Ein Gespräch mit dem Staatskirchenrechtler Hans Michael Heinig: „Das geltende System hat sich bewährt“ Ist das deutsche System der Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Kirche angesichts der veränderten religiös-gesellschaftlichen Situation zukunftsfähig? Welche Herausforderungen ergeben sich aus der stärkeren Präsenz des Islam? Darüber sprachen wir mit dem Staatskirchenrechtler Hans Michael Heinig. Die Fragen stellte Ulrich Ruh. Von Hans Michael Heinig Herder Korrespondenz 3/2009 S. 125-130, Interview / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Hans Michael Heinig Dr. jur. Hans Michael Heinig (geb. 1971) studierte Rechts-, Geschichts- und Staatswissenschaften. Seit dem Frühjahr 2008 ist er Professor für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen und Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland. Arbeitsschwerpunkte: Staatskirchenrecht, Verfassungstheorie und Sozialrecht. Auch interessant Plus Heft 5/2020 S. 11-12 Staatsleistungen: Ungelöst Von Benjamin Lassiwe Plus Mythos Vatikan S. 38-39 Der Vatikan und die deutschen Katholiken: Da lässt sich was machen Von Oliver Lahl Plus Heft 8/2019 S. 30-32 Der 37. Deutsche Evangelische Kirchentag in Dortmund: Glück auf und Halleluja Von Stefan Orth
Hans Michael Heinig Dr. jur. Hans Michael Heinig (geb. 1971) studierte Rechts-, Geschichts- und Staatswissenschaften. Seit dem Frühjahr 2008 ist er Professor für Öffentliches Recht an der Universität Göttingen und Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland. Arbeitsschwerpunkte: Staatskirchenrecht, Verfassungstheorie und Sozialrecht.
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