Die EKD-Synode stand im Zeichen der RatswahlUnter neuer Führung

Wolfgang Huber, seit 1994 Bischof der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg, ist neuer Ratsvorsitzender der EKD, der thüringische Landesbischof Christoph Kähler sein Stellvertreter. Neben der Ratswahl befasste sich die Synode der EKD bei ihrer jüngsten Tagung mit dem Schwerpunktthema „Bibel im kulturellen Gedächtnis“.

Wichtigste Amtshandlung einer neu konstituierten Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland ist die Wahl des Rates der EKD, seines Vorsitzenden und dessen Stellvertreters. Die Zehnte Synode kam im Mai dieses Jahres in Leipzig zum ersten Mal zusammen. Für die kirchliche wie die allgemeine Öffentlichkeit weit interessanter war jetzt allerdings ihre zweite Tagung in Trier vom 2. bis 7. November, auf der die Ratswahl anstand. Länger gedienten Synodalen und journalistischen Beobachtern der evangelischen Kirche war die letzte Synodaltagung in der erzkatholischen Bischofsstadt an der Mosel noch in Erinnerung: 1985 brauchte es in Trier nicht weniger als dreizehn Wahlgänge, bis der Rat der EKD komplett war. Ohne Komplikationen verlief dann die Wahl des damaligen Westberliner Bischofs Martin Kruse zum Ratsvorsitzenden. Nachfolger von Kruse im Bischofsamt von (seit der Wiedervereinigung) Berlin-Brandenburg wurde 1994 der damalige Heidelberger Systematiker Wolfgang Huber. Als Ratsvorsitzende folgten ihm zunächst der badische Landesbischof Klaus Engelhardt (1991–1997) und dann der rheinische Präses Manfred Kock (1997–2003). Jetzt wählte die Synode in der Trierer Europahalle unweit von Dom und evangelischer Konstantinsbasilika Wolfgang Huber zum Ratsvorsitzenden für die kommenden sechs Jahre. In seinem Bericht bei der Tagung der Landessynode von Berlin-Brandenburg sagte Huber am 12. November, er sei im Vorfeld der EKD-Synode der festen Meinung gewesen, der Vorsitz im Rat werde für ihn nicht zum Thema: „Das hat sich durch den Verlauf der Ratswahl in einer Weise geändert, mit der ich nicht gerechnet habe.“ Bescheidenheitstopos oder nicht – Huber erhielt schon im ersten Wahlgang für den neuen Rat mit 104 Stimmen von Synode und Kirchenkonferenz die erforderliche Zweidrittelmehrheit und ließ damit andere Favoriten für den Ratsvorsitz klar hinter sich.

Theologische Klärungen und öffentliche Verantwortung

Nach drei Ratsvorsitzenden aus unierten Gliedkirchen wäre nach dem innerprotestantischen Konfessionsproporz durchaus wieder einmal ein Lutheraner an der Reihe gewesen. Bis zum ersten Wahlgang in Trier wurden vor allem Margot Käßmann, Bischöfin der (lutherischen) Landeskirche Hannover und frühere Generalsekretärin des Deutschen Evangelischen Kirchentags, gute Chancen auf den Ratsvorsitz eingeräumt. Sie schaffte es dann erst im dritten Wahlgang: Ein deutliches Signal dafür, dass die Präferenzen der Synodalen für die Besetzung dieses Amtes eher beim 61-jährigen eloquenten Theologieprofessor und Hauptstadtbischof lagen als bei der erst 46-jährigen, mit einer Mischung aus Lockerheit und Selbstbewusstsein ausgestatteten „Powerfrau“ aus Hannover. Im gleichen Wahlgang wie Margot Käßmann wurde der Thüringer Landesbischof Christoph Kähler in den Rat gewählt. Kähler, von Haus aus Neutestamentler und erst seit zwei Jahren im Bischofsamt, übertrugen Synode und Kirchenkonferenz dann das Amt des Stellvertretenden Ratsvorsitzenden. Sie blieben damit der seit der Wiederaufnahme der ostdeutschen Landeskirchen in die EKD geübten Praxis treu, einen Vertreter aus deren Reihen zum Stellvertreter des Ratsvorsitzenden zu wählen. Stellvertreter von Manfred Kock war der sächsische Landesbischof Volker Kreß.

