Der Glaubenssinn des Gottessvolkes und seine rechtliche Umsetzung: Dringender Handlungsbedarf

Der Glaubenssinn des ganzen Gottesvolkes ist eine eigenständige Erkenntnis- und Bezeugungsinstanz des Glaubens. Deshalb wäre es an der Zeit, daraus weit stärker als bisher auch die kirchenrechtlichen und strukturellen Konsequenzen zu ziehen: Kleriker und Laien tragen gemeinsam Verantwortung für die Kirche und ihre Sendung.

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