Wo beginnt häusliche Gewalt?

Die russische orthodoxe Kirche lehnt ein vom Parlament geplantes Gesetz gegen häusliche Gewalt, deren Opfer in erster Linie Frauen sind, ab. Patriarch Kyrill II. erklärte in einem Gottesdienst, dass Eingriffe öffentlicher oder staatlicher Organisationen ins Familienleben „äußerst gefährlich“ seien. Die Kirchenkommission für die Familie und den Schutz der Mütter und Kinder gab zu bedenken, der Gesetzesentwurf sei zu vage, lasse „unbegrenzten Ermessensspielraum“ bei der Strafverfolgung, was „unvermeidbar zu Willkür“ führe. „Praktisch jede normale Handlung“ könne als Partnerschaftsgewalt eingestuft werden. Allerdings erklärte die Kommission nicht, an welche Handlungen konkret sie dabei denkt, ob sie zum Beispiel Vergewaltigung in der Ehe, weil nur schwer zu beweisen, als Straftatbestand ausschließen möchte. Kyrill ergänzte, dass man natürlich „keine Gewalt in der Familie zulassen“ dürfe, weil es sich um eine „große Sünde“ und ein Verbrechen handele.

In Russland werden – geschätzt – jedes Jahr mehrere tausend Frauen von ihren Partnern getötet, viele weitere verletzt oder sonstwie körperlich und seelisch misshandelt. Der Ende November vom Föderationsrat veröffentliche Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Gewalttäter gerichtlich der Wohnung zu verweisen und ihnen für dreißig Tage den Kontakt zu ihren Opfern zu verbieten.

Der Vizevorsitzende der kirchlichen Missionskommission, Hegumen Serapion, wendete sich bei einer Anhörung in der Staatsduma, dem Unterhaus des Parlaments, gegen zu weitgehende Deutungen, was als Gewalt gegen die Frau anzusehen sei. Laut Nachrichtenagentur Interfax habe er als Beispiel angeführt, dass Schwangere, die eine Abtreibung wollen, den Vater des ungeborenen Kindes mit einer bloßen Behauptung, er sei gewalttätig geworden, aus der gemeinsamen Wohnung verweisen lassen könnten, wenn er die Abtreibung ablehnt. „Oder die Frau wird sagen, sie wolle einen anderen Mann, und ihr Ehemann sagt Nein. Dann fliegt der Ehemann aus der Wohnung, und die Frau ist frei?“

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