UmweltschutzNaturrechte

Ist die Natur dem Menschen zum Eigentum gegeben oder hat sie selbst ein unveräußerliches Recht auf Intaktheit?

Hat ein Fluss das Recht, ungestört zu fließen? Kann ein Wald gegen seine Abholzung vor Gericht ziehen? Für den Wiener Rechtswissenschaftler Christoph Müller steht hinter solchen auf den ersten Blick absurden Überlegungen eine entscheidende Frage: „Ist die Natur dem Menschen zum Eigentum gegeben oder hat sie selbst ein unveräußerliches Recht auf Intaktheit?“ Tatsächlich gibt es Länder, die ihrer Umwelt einen umfangreichen juristischen Status zuerkennen, wie Müller in der österreichischen Wochenzeitung „Die Furche“ schreibt. „2016 sprach das kolumbianische Verfassungsgericht dem Fluss Atrato Rechte zu, und ein argentinisches Gericht erklärte eine Schimpansin zur nichtmenschlichen Rechtsperson. 2017 verlieh der nordindische Bundesstaat Uttarakhand dem Ganges Rechtsstatus samt treuhänderischer Stellvertretung.“ Auch europäische Länder könnten von einem solchen Perspektivwechsel profitieren: „Das zentrale Ziel ist, in einem neuen Bewusstsein und mit einem echten Respekt vor der Schöpfung künftige Konflikte besser zu lösen.“

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