Kinderrechte – UN-Kinderrechts­konventionin der Kita

"Kinder haben Rechte. Ein Kind ist nach der UN-Kinderrechtskonvention jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es geht bei der Kinderrechtskonvention nicht nur um Kinder in Notsituationen, sondern um »das grundsätzliche Recht eines jeden Kindes auf die Achtung seiner Würde als eigenständige Persönlichkeit« (Kittel 2008, S. 9). Kinderrechte sind Teil des Menschenrechtsschutzsystems der Vereinten Nationen (United Nations – UN). Die Kinderrechte finden sich in der Konvention (Übereinkunft ) über die Rechte des Kindes aus dem Jahr 1989. Nach der UN-Kinderrechtskonvention sind Kinder »eigenständige Persönlichkeiten, die ernst genommen werden wollen als Subjekte, wie Erwachsene« (Kittel 2009, S. 11). Begonnen hat die Geschichte der Kinderrechte 1924 mit der Verabschiedung der ≫Genfer Erklärung≪ durch den damaligen Volkerbund. Die ≫Genfer Erklärung≪ ist somit der erste Vorläufer der UN-Kinderrechtskonvention. Nachdem die UN-Generalversammlung 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet hatte, folgte 1959 der zweite Vorläufer der Kinderrechtskonvention, die ≫Erklärung der Rechte des Kindes≪. Allerdings war auch diese Erklärung für die Vertragsstaaten der Vereinten Nationen nicht verbindlich. 1989 wurde dann die UN-Kinderrechtskonvention von der UN-Vollversammlung verabschiedet. Die UN-Kinderrechtskonvention ist in Deutschland im Jahr 1992 ratifiziert worden. (Ratifiziert bedeutet, dass die Konvention durch die Zustimmung des Parlaments und die Unterschrift des Bundespräsidenten für Deutschland völkerrechtlich verbindlich geworden ist.) Erst im Jahr 2010 erfolgte aber die Rücknahme einer Vorbehaltserklärung aus dem Jahr 1992, sodass erst ab diesem Zeitpunkt die UN-Kinderrechtskonvention konsequent umgesetzt werden kann. Über den nationale Aktionsplan ≫Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010≪ sollte die Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland weiter vorangetrieben werden."