Neue Entwicklungen im kirchlichen Arbeitsrecht: Was wird aus dem „Dritten Weg“? Bei der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts haben sich die Kirchen in der Vergangenheit inhaltlich weitgehend an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes orientiert. Mittlerweile entscheiden sich der Großteil der Landeskirchen und die katholische Kirche gegen Tarifverträge und für kircheneigene Regelungsverfahren. Von Martin Fuhrmann Herder Korrespondenz 9/2007 S. 480-484, Essays / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 108,50 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Martin Fuhrmann Dr. Martin Fuhrmann, geb. 1969 war nach einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bayreuth zunächst als Rechtsanwalt in einer großen internationalen Anwaltssozietät in Stuttgart tätig. Seit 2003 ist er an der Geschäftsstelle des Verbandes der Diözesen in Bonn unter anderem für Grundsatzfragen des Kirchlichen Arbeitsrechts zuständig. Mehrere Veröffentlichungen zum kirchlichen Arbeitsrecht. Auch interessant Plus Heft 4/2022 S. 46-48 Warum die Gesellschaft die Kirche braucht: Katholisch aus Staatsraison Von Stephan Balling Plus Heft 2/2022 S. 28-30 Das Festjahr „1700 Jahre Jüdisches Leben in Deutschland“: Was bleibt? Von Jo Frank Plus Mythos Vatikan S. 38-39 Der Vatikan und die deutschen Katholiken: Da lässt sich was machen Von Oliver Lahl
Martin Fuhrmann Dr. Martin Fuhrmann, geb. 1969 war nach einer mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent an der Universität Bayreuth zunächst als Rechtsanwalt in einer großen internationalen Anwaltssozietät in Stuttgart tätig. Seit 2003 ist er an der Geschäftsstelle des Verbandes der Diözesen in Bonn unter anderem für Grundsatzfragen des Kirchlichen Arbeitsrechts zuständig. Mehrere Veröffentlichungen zum kirchlichen Arbeitsrecht.
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