Das Flexibilisierungspaket U3 führt zu Qualitätsverlust! Trotz des neuen Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz beklagen Eltern fehlende Betreuungsmöglichkeiten. In Baden-Württemberg hat das Kultusministerium im Juni 2013 gemeinsam mit den Verbänden das befristete „Flexibilisierungspaket U3“ auf den Weg gebracht, um Übergangslösungen anzubieten. Es erlaubt dem Träger, einige der geltenden Standards flexibler zu handhaben. Von Christel Ulmer-Walz 1_2014, 7. Jahrgang, S. 28-29 / / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 49,50 € für 4 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 5,20 € Versand (D) 47,30 € für 4 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Christel Ulmer-Walz Sozialfachwirtin, Erzieherin und Leiterin einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung im Bodenseekreis. Auch interessant Gratis Ausgabe 4_2024 S. 40-41 Fachkräftemangel: Perspektiven zwischen Wandel und Wirklichkeit Von Ute Eggers Plus Ausgabe 2_2024 S. 15-17 Präsent und authentisch zu sein, lässt sich erlernen: Jede Kita verdient eine selbstsichere Leitung Von Christiane Wagner Gratis Ausgabe 2_2024 S. 44 Zusatzqualifikation für die Kita: Was macht eigentlich eine Fachwirtin für Kita- und Hortmanagement?
Christel Ulmer-Walz Sozialfachwirtin, Erzieherin und Leiterin einer fünfgruppigen Kindertageseinrichtung im Bodenseekreis.
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