Bleiben Sie auf der sicheren Seite!

Bleiben Sie auf der sicheren Seite
© Harald Neumann, Freiburg

Kommt Ihnen das bekannt vor? Eine Ihrer Mitarbeiterinnen will heiraten und für die Hochzeit einen bezahlten Tag Sonderurlaub in Anspruch nehmen. Doch im Arbeitsvertrag ist dazu nichts geregelt. Bekommt sie diesen freien Tag trotzdem bezahlt oder muss sie einen regulären Urlaubstag beantragen?

Bestimmt gibt es in Ihrem Leitungsalltag immer wieder rechtsrelevante Situationen, in denen sich Ihnen solche oder ähnliche Fragen stellen. Wie gehen Sie dann korrekt vor? Rechtssicherheit ist ein zentrales Thema für Leitungskräfte. Dass es Ihnen unter den Nägeln brennt, konnten wir anhand zahlreicher Rückfragen zu Rechtsthemen im Leitungsheft feststellen.

Deshalb greifen wir ab sofort unter der Rubrik „Rechtsgrundlagen“ regelmäßig wieder zentrale Rechtsthemen für Leitungskräfte auf – diesmal im Frage-Antwort-Format:

Konkrete Fragen aus dem Leitungsalltag werden von unserer Expertin Ines Hemme-Oels, Fachanwältin für Arbeitsrecht, praxisnah beantwortet. Mit präzisen Informationen beleuchtet sie einerseits den rechtlichen Hintergrund und zeigt andererseits mithilfe konkreter Handlungsempfehlungen, wie Sie sich in solchen Fällen rechtssicher verhalten. Und: Das Ganze ist so geschrieben, dass es auch für Nichtjuristen verständlich und spannend zu lesen ist. Diesmal erfahren Sie ab Seite 31, was zu tun ist, wenn Ihre Mitarbeiterin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät oder gar nicht einreicht.

Bleiben Sie mit uns auf der sicheren Seite!

Herzliche Grüße

Silke Dittmar

PS: Gibt es Fälle, Erfahrungen oder konkrete Erlebnisse aus Ihrer Leitungspraxis, zu denen Sie bezüglich der rechtlichen Grundlagen gern eine Antwort hätten? Dann schreiben Sie uns hier.

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