SchweizEin symbolpolitisches Minarettverbot

Die Schweiz hat in einem Volksentscheid am 29. November 2009 ein Verbot, neue Minarette zu bauen, in der Verfassung verankert. Das Verbot verstößt allerdings gegen internationale Abmachungen wie gegen Bestimmungen der Schweizer Verfassung. Es ist ein untauglicher Versuch der Selbstvergewisserung.

Bei einer überdurchschnittlichen Stimmbeteiligung von 53,4 Prozent haben sich die Schweizer Stimmberechtigten mit 57,5 Prozent gegen den Bau weiterer Minarette ausgesprochen. Einzig die Westschweizer Kantone Genf, Neuenburg und Waadt sowie der Stadtkanton Basel lehnten die Verfassungsinitiative „gegen den Bau von Minaretten“ ab. Bisher unterlag der Bau von Minaretten den üblichen planungs- und baurechtlichen Vorschriften, ab sofort ist er von der Verfassung untersagt. Davon nicht betroffen ist der Bau von Moscheen.

In der Schweiz hat sich die Gemeinschaft der Muslime in den letzten 40 Jahren kontinuierlich zur stärksten nichtchristlichen Religionsgemeinschaft entwickelt (vgl. HK, Dezember 2005, 624ff.). Diese vielfältige Gemeinschaft ist in schätzungsweise 120 bis 160 kulturellen und volksgruppenbezogenen Vereinen organisiert. Der grösste Teil von ihnen verfügt derzeit über keine repräsentative religiöse Infrastruktur und auch über keine von außen als Moschee erkennbare Gebetsstätte.

Für kulturelle Veranstaltungen und zum Gebet versammeln sie sich in Privatwohnungen oder in zu „Moscheen“ umgebauten und eingerichteten Gewerberäumen, die von außen kaum als solche wahrgenommen werden. Die Errichtung der ersten repräsentativen Moschee der Schweiz mit Minarett, der Mahmud-Moschee der Ahmadiyya-Bewegung in Zürich im Jahr 1963, hatte nur vereinzelte Kontroversen ausgelöst; zahlreiche Personen hatten sich hinter das Projekt gestellt.

Die bislang größte repräsentative Moschee der Schweiz mit Minarett wurde 1978 auf Initiative der saudiarabischen Regierung in Genf errichtet. Diese hatte 1961 in Genf bereits das Centre Islamique des Eaux-Vives errichten lassen.

Die vorläufig letzte Moschee mit Minarett wurde in der Schweiz, ohne jeden Einspruch, in Winterthur gebaut. Im Jahr 2004 wurde diese Moschee ohne Minarett eröffnet. Wenig später reichte der Islamisch-Albanische Verein das Gesuch um Erstellung eines kleinen Minaretts ein, das wiederum ohne Einspruch bewilligt wurde.

Tradition religiöser Diskriminierung

In der Gemeinde Wangen bei Olten baute der Türkische Kulturverein im Jahr 2002 ein Fabrikgebäude zu einem Kulturzentrum mit einem Gebetsraum um. Das nachträglich eingereichte Gesuch um Nutzungsänderung wurde trotz Einsprache von der Bau- und Planungskommission der Gemeinde bewilligt. Im Januar 2005, wenige Monate nach Winterthur, reichte der Verein bei der Gemeinde ein Baugesuch für einen ergänzenden Innenausbau und ein Minarett ein. Dies löste landesweit heftige Kontroversen aus. Nach einem langwierigen juristischen Hürdenlauf konnte das Minarett im Januar 2009 errichtet werden.

Der albanisch geprägte Verein „Islamische Glaubensgemeinschaft Langenthal“ unterhält seit 1993 unter dem Namen „Moschee von Langenthal“ ein Zentrum mit einem Gebetsraum. Im Juni 2006 stellte der Verein ein Baugesuch für den Ausbau eines bestehenden Gebetsraums, die Errichtung einer Kuppel und eines unbegehbaren und unbeschallbaren Minaretts. Die Publikation des Baugesuchs löste zahlreiche Einsprachen und einen weiteren Minarettstreit aus.

Im September 2006 wurde im gleichen Langenthal ein Sikh-Tempel eingeweiht, der von Anfang an die Unterstützung der Behörden genoss und zu keinen Auseinandersetzungen geführt hatte, obwohl er als Gebäude fremdländisch erscheint. Im Juli 2009 bewilligte die Gemeinde den Bau des Minaretts; gegen diese Bewilligung wurde beim Kanton Beschwerde eingereicht, die noch hängig ist.

Im Herbst 2006 wurden in Wil (Kanton St. Gallen) vage Pläne für den Bau eines muslimischen Zentrums bekannt. Umgehend, noch bevor Baupläne vorlagen oder ein Baugesuch eingereicht wurde, begannen auch hier die Auseinandersetzungen um das Minarett. Wie in Langenthal organisierten sich auch in Wil die Minarettgegner in einem Komitee.

