Bei einer Beteiligung von 55,8 Prozent haben 50,3 Prozent der Stimmenden und 14,5 Stände (Kantone) mit Ja-Mehrheiten gegen 8,5 mit Nein-Mehrheiten die von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) eingebrachte Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ angenommen. Diese verlangt in der Zuwanderungspolitik den Wechsel von der Personenfreizügigkeit zu einer Begrenzung der Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente; in diese Höchstzahlen muss auch der Asylbereich einbezogen werden. Mit dieser Ablehnung der Personenfreizügigkeit, welche die Schweiz mit den EFTA und der EU vertraglich vereinbart hat, wurde ein Unbehagen gegenüber der Zuwanderung zum Ausdruck gebracht. Diese folgt seit Mitte der neunziger Jahre einem klaren Aufwärtstrend und war in den Jahren 2007–2009 sehr stark ausgeprägt.
In der deutschen Schweiz stimmten in den Zentren 41 Prozent zu, in den ländlichen Gemeinden 60,7 Prozent und insgesamt 52 Prozent; in der französischen Schweiz stimmten in den Zentren 37,7 Prozent zu, in den ländlichen Gemeinden 47 Prozent und insgesamt 41,5 Prozent. In der italienischen Schweiz gab es in allen Siedlungstypen Ja-Mehrheiten, insgesamt 68 Prozent; diese große Differenz hat damit zu tun, dass der Kanton Tessin unter dem Druck des norditalienischen Arbeitsmarktes steht. Die Differenz zwischen den Siedlungstypen hat wohl mit Stereotypen zu tun: je tiefer der Ausländeranteil desto größer die Überfremdungsangst.
Im Abstimmungskampf stand die SVP praktisch allein gegen Bundesrat (Landesregierung) und Parlament, die anderen Parteien und praktisch alle Wirtschaftsverbände; nur die rechtskonservative Kleinstpartei Eidgenössisch-Demokratische Union (EDU), die sich als christliche Partei versteht, unterstützte die Initiative. Die christlichen Kirchen hielten sich vor und nach der Abstimmung sehr zurück. Die Schweizer Bischofskonferenz konnte sich offensichtlich nicht zu einer eigenen Stellungnahme entschließen, ließ aber ihre Fachkommission Justitia et Pax 10 Tage vor der Abstimmung mit sozialethischen Argumenten zur „Abschottungsinitiative“ Nein sagen. Die Rückkehr zu Kontingenten, die Verhinderung von Familiennachzug und die Aufgabe der Trennung von Arbeitsmarktpolitik und Asylpolitik würden dazu führen, dass Hilfe- und Schutzleistung von der Wirtschaftslage abhängig gemacht werden.
Vierzehn Tage vorher hatte sich bereits Caritas Schweiz gegen die Initiative ausgesprochen, weil sie versuche, die Personenfreizügigkeit und die Asylpolitik gegeneinander auszuspielen und weil so unhaltbare Verschärfungen im Asylrecht zu erwarten wären. Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund lehnte die Initiative mit seiner Stellungnahme „Menschen, nicht Massen“ schon kurz vor Weihnachten ab, wobei er insbesondere die Verbindung von Arbeitsmarkt- und Asylpolitik kritisch beurteilte und an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger erinnerte, „die langjährig gewachsene humanitäre Tradition der Schweiz weiter zu pflegen und zu bewahren“. So erklärten nach der Abstimmung der Schweizerische Evangelische Kirchenbund und Caritas Schweiz denn auch ihr Bedauern über den Ausgang der Volksabstimmung.