Kirchliches ArbeitsrechtWas katholisch ist

Künftig solle „allein das Tun und Lassen am Arbeitsplatz“ darüber entscheiden, ob eine Einrichtung katholisch ist.

Bei dem Vorstoß von elf Generalvikaren zur Revision des kirchlichen Arbeitsrechts geht es nicht allein um den Respekt vor anderen sexuellen Orientierungen und „irregulären Situationen“. Er betrifft vielmehr das Selbstverständnis der Kirche als Arbeitgeberin insgesamt, findet der Journalist Daniel Deckers. In der Frankfurter Allgemeinen führt er aus: Als „katholisch“ gelte eine Einrichtung derzeit, „wenn die Mitarbeiter katholisch sind und dies dadurch dokumentieren, dass sie nicht gegen die Vorgaben der lehramtlich normierten Sexualmoral verstoßen“. Es sei überfällig, dass diese Beweislast umgekehrt wird. Künftig solle „allein das Tun und Lassen am Arbeitsplatz“ darüber entscheiden, was katholisch ist.

Zuvor hatten elf Generalvikare deutscher Bistümer erklärt: „Das Arbeitsrecht darf kein Instrument sein, um eine Sexual- und Beziehungsmoral durchzusetzen, die derzeit ohnehin zur Diskussion steht und die komplexe Lebenswirklichkeit von Menschen außer Acht lässt.“ Sie forderten, die sogenannte Grundordnung zügig zu überarbeiten.

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