Die Laien und das KirchenrechtDie Seele, nicht der Paragraf!

„Ich taufe dich...“, muss es heißen. Alles andere sei ungültig. – Die vatikanische Glaubenskongregation hat eingeschärft, dass die rituellen Formeln bei der Sakramentenspendung nicht verändert werden dürfen (vgl. CIG Nr. 39, S. 422). Der Vorgang zeigt: Es ist höchste Zeit, die Rolle des Kirchenrechts und seine Wirkung auf das Glaubensleben neu zu bedenken.

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