Nachdem zu erwarten war, dass in Wangen der Minarettbau mit baurechtlichen Argumenten nicht zu verhindern sein würde, sammelte das Langenthaler Komitee „Stopp dem Minarett“ Unterschriften für eine Petition, welche das Baugesuch für ein Minarett dem normalen Baubewilligungsverfahren zu entziehen verlangte. Es sei wichtig, „dass durch die Baubehörden keine politisch-religiösen Tatsachen geschaffen werden, ohne dass das Volk mitreden und mitentscheiden kann“.

Die Gegner der Minarett-Baugesuche beziehungsweise -Pläne von Wangen, Langenthal und Wil sowie des Minaretts in Winterthur, zunehmend auch Minarett-Gegner aus andern Teilen der Schweiz, schlossen sich Mitte 2006 schließlich in der sogenannten „Gruppe Egerkingen“ zusammen. Im Rahmen dieser Gruppe, die hauptsächlich aus Politikern der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) besteht, wurde die Volksinitiative „gegen den Bau von Minaretten“ erarbeitet.

Mit der Unterschriftensammlung wurde am 3. Mai 2007 begonnen, eingereicht wurde sie mit 113540 gültigen Unterschriften am 8. Juli 2008. Dem Initiativkomitee ging es nicht um das Minarett als Bauwerk, sondern als Symbol. Das Minarett sei Symbol des politisch-gesellschaftlichen Machtanspruchs des Islam, und wer das Minarett zulasse, lasse auch den Muezzin zu und schliesslich die Scharia. So sei das geforderte Minarettverbot eine unmissverständliche Absage an eine Islamisierung der Schweiz, eine Absage auch an die Burka, die Zwangsehe, die Mädchenbeschneidung.

In seiner Botschaft an das Parlament erklärte der Bundesrat (die Landesregierung) am 27. August 2008 die Initiative als gültig, weil sie kein zwingendes Völkerrecht verletze. Sie verstoße allerdings klar gegen eine Reihe international garantierter Menschenrechte, so gegen die Artikel 9 (Religions- und Weltanschauungsfreiheit) und 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Das Volksbegehren, das gemäß den Initiantinnen und Initianten die schweizerische Gesellschaftsordnung schützen solle, stehe zudem im Widerspruch zu zahlreichen in der Bundesverfassung verankerten Grundwerten des eigenen Staates. Das vorgeschlagene Bauverbot für Minarette wäre ausserdem auch denkbar ungeeignet, die von den Initiantinnen und Initianten angegebenen Ziele zu erreichen.

Der Bundesrat beantragte beim Parlament deshalb, die Volksinitiative „gegen den Bau von Minaretten“ sei Volk und Ständen ohne Gegenvorschlag mit Antrag auf Verwerfung zu unterbreiten. Das Parlament folgte diesem Antrag: der Nationalrat mit 132 zu 51 Stimmen bei 11 Enthaltungen, der Ständerat mit 39 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Hätten Bundesrat und Parlament mit einer Zustimmung zur Minarett-Initiative gerechnet, wie sie sich in der Volksabstimmung vom 29. November 2009 ergeben hat, hätten sie wohl einen Gegenvorschlag ausgearbeitet.

Der Staatsrechtler Jörg Paul Müller regt nun als nachträglichen Gegenvorschlag einen Initiativtext an, „der eine Verpflichtung zu Toleranz aller, aber auch zu Mäßigung und Rücksichtnahme in der Eigendarstellung von Religionsgemeinschaften in die Verfassung aufnimmt, wobei das Minarett-Verbot im gleichen Zug zu streichen wäre. Bereits bei der Diskussion um die Abschaffung der konfessionellen Ausnahmeartikel zulasten der katholischen Bevölkerung war die Schaffung eines Toleranzartikels im Gespräch“ (Neue Zürcher Zeitung, 4. Dezember 2009).

Das diskriminierende Minarett-Verbot steht in der Bundesverfassung denn auch an der Stelle, an der bis 2001 die Errichtung von Bistümern der Genehmigung durch den Bund unterstellt war (vgl. HK, Juli 2001, 335ff.). Damit nimmt, wie das Zentrum Religionsforschung (ZRF) der Universität Luzern herausstellt, das Minarettverbot eine erloschen geglaubte Tradition religiöser Diskriminierung des 19. Jahrhunderts wieder auf.

Denn die Bundesverfassung von 1848, die erste Verfassung der modernen Eidgenossenschaft, schrieb im Nachgang zum Sonderbundskrieg das Jesuitenverbot fest und schaffte es erst 1973 ab. Den Schweizer Juden gewährte der Nationalstaat erst 1866 auf französischen und englischen Druck hin die Niederlassungsfreiheit und 1874 die Kultusfreiheit. 1893 nahm dann aber die erste eidgenössische Volksinitiative überhaupt, antisemitisch motiviert, das Schächtverbot an; 1978 wurde das bis heute bestehende Verbot in das Tierschutzgesetz verschoben.

