Kirchliches Arbeitsrecht und Hinweisgeberschutz: Im Namen der Dienstgemeinschaft Das neue kirchliche Arbeitsrecht verpflichtet sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zur Loyalität. Ziel ist eine Dienstgemeinschaft im Sinne der christlichen Botschaft. Der Fall der Whistleblowerin Hildegard Dahm im Erzbistum Köln zeigt, dass eine einseitige Auffassung schadet. Von Gregor Thüsing © Pixabay Herder Korrespondenz 2/2023 S. 33-35, Essays, Lesedauer: ca. 9 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 120,40 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 9,10 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 107,80 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Gregor Thüsing Gregor Thüsing wurde 1971 geboren und ist seit 2004 Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung der Universität Bonn. Er studierte Rechtswissenschaften in Köln. Er war Sachverständiger in der Ausschussanhörung des Deutschen Bundestags zum Gruppenantrag zur Reform des § 218 StGB und ist Mitglied des Deutschen Ethikrats. Auch interessant Plus Papa Leone: Leo XIV. und die Zukunft des Papstamts S. 4-8 Ein Gespräch mit Kardinal Reinhard Marx: „Ihr habt ein Problem, wir haben ein paar Fragen“ Von Reinhard Marx, Stefan Orth Plus Papa Leone: Leo XIV. und die Zukunft des Papstamts S. 61-63 Weltsynode, Katholizität und das Amt des Bischofs von Rom: Kirchenexplosion statt Solopapst Von Klara Csiszar Plus Heft 5/2026 S. 11-12 Verfassungsrecht: Hohe Erwartungen an die Kirchen Von Stefan Orth
Gregor Thüsing Gregor Thüsing wurde 1971 geboren und ist seit 2004 Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung der Universität Bonn. Er studierte Rechtswissenschaften in Köln. Er war Sachverständiger in der Ausschussanhörung des Deutschen Bundestags zum Gruppenantrag zur Reform des § 218 StGB und ist Mitglied des Deutschen Ethikrats.
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