Meine Rechte und Pflichten (4)Das Weisungsrecht des Arbeitgebers

Mal angenommen, der Arbeitgeber verlangt Tätigkeiten oder eine Arbeitsleistung an Orten oder zu Zeiten, die so nicht im Arbeitsvertrag vereinbart sind. Können Sie die Erfüllung dieser Aufgaben verweigern?

Der Beitrag in 150 Wörtern

Die üblichen Tätigkeiten einer Erzieherin und eines Erziehers wie erziehen, bilden, betreuen, beobachten und analysieren des Beobachteten, planen und organisieren von pädagogischen Angeboten  sowie das Dokumentieren von Bildungsprozessen sind standardmäßig in Arbeitsverträgen beschrieben. Über diese Punkte wird es auch selten Uneinigkeit geben. Schwierig wird es dann, wenn der Arbeitgeber Tätigkeiten, Orte oder Zeiten der Arbeitsleistung verlangt, die so nicht vereinbart waren.

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