Es gehört zum Ritual von Ratswahlen in der EKD, dass man manche Kandidaten in den ersten Wahlgängen erst einmal einen Denkzettel erteilt, bevor sie dann doch nicht zuletzt der Ausgewogenheit des Gremiums wegen die Zweidrittelmehrheit bekommen. In Trier geschah das mit dem bayerischen Landesbischof Johannes Friedrich, den man drei Wahlgänge hindurch mit einem schlechten Ergebnis zappeln ließ. Es hieß, man habe ihm seine Äußerungen über ein auch für Protestanten akzeptables Papstamt übel genommen. Andererseits war Friedrich der Kandidat einer der großen Gliedkirchen, so dass er es dann im vierten Wahlgang schaffte. Im neuen Rat sind jetzt alle EKD-Gliedkirchen mit über zwei Millionen Kirchenmitgliedern mit Ausnahme der nordelbischen vertreten. Neben den Bischöfen von Bayern und Hannover gehören ihm der neue Präses der rheinischen Kirche, Nikolaus Schneider, und die leitenden Juristen der Kirchen von Westfalen (Klaus Winterhoff) und Württemberg (Margit Rupp) an. Die reformierte Minderheit in der EKD repräsentiert der lippische Landessuperintendent Gerrit Noltensmeier. Er musste während der Ratswahl nachnominiert werden, nachdem sich der reformierte Berliner Systematiker Michael Weinrich als chancenlos erwiesen hatte.

Sieben der fünfzehn Ratsmitglieder stehen nicht hauptamtlich im kirchlichen Dienst; vier davon gehörten dem Rat schon in der letzten Amtsperiode an: Die Mannheimer Rechtsanwältin Margit Fleckenstein (Präsidentin der Badischen Landessynode), der Neusser CDU-MdB Hermann Gröhe, der ZDF-Journalist Peter Hahne und die Düsseldorfer Ministerialbeamtin Beate Scheffler. Dazu kommen jetzt Gudrun Lindner (Präsidentin der Sächsischen Landessynode), Marlen Thieme, Direktorin bei der Deutschen Bank, und Barbara Rinke, SPD- Oberbürgermeisterin im thüringischen Nordhausen. Sie gehört dem Rat als Präses der Synode kraft Amtes an. Robert Leicht, früherer Zeit-Chefredakteur und jetziger ehrenamtlicher Präsident der Evangelischen Akademie Berlin, seit 1997 im Rat, hatte seine Kandidatur für die neue Wahlperiode kurz vor der Synodaltagung zurückgezogen. Der von 1997 bis 2003 amtierende Rat hatte eine ausgesprochen vielfältige Agenda zu bewältigen. Manfred Kock ließ zu Beginn der Tagung in Trier in seinem letzten Bericht vor der Synode die diversen Themen nochmals Revue passieren, aufgeteilt in die Rubriken „Theologische Klärungen“, „Kirchliche Aufgaben und Arbeitsbereiche“ sowie „Fragen öffentlicher Verantwortung der Kirche“. Im Einzelnen ging es um das Zusammenleben mit Angehörigen anderer Religionen ebenso wie um das Verhältnis der evangelischen Kirche zu Wissenschaft und Hochschule, um Publizistik und Öffentlichkeitsarbeit ebenso wie um die Friedensethik und die Entwicklung der Europäischen Union.

Beim Thema Bioethik kam der scheidende Ratsvorsitzende auch auf den Dissens zwischen der EKD und einer Reihe evangelischer Sozialethiker in der Beurteilung von verbrauchender Embryonenforschung und Präimplantationsdiagnostik zu sprechen (vgl. HK, März 2002, 19 ff.) und nannte die in diesem Zusammenhang klärungsbedürftigen Fragen: „Kommen wir zu einem unterschiedlicher Verständnis menschlicher Embryonen aufgrund gegensätzlicher Deutung der Heiligen Schrift? Oder kommen wir zu unterschiedlichen Konsequenzen in den Fragen vorgeburtlicher Würde, weil die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Vorgänge am Beginn menschlichen Lebens zu einem Deutungsspektrum nötigen, das Entscheidungsspielräume eröffnet? Oder stehen gegensätzliche Werte gegeneinander, die bei der Entscheidung für die eine Seite auf der anderen Seite eine Wertverletzung zur Folge haben?“ Meinungsverschiedenheiten innerhalb des bisherigen Rates gab es – so räumte Kock ein – im Blick auf den „Kopftuchstreit“ (vgl. HK, November 2003, 545). In dieser Frage sei ein eindeutiges Ja oder Nein nicht erreichbar. Einig sei man sich darin, „dass religiöse oder ideologische Agitation in unseren öffentlichen Schulen nicht hingenommen werden darf und dass das Beharren auf dem Kopftuch angesichts dessen Bedeutung in Teilen des Islam Klärungsbedarf schafft“. Aber für einen Teil des Rates sei das Tragen eines Kopftuchs allein noch kein ausreichender Grund, die Nichteignung für eine Anstellung als staatliche Lehrerin „als definitiv gegeben anzunehmen“.

