter der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) der Öffentlichkeit ihren Bericht zur Lage des Menschenrechts auf Religionsfreiheit weltweit. Und das zum mittlerweile dritten Mal nach 2013 und 2017. Damit erschien ebenso zum dritten Mal in diesem Jahr – nach den Veröffentlichungen der Organisationen Open Doors und Kirche in Not – ein Bericht, der sich der Zahl der verfolgten Christen weltweit widmet. Doch nicht nur. Der für die DBK sprechende Augsburger Bischof Bertram Meier legte großen Wert darauf, den eigenen Bericht von denen der anderen Organisationen zu unterscheiden. Das universelle Menschenrecht auf Religionsfreiheit nehme der Bericht unabhängig von der spezifischen Religion unter die Lupe. Religionsfreiheit fungiere hier als Grundvoraussetzung aller anderen Menschenrechte im Allgemeinen. Ohne die Freiheit der Bekenntniswahl, und, fast noch wichtiger, des Glaubenswechsels kämen alle anderen Menschenrechte schon von Anfang an unter die Räder. Es sei also kein Index der Christenverfolgung. Dies werde auch schon an der Form des Berichtes deutlich. Er nenne bewusst keine konkreten Zahlen und weise keine Grafiken und Tabellen auf, mit denen andere Organisationen sonst an die Öffentlichkeit treten. Die Wirksamkeit sowie Aussagekraft dieser Zahlen und Statistiken waren in der Vergangenheit immer wieder angezweifelt worden.

Auf den ersten Blick gewöhnungsbedürftig ist auch die Auswahl der vorgestellten Länder. Vergeblich sucht der Leser klassische „Verfolgerstaaten“ wie Nordkorea, Iran oder Saudi-Arabien. Dafür finden sich, neben beispielsweise Russland, Eritrea oder dem Jemen, auch europäische Staaten wie Deutschland und Dänemark. Zudem Israel und die Palästinensergebiete. Die Auswahl sei bewusst exemplarisch gehalten und stelle keine Rangfolge dar, heißt es als Antwort. Man nehme den Status der Religionsfreiheit weltweit unter die Lupe, auch in augenscheinlich „sicheren“ Ländern.

Nehmen wir ganz konkret das eher ungewöhnliche Beispiel Deutschland. Hier ist der Schutz der Religionsfreiheit im Grundgesetz verankert und darüber hinausgehend die Regelungen zu Rechtsstatus und Rechtssicherheit der Religionsgemeinschaften. Als Herausforderung nennt der Bericht zunehmende Straftaten und Übergriffe vor allem aus dem politisch rechten, populistischen Spektrum. Schwierig sei zudem, dass sich der Dialog von Staat und Religion vor allem auf organisierte Religionsgemeinschaften konzentriere, was nicht als Kirche verfasste Akteure einschränke. Die Kirchen blickten sorgenvoll auf eine Gesellschaft, die immer weniger Verständnis für öffentlich gelebte Religion und deren Bedürfnisse habe.

Dem Gesamtbericht schließt sich eine ausführliche Darlegung von Fragestellung, Methodik und Zielrichtung an. Damit wird Fragen nach der zunächst irritierenden Auswahl der Beispielländer sowie der Vermeidung konkreter Zahlen offensiv begegnet. Warum diese strikte Abgrenzung von den Berichten der privaten Institute aber in dieser Form nötig war und ist, muss dem Leser verständlicher gemacht werden. Sonst verbleibt ein leises Sich-Wundern darüber, dass in so einer wichtigen, ja überlebenswichtigen Frage wie der Religionsfreiheit weltweit und den aus ihrem Fehlen resultierenden Verfolgungen (Anders-)Gläubiger nicht alle an einem Strang ziehen.

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