Herausfordernde Gespräche gestaltenKlar kommunizieren in 5 Schritten

Weil das Kind Hakenkreuze kritzelt, ist ein Elterngespräch dringend notwendig, doch der Respekt davor ist groß. Mit der folgenden Methode können Sie auch schwierige Themen zur Sprache bringen.

Klar kommunizieren in fünf Schritten
© Blueastro/shutterstock; jirawatp/GettyImages

Zu einem gelungenen Gespräch gehören mindestens zwei Seiten. Das heißt, Fachkräfte können in ihrer Rolle das Gelingen nicht garantieren, tragen jedoch die Verantwortung für die Gestaltung und Führung des Gesprächs. 
Ein häufiges Problem in konflikthaften Gesprächen ist das gleichzeitige Eröffnen verschiedener Kommunikationspfade, von denen wiederum ein Großteil im „Nirgendwo“ endet. So zum Beispiel ein Elterngespräch, in dem die Fachkraft mitteilen möchte, dass das Kind wiederholt ein anderes Kind geschlagen und getreten hat. Die Kollegin leitet das Gespräch mit der Frage ein, wie es dem Kind denn zu Hause so gehe. Jedoch driftet das Gespräch daraufhin ab und endet mit Vorwürfen der Eltern an die Erzieherin, wonach die Kinder zu viel allein gelassen würden und zu viel Freiraum bei der Wahl ihrer Beschäftigungen hätten. 
Der pädagogische Supervisor Detlef Kölln mit seiner Methode des Entscheidungsbaums verweist auch auf die häufig hohe Erwartung, dass Haltungs- oder Verhaltensänderungen während oder direkt im Anschluss an pädagogische Gespräche erfolgen sollten.1
Grundlegend ist der Punkt „Entscheidung“, beispielsweise darüber, was im Gespräch Raum haben kann und wofür ein weiteres Gespräch oder anderes Setting benötigt wird.
Schritt 1: Wessen Anliegen liegt dem Gespräch zugrunde? Geht es um ein eigenes Anliegen, sollte dies so klar wie möglich formuliert werden: „Ich möchte, dass das Kind keine Hakenkreuze mehr zeichnet.“
Schritt 2: In welcher Personenkonstellation soll das Gespräch stattfinden? Soll ein Gespräch mit den Bezugspersonen geführt werden? Soll das Kind beim Gespräch anwesend sein?
Schritt 3: Wie wird das eigene Anliegen im Gespräch formuliert? Bei Gesprächen zu diskriminierenden Äußerungen oder Handlungen ist es essenziell, dass die Botschaft zum eigenen Anliegen zweifelsfrei und klar geäußert wird, ebenso die Erwartung oder Vorgabe an das Gegenüber sowie mögliche Konsequenzen, wenn keine Änderung erfolgt.
Schritt 4: Soll dazu eingeladen werden, die eigene Stellungnahme zu kommentieren oder zu diskutieren? Im genannten Beispiel könnte die Fachkraft nachfragen, ob ihre Forderung, das Zeichnen von Hakenkreuzen zu unterbinden, verstanden wurde. Darüber hinaus möchte sie aber keine Diskussion zulassen, ob solche Zeichnungen als „normal“ empfunden, als kindliches Ausprobieren beschrieben oder unproblematisch dargestellt werden.
Schritt 5: Welche Absprachen oder Vorgehensweisen werden vereinbart? Am Ende des Gesprächs wiederholt die Fachkraft, was vereinbart wurde, und dokumentiert es.

Die Orientierung an der Schrittfolge gibt Sicherheit und hilft, die Gesprächsintention nicht aus dem Blick zu verlieren. So lässt sich das Gespräch bei Bedarf auch durch einen verbalen Hinweis auf das eigene Anliegen zurückführen. Beispiel: „Ich werde mit Ihnen nicht darüber diskutieren, ob das Zeichnen von Hakenkreuzen unbedenklich ist.“

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