Wir brauchen kirchliche Verwaltungsgerichte: Es wird Zeit ... Seit bald einem halben Jahrhundert ist geplant, kirchliche Verwaltungsgerichte einzurichten. Heute brauchen wir sie dringender denn je: Denn sie wären ein probates Mittel gegen den willkürlichen Umgang mit Macht in der Kirche. Von Klaus Lüdicke © Pixabay Herder Korrespondenz 1/2020 S. 23-25, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 97,30 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Klaus Lüdicke Klaus Lüdicke (geb. 1943) ist emeritierter Professor für Kirchenrecht und Geschichte. Von 1980 bis 2008 war er Professor und Lehrstuhlinhaber am Institut für Kanonisches Recht an der Katholisch-Theologischen Fakultät in Münster. Zu seinen wichtigsten Veröffentlichungen gehören: „Dignitas connubii“. Die Eheprozessordnung der katholischen Kirche, Essen 2005; Die Nichtigerklärung der Ehe – Materielles Recht, Essen 2012; Bischöfliches Offizialat Münster (Hrsg.), Geschieden? Wiederverheiratet? Mit der Kirche?, Freiburg 2012. Auch interessant Plus Heft 2/2022 S. 16-20 Ein Gespräch mit Kardinal Jean-Claude Hollerich: Manchmal hinkt der Hirte hinter der Herde her Von Volker Resing, Jean-Claude Kardinal Hollerich Plus Heft 2/2022 S. 6 Neues Institut? Von Heiner Koch Plus Heft 2/2022 S. 46-48 Wie katholisch bleiben?: Wider die heimatliche Ungeborgenheit Von Michael Kleeberg
Klaus Lüdicke Klaus Lüdicke (geb. 1943) ist emeritierter Professor für Kirchenrecht und Geschichte. Von 1980 bis 2008 war er Professor und Lehrstuhlinhaber am Institut für Kanonisches Recht an der Katholisch-Theologischen Fakultät in Münster. Zu seinen wichtigsten Veröffentlichungen gehören: „Dignitas connubii“. Die Eheprozessordnung der katholischen Kirche, Essen 2005; Die Nichtigerklärung der Ehe – Materielles Recht, Essen 2012; Bischöfliches Offizialat Münster (Hrsg.), Geschieden? Wiederverheiratet? Mit der Kirche?, Freiburg 2012.
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