BaselDie Asche in den Rhein

Im schweizerischen Basel dürfen Hinterbliebene die Asche ihrer verstorbenen Angehörigen künftig in den Rhein streuen. Dazu wurde das fast hundert Jahre alte Bestattungsgesetz gelockert. Bislang mussten eingeäscherte Leichen mit der Urne begraben werden, ein Verstreuen in der Natur war nur mit Sondergenehmigung möglich.

Mit der Liberalisierung reagiert die Kantonsregierung auf den anhaltenden Trend zur Feuerbestattung. In der Schweiz werden bereits achtzig Prozent der Verstorbenen verbrannt, das ist der höchste Wert in Europa. In Tschechien ist dieser Anteil ebenfalls sehr hoch. Aber auch in Deutschland machen Einäscherungen bereits weit mehr als zwei Drittel der Bestattungen aus. Dies führt dazu, dass immer weniger Friedhofsflächen benötigt werden. „In deutschen Städten liegen rund 15 000 der insgesamt 35 000 Hektar Friedhofsfläche brach“, bilanziert Alexander Helbach von der Verbraucherinitiative für Bestattungskultur „Aeternitas“. In Berlin gibt es beispielsweise zweihundert Friedhöfe, von denen aber nicht einmal mehr zwei Drittel für Beerdigungen genutzt werden.

Fachleute sehen vor allem den niedrigeren Preis als Hauptgrund für diese Entwicklung: Verbrennungen kosten in der Regel nur etwa ein Viertel eines Erdgrabs. Und Urnen, zumal wenn sie in Gemeinschaftsgräbern beigesetzt werden, benötigen weniger Platz. Auch der deutlich geringere Grab-Pflegeaufwand – bei einer Rheinbestattung ist dieser ja überhaupt nicht vorhanden – wird genannt. Die „Verdrängung des Sterbens aus der gesellschaftlichen Wahrnehmung“ sieht der Berliner Pfarrer Jürgen Quandt, Geschäftsführer des dortigen Friedhofsverbandes, als weiteren Grund. Zudem mögen beim Trend zum Verstreuen der Asche naturreligiöse, neuheidnische oder nicht-religiöse Vorstellungen eine Rolle spielen.

Anzeige: In der Tiefe der Wüste. Perspektiven für Gottes Volk heute. Von Michael Gerber

Der CiG-Newsletter

Ja, ich möchte den kostenlosen CiG-Newsletter abonnieren und willige in die Verwendung meiner Kontaktdaten zum Zweck des E-Mail-Marketings durch den Verlag Herder ein. Den Newsletter oder die E-Mail-Werbung kann ich jederzeit abbestellen.
Ich bin einverstanden, dass mein personenbezogenes Nutzungsverhalten in Newsletter und E-Mail-Werbung erfasst und ausgewertet wird, um die Inhalte besser auf meine Interessen auszurichten. Über einen Link in Newsletter oder E-Mail kann ich diese Funktion jederzeit ausschalten. Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.