Dikasterium für die GlaubenslehreTransgeschlechtliche Menschen werden zur Taufe zugelassen

Taufbecken
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Das Dikasterium für die Glaubenslehre hat die Möglichkeit der Taufe von transgeschlechtlichen Menschen lehramtlich bestätigt. Das von Papst Franziskus autorisierte Schreiben vom 31. Oktober ist an den Bischof von Santo Amaro in Brasilien, José Negri, gerichtet. In dem in italienischer Sprache veröffentlichten Brief notiert der Präfekt des Dikasteriums, Víctor Manuel Fernández, dass Transsexuelle unter denselben Bedingungen wie andere Gläubige das Sakrament der Taufe empfangen dürfen. Ebenso können trans- oder homosexuelle Menschen als Trauzeugen zugelassen werden.

Das Schreiben betont weiter, dass Kinder von homosexuellen Paaren getauft werden können, insofern die Hoffnung auf eine Erziehung im katholischen Glauben besteht. Dies gilt auch dann, wenn die Kinder adoptiert oder von einer Leihmutter geboren wurden.

Eine Ausnahme macht das Schreiben bei Menschen, die in festen homosexuellen Partnerschaften leben: Sie dürften nur nach kluger Abwägung als Taufpaten zugelassen werden, betont der Präfekt des Dikasteriums. Wenn möglich, sollte überlegt werden, andere Personen als Taufpaten in Betracht zu ziehen. Bei allem sei „die Gefahr eines öffentlichen Skandals oder der Desorientierung der Gläubigen“ abzuwenden, heißt es ausdrücklich.

Insgesamt greift der nun veröffentlichte Brief ein Grundanliegen des Pontifikats von Franziskus auf: Die Taufe als Tür zu den Sakramenten dürfe niemandem verschlossen werden. Diesen Gedanken hatte der Papst bereits 2013 in seinem Apostolischen Schreiben „Evangelii Gaudium“ formuliert. Das neue Schreiben zitiert den entsprechenden Passus wörtlich.

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