Das Kirchenasyl ermöglicht manchen Geflüchteten eine zweite Chance. Härtefälle, in denen eigentlich die Abschiebung droht, werden von staatlichen Instanzen noch einmal überprüft, wenn die Kirche sich für sie einsetzt – so das Ziel. Ulrike La Gro beleuchtet die historischen und juristischen Hintergründe. Sie ist Referentin der „Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche“.
Von Ulrike La Gro