Schweiz: Ein symbolpolitisches Minarettverbot Die Schweiz hat in einem Volksentscheid am 29. November 2009 ein Verbot, neue Minarette zu bauen, in der Verfassung verankert. Das Verbot verstößt allerdings gegen internationale Abmachungen wie gegen Bestimmungen der Schweizer Verfassung. Es ist ein untauglicher Versuch der Selbstvergewisserung. Von Rolf Weibel Herder Korrespondenz 1/2010 S. 7-9, Aktuell / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 108,50 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 7,70 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 93,10 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Rolf Weibel Rolf Weibel (geb. 1939), Dr. theol., seit 1975 ständiger Mitarbeiter der Herder-Korrespondenz, war bis 2004 Redaktionsleiter der Schweizerischen Kirchenzeitung. Mit dem Arbeitsschwerpunkt schweizerische Religionskultur arbeitet der kulturwissenschaftlich orientierte Theologe nachberuflich weiterhin als Fachjournalist und Referent. Auch interessant Gratis Heft 10/2022 S. 44 Bistum Chur: Konzelebration von Laien führt zu Turbulenzen Von Hilde Naurath Gratis Heft 7/2021 S. 50 Gegen die Denunziationen Von Rolf Weibel Gratis Heft 6/2021 S. 51 Vielfache Restriktionen Von Georg Evers
Rolf Weibel Rolf Weibel (geb. 1939), Dr. theol., seit 1975 ständiger Mitarbeiter der Herder-Korrespondenz, war bis 2004 Redaktionsleiter der Schweizerischen Kirchenzeitung. Mit dem Arbeitsschwerpunkt schweizerische Religionskultur arbeitet der kulturwissenschaftlich orientierte Theologe nachberuflich weiterhin als Fachjournalist und Referent.
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