Die Bundesverfassung von 1874 führte nach dem Kulturkampf zusätzliche Ausnahmeartikel ein. So war es bis 1973 verboten, Klöster neu zu gründen oder wiederherzustellen; das Wahlverbot für Geistliche wurde mit der Annahme der Bundesverfassung von 1999 aufgehoben, der Bistumsartikel erst in der Volksabstimmung 2001.

Auch der neue religionsbezogene Ausnahmeartikel weist mit einer sachlichen Einschränkung einen Bevölkerungsteil vor allem symbolisch in die Schranken. Was dieser Volksentscheid über die Sache hinaus bedeutet, ist nicht einfach zu beantworten. Im emotional und auch populistisch geführten Abstimmungskampf war ein ganzes Bündel von Begründungen und Motiven, Urteilen und Vorurteilen auszumachen. Mit Ausnahme der SVP und der rechtsprotestantischen Kleinpartei EDU (Eidgenössisch-Demokratische Union) lehnten die politischen wie die gesellschaftlichen Eliten die Minarettverbots-Initiative ab; unterstützt wurden die Befürworter allerdings vom ganzen Netzwerk rechtskonservativer Bürgerbewegungen, einer „leisen ,Armada der Konservativen‘“ (NZZ, 4. Dezember 2009).

Untaugliche Selbstvergewisserung

Die großen Kirchen lehnten die Volksinitiative gegen den Bau neuer Minarette entschieden ab und die freikirchlichen Verbände unterstützten die Initiative mit Bedacht nicht. So baten die Schweizerische Evangelische Allianz (SEA) und der Verband evangelischer Freikirchen und Gemeinden in der Schweiz (VFG) in ihrer gemeinsamen Stellungnahme „Muslime in der Schweiz“ einerseits die Muslime, „aus Respekt vor den religiösen und kulturellen Gefühlen der grossen Mehrheit der Bevölkerung und um des religiösen Friedens willen auf den Bau von Minaretten aus freien Stücken zu verzichten“.

Anderseits unterstützten sie die Initiative hauptsächlich deshalb nicht, weil sie sich „aus grundsätzlichen Überlegungen gegen jede Einschränkung der Religionsfreiheit wehren“. Auch der Schweizerische Rat der Religionen, der aus leitenden Persönlichkeiten der Christen, Juden und Muslime besteht, lehnte die Minarett-Initiative entschieden ab.

Das Argument der Religionsfreiheit und damit der Grund- und Menschenrechte konnte die Befürworter des Minarett-Verbots nicht überzeugen. In ihrem Migrationspapier 2009 bezeichnet die SVP einschränkende Massnahmen sogar als Beitrag zur Wahrung der Religionsfreiheit. Ablehnung erfährt das Minarett vermutlich dann, wenn es als Symbol eines hierzulande nur aus den Medien bekannten, die Grundrechte nicht anerkennenden Islam angesehen wird. Dafür sprechen dürfte, dass in den Großzentren mit entsprechend hohem muslimischen Bevölkerungsteil die Initiative verworfen wurde.

Ablehnung könnte das Minarett aber auch als Symbol des besonders Fremden erfahren, das ansässig zu werden gedenkt. Seit den Terroranschlägen 2001 in den USA, so der Islamwissenschaftler Samuel M. Belhloul, der sich im Rahmen eines Nationalen Forschungsprogramms mit dem Thema „Muslime in der Schweiz“ beschäftigt, wurden Migranten mit einem islamischen Hintergrund zunehmend nicht mehr als „Ausländer“, sondern als „Muslime“ wahrgenommen.

Die „Ausländer“ und dann auch die „Muslime“, die zu bleiben gedenken, sollen sich unter Wahrung ihrer kulturellen Eigenart in die Gesellschaft integrieren, gibt auch die schweizerische Integrationspolitik vor. Wenn aber muslimische Einwanderer mit ihrer kulturellen Eigenart im öffentlichen Raum sichtbar werden, wenn sie im öffentlichen Raum gar bauen, gedenken sie zu bleiben und sich mit ihrer Eigenart in die Mehrheitsgesellschaft einzubringen. Das aber verändert diese Gesellschaft.

Und so könnte die Zustimmung zum Minarett-Verbot auch als Ausdruck der Selbstbehauptung einer sich der eigenen kulturellen Eigenart, der eigenen Identität verunsicherten Gesellschaft gelesen werden. So wäre die Volksabstimmung über die Sache hinaus ein untauglicher Versuch der Selbstvergewisserung gewesen und also auch von daher ein Fehlentscheid. Fehlentscheide lassen sich korrigieren, als demokratische Entscheide sind sie zunächst aber zu respektieren. Zur Tagesordnung übergehen wird die schweizerische Politik aber kaum, zu groß war die Überraschung, zu nachhaltig fordert der Volksentscheid die Integrationspolitik heraus.

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