Wir brauchen kirchliche Verwaltungsgerichte: Es wird Zeit ... Seit bald einem halben Jahrhundert ist geplant, kirchliche Verwaltungsgerichte einzurichten. Heute brauchen wir sie dringender denn je: Denn sie wären ein probates Mittel gegen den willkürlichen Umgang mit Macht in der Kirche. Von Klaus Lüdicke © Pixabay Herder Korrespondenz 1/2020 S. 23-25, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Klaus Lüdicke Klaus Lüdicke (geb. 1943) ist emeritierter Professor für Kirchenrecht und Geschichte. Von 1980 bis 2008 war er Professor und Lehrstuhlinhaber am Institut für Kanonisches Recht an der Katholisch-Theologischen Fakultät in Münster. Zu seinen wichtigsten Veröffentlichungen gehören: „Dignitas connubii“. Die Eheprozessordnung der katholischen Kirche, Essen 2005; Die Nichtigerklärung der Ehe – Materielles Recht, Essen 2012; Bischöfliches Offizialat Münster (Hrsg.), Geschieden? Wiederverheiratet? Mit der Kirche?, Freiburg 2012. Auch interessant Plus Heft 5/2020 S. 16-19 Interview mit der SPD-Politikerin Barbara Hendricks: „Ich leide nicht an meiner Kirche“ Von Volker Resing Plus Heft 2/2020 S. 13-16 Ist die vatikanische Finanzreform gescheitert?: Der veruntreute Himmel Von Ralph Rotte Plus Heft 12/2020 S. 13-14 Köln: Scheitern mit Ansage Von Volker Resing
Klaus Lüdicke Klaus Lüdicke (geb. 1943) ist emeritierter Professor für Kirchenrecht und Geschichte. Von 1980 bis 2008 war er Professor und Lehrstuhlinhaber am Institut für Kanonisches Recht an der Katholisch-Theologischen Fakultät in Münster. Zu seinen wichtigsten Veröffentlichungen gehören: „Dignitas connubii“. Die Eheprozessordnung der katholischen Kirche, Essen 2005; Die Nichtigerklärung der Ehe – Materielles Recht, Essen 2012; Bischöfliches Offizialat Münster (Hrsg.), Geschieden? Wiederverheiratet? Mit der Kirche?, Freiburg 2012.
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