Auch Kitas müssen Whistleblower schützen: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz und seine Auswirkungen für Träger Seit Mitte Dezember gilt ein Gesetz, das hinweisgebende Personen vor Benachteiligungen im Betrieb schützen soll. Alle Kitas mit mehr als 50 Mitarbeitenden sind nun verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, über die Rechtsverstöße gemeldet werden können. Von Anna Müller-Kabisch © Dobrila Vignjevic – GettyImages 1_2024, 17. Jahrgang, S. 30-31 / / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,95 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 1 Heft + 1 Heft digital 0,00 € danach 53,00 € für 4 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 5,40 € Versand (D) 1 Heft digital 0,00 € danach 50,70 € für 4 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Anna Müller-Kabisch Langjährige Justiziarin beim gemein-nützigen Träger FRÖBEL, berät dessen Mitarbeiter:innen in allen Belangen des Arbeitsrechts und allgemeinen Zivil-rechts und gibt regelmäßig Schulungen für Führungskräfte. Auch interessant Plus Ausgabe 6-7_2026: Auf ins offene Konzept! Den Spuren der Kinder folgen S. 25-27 Auf der sicheren Seite: Musik streamen – was ist erlaubt? Von Heike Schnurr Plus Ausgabe 3_2026 S. 16-17 Die Verkehrssicherungspflicht in Kitas: Gefahr erkannt - Gefahr gebannt Von Anna Müller-Kabisch Plus Ausgabe 3_2026 S. 28-30 Brustkrebs am Arbeitsplatz: Nichts ist mehr so wie vorher Von Elke Marie Ekert
Anna Müller-Kabisch Langjährige Justiziarin beim gemein-nützigen Träger FRÖBEL, berät dessen Mitarbeiter:innen in allen Belangen des Arbeitsrechts und allgemeinen Zivil-rechts und gibt regelmäßig Schulungen für Führungskräfte.
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