Die Strukturreform braucht Zeit

In die Amtszeit von Manfred Kock an der Spitze des Rates der EKD kam Bewegung in die Diskussion um eine Strukturreform innerhalb der evangelischen Kirche, vor allem im Blick auf das künftige Verhältnis zwischen der EKD als Dachorganisation für alle evangelischen Landeskirchen und den verschiedenen Zusammenschlüssen von Gliedkirchen. Im Sommer dieses Jahres legte ein Ad-hoc-Ausschuss unter Leitung des früheren Ratsvorsitzenden Engelhardt einen Zwischenbericht zur Strukturreform vor (vgl. HK, August 2003, 384), der sich für eine Integration der bestehenden Zusammenschlüsse in die Strukturen der EKD (Synode, Kirchenamt) ausspricht. Inzwischen sind weitere Schritte erfolgt. So gibt es nähere Erläuterungen des Ad-hoc-Ausschusses zu seinem Modell, die Engelhardt Anfang Oktober den Leitungen der EKD-Gliedkirchen übermittelte. Dazu gehören auch konkrete Vorschläge für die Gestaltung von Verträgen zwischen EKD und gliedkirchlichen Zusammenschlüssen im Zug der Neuordnung sowie der Entwurf einer Geschäftsordnung für das künftige Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland. Als Grundsatz für die Kompetenzverteilung in der neu strukturierten EKD formuliert der Ausschuss, man solle so viel Gemeinsamkeit aller Gliedkirchen erreichen wie möglich und so viel Differenzierung für die kirchlichen Zusammenschlüsse vorsehen wie von deren Verständnis her nötig.

Die Vereinige Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands (VELKD), bisher mit eigener Generalsynode und eigenem Kirchenamt in Hannover ausgestatteter Zusammenschluss von acht lutherischen Gliedkirchen der EKD, hat in einem Beschluss vom 11. Oktober Position bezogen. Demnach soll die VELKD als Kirche und damit auch als Rechtssubjekt bestehen bleiben. In der gemeinsamen Arbeit mit der EKD soll sie ein „Initiativrecht, ein Gestaltungsrecht und ein Prüfungsrecht insbesondere für alle theologischen Fragen“ haben. Das Lutherische Kirchenamt kann als lutherische Amtsstelle in das der EKD integriert werden; die VELKD werde zu „gegebener Zeit ihre eigenen Organe und deren Struktur den geänderten Arbeitsbedingungen anpassen“. Kurz nach der Generalsynode der VELKD, die im niedersächsischen Stade zusammenkam, tagte in Erfurt zum ersten Mal die „Vollkonferenz“ der seit 1. Juli 2003 bestehenden Union Evangelischer Kirchen (UEK). Ihr gehören 14 unierte und reformierte Gliedkirchen der EKD an; hervorgegangen ist sie aus einer Fusion der Evangelischen Kirche der Union und der Arnoldshainer Konferenz. Der entsprechende Vertrag wurde am 26. Februar 2003 unterzeichnet. Die UEK machte sich zum Abschluss ihrer Vollkonferenz ausdrücklich für eine Strukturreform auf der Linie des Adhoc-Ausschusses stark. Eine engere Zusammenarbeit innerhalb der EKD, so die entsprechende Erklärung, komme sowohl dem deutschen Protestantismus insgesamt als auch den in ihm lebendigen konfessionellen Profilen zugute: „Das wird die evangelische Kirche in der Wahrnehmung ihrer Kernaufgaben in Verkündigung, Mission, Seelsorge, Bildung und Diakonie stärken.“ Die neue EKD-Struktur wird allerdings nicht von heute auf morgen zu verwirklichen sein. Zunächst muss der Ad-hoc-Ausschuss seinen Abschlussbericht vorlegen, dann könnten die Verhandlungen zwischen EKD und VELKD über eine vertragliche Vereinbarung beginnen. Die Ergebnisse müssen nicht nur Kirchenleitung der VELKD und Rat der EKD absegnen, sondern auch Leitungen beziehungsweise Synoden der jeweils betroffenen Landeskirchen. Schließlich braucht es ein einstimmiges Votum aller EKD-Gliedkirchen zu den erforderlichen Änderungen der Grundordnung. Der Versuch einer EKD-Reform in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts ist daran gescheitert, dass die revidierte Grundordnung in der Synode der württembergischen Landeskirche die erforderliche Zweidrittelmehrheit knapp verfehlte.

Die kirchliche Geographie des deutschen Protestantismus entspricht heute noch vielfach der territorialen Gliederung Deutschlands nach dem Wiener Kongress Anfang des 19. Jahrhunderts. Das erklärt auch die ganz unterschiedliche Größenordnung der EKD-Gliedkirchen. Zum Zusammenschluss bisher selbstständiger Landeskirchen in Westdeutschland kam es letztmals 1977, als die Nordelbische Kirche aus den Kirchen von Lübeck, Hamburg, Eutin und Schleswig-Holstein entstand. Die evangelischen Kirchen auf dem Gebiet von Niedersachsen arbeiten in einer Konföderation zusammen.

