Was sich hinter den Staatsleistungen an die Kirche verbirgt: Eine Frage von untergeordneter Bedeutung Die Staatsleistungen an die Kirchen sind eine komplexe staatskirchenrechtliche Materie. Es bedarf deshalb der nüchternen Analyse und der klugen politischen Entscheidung. Selbst wenn es keine Staatsleistungen mehr gäbe, würde das nicht das Ende jeglicher Religionsförderung durch den Staat bedeuten. Von Ansgar Hense Herder Korrespondenz 11/2010 S. 562-566, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte digital + 2 Hefte 0,00 € danach 93,80 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,00 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 2,10 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Ansgar Hense Prof. Dr. iur. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und apl. Professor an der Technischen Universität Dresden. Auch interessant Plus Mythos Vatikan S. 38-39 Der Vatikan und die deutschen Katholiken: Da lässt sich was machen Von Oliver Lahl Plus Heft 9/2019 S. 32-34 Zum neuen Papier „Vertrauen in die Demokratie stärken“ der beiden Kirchen: „Wir sind ein Teil dieses Prozesses“ Von Hermann-Josef Große Kracht Plus Heft 8/2019 S. 30-32 Der 37. Deutsche Evangelische Kirchentag in Dortmund: Glück auf und Halleluja Von Stefan Orth
Ansgar Hense Prof. Dr. iur. Ansgar Hense ist Direktor des Instituts für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands und apl. Professor an der Technischen Universität Dresden.
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