Wenn der Obere zum Untergebenen wird: Synodales Leiten dank des heiligen Benedikt

Von den Orden kann die Kirche das synodale Prinzip lernen. Davon ist der Münchener Kirchenrechtler und Benediktiner Stephan Haering überzeugt. In den Regeln der einzelnen Gemeinschaften seien Rechte und Pflichten ihrer Oberen sowie Beratung, Berichterstattung und Vermögensverwaltung genau geregelt. Diese besondere Verfasstheit durch beigestellte Räte könne wichtige Inspirationen für synodales Leiten in der Kirche liefern, sagte Haering bei einem Vortrag in Graz.

Insbesondere die sich auf den heiligen Benedikt berufenden eigenständigen Klöster stellte der Theologe heraus. Hier sei bereits die Wahl von Äbten genau geregelt. Dass deren Amtszeit zudem seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil begrenzt wird, sei ebenfalls zu begrüßen. Es stelle eine „Befruchtung des Leitungsamts“ dar, wenn ein Oberer selbst einmal Untergebener ist und umgekehrt.

In ihren Entscheidungen müssen alle Oberen laut Kirchenrecht einen Rat zur Seite haben, der sie „als Stütze und Korrektiv“ begleitet. Eine solche Funktion erfüllt auch das Konventkapitel oder ein eventueller Wirtschaftsrat. „Tue alles mit Rat, dann brauchst du nach dem Rat nichts zu bereuen“, zitierte Haering die Benediktregel. Wie vom Kirchenrecht gefordert, habe jedes Ordensinstitut für die Vermögensverwaltung einen eigenen Ökonomen. Dies entlaste einerseits den Oberen, verpflichte ihn aber andererseits auch auf das Vier-Augen-Prinzip als Kontrollfunktion. Regelmäßige Berichterstattung oder auch das Instrument der Visitation sollen Gefahren für die Gemeinschaft frühzeitig sichtbar machen.

Allerdings gibt es auch bei den Orden vereinzelt Handlungsbedarf, was Mitbestimmung und geteilte Verantwortlichkeit angeht, führte Haering aus. So sei in etlichen Männerorden nach wie vor nur ein Kleriker für das Leitungsamt vorgesehen, obwohl auch Laienbrüder in der Gemeinschaft sind. Und bei weiblichen Ordensgemeinschaften gebe es „da und dort“ immer noch die Vorschrift, dass ein Mann einem Frauenkloster vorsteht.

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