Im März 2004 soll der endgültige Beschluss über eine Föderation der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen und der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen fallen. Beide Kirchen, deren Territorium ineinander verzahnt ist (die thüringische Landeshauptstadt Erfurt gehört ebenso wie Suhl am Südabhang des Thüringer Waldes zur Kirchenprovinz Sachsen), haben schon 2000 einen Kooperationsvertrag geschlossen. Nach der Föderation werden die beiden Kirchen als solche mit eigener Rechtspersönlichkeit und eigenen Institutionen bestehen bleiben, es wird aber eine gemeinsame Synode, eine gemeinsame Kirchenleitung und ein gemeinsames Kirchenamt geben. Im September 2003 scheiterte zunächst die Bildung einer neuen Kirche aus der Evangelischen Kirche von Berlin-Brandenburg und der Evangelischen Kirche der schlesischen Oberlausitz (rund 65 000 Kirchenmitglieder), weil die entsprechende Grundordnung bei den Synodalen des kleineren Partners der Fusion nicht die notwendige Mehrheit erreichte. Im zweiten Anlauf fiel jetzt am 15. November das Votum in der schlesischen Oberlausitz positiv aus, so dass die neue Kirche zum 1. Januar 2004 gebildet werden kann.

Bibel im kulturellen Gedächtnis

Es habe keinen Sinn, über Kirchengrenzen diskutieren, als seien diese heilsnotwendig – so Manfred Kock in seinem Bericht vor der EKD-Synode in Trier: „Kernfrage ist und bleibt, inwieweit sie helfen, dem Verkündigungsauftrag wirkungsvoller gerecht zu werden.“ Und der neue Stellvertretende Ratsvorsitzende Kähler benannte auf der jüngsten Tagung seiner Thüringer Landessynode als Resümee sorgfältiger Ausführungen zu Bekenntnis und Bekennen im Blick auf die geplante Föderation von Thüringen und Kirchenprovinz Sachsen als die eigentliche Aufgabe der Kirche: „Was bedeutet es, einer nichtchristlichen Umwelt gegenüber kurz und verständlich die Erfahrung zu benennen, die wir machen, wenn wir glauben, wenn wir also unser Herz an Gott in Jesus Christus hängen?“ Dass man sich in der evangelischen Kirche Sorgen um die Wirksamkeit des eigenen Verkündigungsauftrags macht, zeigte sich in Trier bei der Diskussion über das Schwerpunktthema „Bibel im kulturellen Gedächtnis“. Der von einem Vorbereitungsausschuss erarbeitete Entwurf einer „Kundgebung“ zu diesem Thema stieß bei den Synodalen auf teilweise heftige Kritik. Man fand den Text zu defensiv oder zu abgehoben, zu sehr an der kulturellen auf Kosten der religiösen Bedeutung der Bibel orientiert: „Der Bibel geht es um Gott, nicht um Kultur“, formulierte jemand die Hauptstoßrichtung der Kritik in plakativer Zuspitzung. Die von der Synode verabschiedete Endfassung der Kundgebung trägt dem schon in den ersten Sätzen Rechnung. Im Entwurf hatte es geheißen: „Die Bibel ist die Heilige Schrift der Christenheit. Sie ist ein Teil unseres kulturellen Gedächtnisses und soll es auch in Zukunft bleiben.“ In der Endfassung lautet der Anfang folgendermaßen: „Die Bibel ist für uns Christinnen und Christen das Buch des Lebens: zeitlos und aktuell, klärend und verstörend, tröstend und irritierend. In Christus, wie die Bibel ihn bezeugt, zeigt sie das Gesicht Gottes in der Welt. Die Bibel ist Schlüssel zum Glauben und zugleich Schlüssel zum Verständnis unserer Kultur.“ Der neue Ratsvorsitzende griff in seiner Ansprache zum Abschluss der Synodaltagung auf die Grundfragen zurück, die Martin Kruse 1985 an gleicher Stelle formuliert hatte: „Wie werde ich Christ? Wie bleibe ich Christ?“ Er übernahm sie auch als Programm für die Arbeitsperiode des neu gewählten Rates, nicht ohne dabei die Bibel als entscheidenden Bezugspunkt ins Spiel zu bringen. Huber gab gleichzeitig fast schon programmatisch zu Protokoll: „So führt uns die Beschäftigung mit dem, was uns im Innersten zusammenhält, auch immer wieder zu Interventionen nach außen und zu Stellungnahmen zu politischen Fragen.“ Es muss sich in den nächsten Monaten und Jahren zeigen, wie der Evangelischen Kirche in Deutschland unter der neuen Führung das Wechselspiel zwischen innerer Erneuerung und gesellschaftlicher Präsenz gelingt.

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