KirchenasylFaule Kompromisse

Ein Benediktiner gewährt einem Flüchtling Kirchenasyl. Der Mönch wird angezeigt, aber das Gericht spricht ihn frei. So weit die gute Nachricht. Doch die Urteilsbegründung lässt aufhorchen. Warum es endlich klare Regelungen zum rechtlichen Status von Kirchenasyl braucht.

© Foto: Abtei Münsterschwarzach

Es ist ein Freispruch mit Vorbehalt für Bruder Abraham Sauer. Ende April hatte das Amtsgericht Kitzingen bekannt gegeben, der Benediktiner habe nach seinem Gewissen gehandelt, als er einen Flüchtling in der unterfränkischen Abtei Münsterschwarzach in Kirchenasyl genommen hatte – deshalb sei er freigesprochen. Sofort kündigte die Staatsanwaltschaft an, das Urteil anzufechten. Inzwischen ist der Prozess in der nächsten Runde, wie es diesmal ausgehen wird, ist noch offen.

Juristische Grenzfälle

Der Fall hatte hohe Wellen geschlagen. Nicht nur, weil es so selten vorkommt, dass sich Ordensleute in Kirchenasylfällen vor Gericht verantworten müssen, sondern vor allem wegen der Urteilsbegründung der Richterin. Sauer habe sich zwar der „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ohne erforderlichen Aufenthaltstitel“ schuldig gemacht, hieß es. Aber er sei dabei seinem Gewissen gefolgt. Seine Entscheidung war rechtswidrig, aber nicht schuldhaft.

Das klingt nach einer jener schwammigen juristischen Kompromisslösungen, in die sich Gesetzestexte regelmäßig flüchten, wenn es um moralische Grenzbereiche des menschlichen Lebens geht: Sterbehilfe etwa, oder Schwangerschaftsabbrüche, die ja in den meisten Fällen auch offiziell rechtswidrig sind, aber straffrei bleiben. Der Rechtsstaat kann so gleichzeitig ein moralisches Urteil sprechen und gönnerhaft auf eine Strafe verzichten. Für die Betroffenen bleibt das Gefühl, die Gerichte hätten gerade nochmal ein Auge zugedrückt.

Eine Entscheidung muss her!

Doch das kann langfristig keine Lösung für einen Rechtsstaat sein – nicht wenn es um solche Fragen geht, zu denen auch das Kirchenasyl gehört. Das Urteil der Kitzinger Richterin kann hier als Strategie gesehen werden, für klare Verhältnisse zu sorgen. Statt den einfachen Weg zu gehen, Abraham Sauer zu verurteilen, aber das Strafmaß abzumildern, ging sie auf Konfrontationskurs mit der Staatsanwaltschaft. Dass ihre Entscheidung angefochten würde, vermutete sie schon während der Urteilsverkündung, und begrüßte es sogar: „Wir brauchen eine Grundsatz-Entscheidung.“

Dafür ist es tatsächlich höchste Zeit. Denn unter der unsicheren aktuellen Situation, in der man nur hoffen kann, an einen möglichst gnädigen Richter zu geraten, leiden alle: Geistliche, die sich auf juristisch dünnes Eis begeben, und die, um die es eigentlich gehen sollte – die Flüchtlinge.

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