Neue Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht: Was wird aus dem „Dritten Weg“? Bei der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts haben sich die Kirchen in der Vergangenheit inhaltlich weitgehend an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes orientiert. Mittlerweile entscheiden sich der Großteil der Landeskirchen und die katholische Kirche gegen Tarifverträge und für kircheneigene Regelungsverfahren. Von Martin Fuhrmann Herder Korrespondenz 9/2007 S. 480-484, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 95,90 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,35 € Versand (D) Im Kombi-Abo Im Digital-Abo Kombi-Abo bestellen Sie sind Print-Abonnent? Digital-Upgrade (nur 0,00 € zusätzlich) Sie haben ein Digital- oder Kombi-Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor/-in Martin Fuhrmann Dr. Martin Fuhrmann, geb. 1969 war nach einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bayreuth zunächst als Rechtsanwalt in einer großen internationalen Anwaltssozietät in Stuttgart tätig. Seit 2003 ist er an der Geschäftsstelle des Verbandes der Diözesen in Bonn unter anderem für Grundsatzfragen des Kirchlichen Arbeitsrechts zuständig. Mehrere Veröffentlichungen zum kirchlichen Arbeitsrecht. Auch interessant Plus Mythos Vatikan S. 38-39 Der Vatikan und die deutschen Katholiken: Da lässt sich was machen Von Oliver Lahl Plus Heft 8/2019 S. 30-32 Der 37. Deutsche Evangelische Kirchentag in Dortmund: Glück auf und Halleluja Von Stefan Orth Plus Gelobtes Land S. 31-33 Die alten Volksparteien und die Neue Rechte: Warnende Beispiele Von Timo Lochocki
Martin Fuhrmann Dr. Martin Fuhrmann, geb. 1969 war nach einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bayreuth zunächst als Rechtsanwalt in einer großen internationalen Anwaltssozietät in Stuttgart tätig. Seit 2003 ist er an der Geschäftsstelle des Verbandes der Diözesen in Bonn unter anderem für Grundsatzfragen des Kirchlichen Arbeitsrechts zuständig. Mehrere Veröffentlichungen zum kirchlichen Arbeitsrecht.
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