Was sich hinter den Staatsleistungen an die Kirche verbirgt: Eine Frage von untergeordneter Bedeutung Die Staatsleistungen an die Kirchen sind eine komplexe staatskirchenrechtliche Materie. Es bedarf deshalb der nüchternen Analyse und der klugen politischen Entscheidung. Selbst wenn es keine Staatsleistungen mehr gäbe, würde das nicht das Ende jeglicher Religionsförderung durch den Staat bedeuten. Von Ansgar Hense Herder Korrespondenz 11/2010 S. 562-566, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 97,30 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Ansgar Hense Prof. Dr. iur. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und apl. Professor an der Technischen Universität Dresden. Auch interessant Plus Heft 5/2022 S. 34-36 Empfehlungen zum Management des Strukturwandels: Ein neues Ehrenamt für die Kirche Von Veronika Eufinger Plus Heft 4/2022 S. 46-48 Warum die Gesellschaft die Kirche braucht: Katholisch aus Staatsraison Von Stephan Balling Gratis Heft 3/2022 S. 35 Jugendpastoral: Anerkennung der KPE in der Kritik Von Dana Kim Hansen-Strosche
Ansgar Hense Prof. Dr. iur. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und apl. Professor an der Technischen Universität Dresden.
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