Kinderrechte ins Grundgesetz?Der Blick auf die Kinder

Norbert Wallet kommentiert in der „Badischen Zeitung“, dass Kinder „natürlich heute schon Grundrechtsträger und im Grundrechtskatalog der Verfassung mitgemeint“ sind.

Dass das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, gescheitert ist, stellt „keine Katastrophe“ dar. So kommentiert Norbert Wallet in der „Badischen Zeitung“. Er erinnert daran, dass Kinder „natürlich heute schon Grundrechtsträger und im Grundrechtskatalog der Verfassung mitgemeint“ sind. Der geplante Schritt wäre in erster Linie ein symbolischer Akt gewesen. Tatsächlich bestehe „keine Schutzlücke“.

Was die rechtliche Beurteilung angeht, wird dies auch in anderen Medien so gesehen. Dennoch bedauern etliche Kommentatoren, dass sich die Parteien in dieser Sache nicht einigen konnten. Gerade nach den Belastungen, die Kinder während der vergangenen Monate erlebt haben, wäre es sinnvoll gewesen, sie „als eigenständige Subjekte sichtbarer zu machen“, schreibt die Journalistin Henrike Rossbach in der „Süddeutschen“. Dass dies nicht geschafft wurde, passe leider ins Bild. Es sei nach dem Umgang mit Kindern und Jugendlichen in der Pandemie „kein Wunder“.

Anzeige: In der Tiefe der Wüste. Perspektiven für Gottes Volk heute. Von Michael Gerber

Der CiG-Newsletter

Ja, ich möchte den kostenlosen CiG-Newsletter abonnieren und willige in die Verwendung meiner Kontaktdaten zum Zweck des E-Mail-Marketings durch den Verlag Herder ein. Den Newsletter oder die E-Mail-Werbung kann ich jederzeit abbestellen.
Ich bin einverstanden, dass mein personenbezogenes Nutzungsverhalten in Newsletter und E-Mail-Werbung erfasst und ausgewertet wird, um die Inhalte besser auf meine Interessen auszurichten. Über einen Link in Newsletter oder E-Mail kann ich diese Funktion jederzeit ausschalten. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.