Das neue Kirchliche Vermögensverwaltungsgesetz in Nordrhein-Westfalen: Verpasste Chance oder erkennbarer Fortschritt? Die fünf nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümer wollen die kirchliche Vermögensverwaltung reformieren. Neben einigen notwendigen Anpassungen an das digitale Zeitalter bleiben demotivierende, klerikerzentrierte Vorgaben erhalten. Von Thomas Schüller © Pixabay Herder Korrespondenz 6/2023 S. 38-40, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 108,50 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Thomas Schüller Thomas Schüller (geb. 1961), Dr. theol., Lic.iur.can., ist seit 2009 Professor für Kirchenrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster und Direktor des Instituts für Kanonisches Recht. Von 1993 bis 2009 war er Leiter der Stabsstelle Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat Limburg. Auch interessant Plus Heft 8/2022 S. 6 Nicht mehr kirchlich? Von Markus Graulich Plus Heft 1/2022 S. 39-42 Das neue kirchliche Strafrecht: Mangelnde Sensibilität Von Georg Bier Plus Heft 7/2021 S. 7 Streit: strafbar Von Benjamin Leven
Thomas Schüller Thomas Schüller (geb. 1961), Dr. theol., Lic.iur.can., ist seit 2009 Professor für Kirchenrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Münster und Direktor des Instituts für Kanonisches Recht. Von 1993 bis 2009 war er Leiter der Stabsstelle Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat Limburg.