Kein Gesetz?

Der frühere Ethikratsvorsitzende Peter Dabrock hält Suizidprävention für das oberste Ziel in der Debatte um Sterbehilfe.

Im Deutschlandfunk unterstrich der evangelische Theologe seine Position, wonach deshalb auf das geplante Gesetz zur Regelung der Suizidassistenz verzichtet werden solle. Nach dem Verfassungsgerichtsurteil von 2020 habe es „keinen Dammbruch gegeben“. Alle drei jetzt im Bundestag diskutierten Entwürfe ließen dagegen eine „Verschlimmbesserung“ befürchten. Es drohe eine Bürokratisierung. Dass davon die Sterbehilfevereine als professionelle Helfer profitieren, „das kann man ja auch nicht wollen“, sagte Dabrock.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 geurteilt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch das Recht umfasst, hierbei Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Eine bis dahin geltende Regelung, die organisierte Suizidassistenz von Sterbehilfeorganisationen verboten hatte, erklärte das Gericht für nicht zulässig. Seitdem wird über eine mögliche Folgeregelung diskutiert. Dabrock und drei weitere Fachleute forderten jetzt in einem Zeitungsbeitrag, die Suizidprävention sowie die Palliativ- und Hospizversorgung zu stärken.

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