Kirchliches Arbeitsrecht und Hinweisgeberschutz: Im Namen der Dienstgemeinschaft Das neue kirchliche Arbeitsrecht verpflichtet sowohl Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber zur Loyalität. Ziel ist eine Dienstgemeinschaft im Sinne der christlichen Botschaft. Der Fall der Whistleblowerin Hildegard Dahm im Erzbistum Köln zeigt, dass eine einseitige Auffassung schadet. Von Gregor Thüsing © Pixabay Herder Korrespondenz 2/2023 S. 33-35, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 108,50 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Gregor Thüsing Gregor Thüsing, geboren 1971, ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung der Universität Bonn, war Prozessbevollmächtigter beim Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache Egenberger und ist Prozessbevollmächtigter in der Rechtssache IR gegen JQ. Auch interessant Plus Heft 3/2023 S. 26-28 Kirchliche Mitarbeiter in der Krise: Trotzdem bleiben Von Wunibald Müller Plus Heft 3/2023 S. 11-12 Katholische Kirche: Menschenhandel bekämpfen Von Isabel Barragán Gratis Heft 2/2023 S. 30-32 Mögliche Wege aus der Kirchenkrise: Anders katholisch werden Von Julia Knop
Gregor Thüsing Gregor Thüsing, geboren 1971, ist Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherung der Universität Bonn, war Prozessbevollmächtigter beim Europäischen Gerichtshof in der Rechtssache Egenberger und ist Prozessbevollmächtigter in der Rechtssache IR gegen JQ.
Gratis Heft 2/2023 S. 30-32 Mögliche Wege aus der Kirchenkrise: Anders katholisch werden Von Julia Knop