Der Kriegsbegriff, früher scharf umrissen, wird undeutlich in der Gegenwart. Das hängt mit Veränderungen in der äußeren Erscheinung des Krieges zusammen. Wir erleben heute die bekannte «Enthegung» des Krieges – nachdem sich frühere Jahrhunderte vor allem um seine «Einhegung» (und das heißt zugleich: um seine begriffliche Abgrenzung) bemüht hatten. Der Krieg hebt sich inzwischen vom Frieden nicht mehr mit der früheren Unzweideutigkeit ab. In diffusen Formen dringt er in die Normalität, den Alltag ein. An vielen Stellen verschwimmen die Grenzen zwischen Krieg und Zivilität; hybride Formen eines Halbfriedens oder Halbkriegs entwickeln sich und gewinnen an Boden. Sehr verkürzt gesagt: Krieg ist heute längst nicht mehr allein der überlieferte Krieg zwischen Staaten. An vielen Orten hat er die Uniform ausgezogen, ist er dabei, sich von der Figur des Soldaten zu lösen. Auch die klassischen Formeln, die früher seinen Anfang und sein Ende kennzeichneten, haben in der heutigen Welt an Kraft verloren. Es gibt kaum mehr Kriegserklärungen – aber auch die Friedensschlüsse sind bis auf einen kleinen intra-nationalen Rest (meist nach Bürgerkriegen!) verschwunden.
Was wir gegenwärtig erleben, hat sich lange vorbereitet. Ich will es skizzenhaft in zwei Abschnitten schildern, die von der Hegung des Krieges (I) und von seiner Enthegung (II) handeln. Danach will ich fragen, was mit dem gehegten Krieg verschwindet und teilweise schon verschwunden ist – und was nach dem Verschwinden der alten Strukturen neu ans Licht tritt (III).
I
Die Geschichte ist in ihrem Ablauf keineswegs, wie Pessimisten meinen, ein überdimensionaler Gewalt-Exzess. Sie war auch immer wieder erfüllt von Bemühungen um die Schaffung dauerhafter internationaler Ordnungen. Kant, kein Optimist in Bezug auf den Menschen, konnte daher in seinem «Gemeinspruch»-Aufsatz zu Recht feststellen, dass in der menschlichen Natur «immer noch Achtung für Recht und Pflicht lebendig» sei, eine Anlage zum Besseren – obwohl er anderseits auch wusste, dass die menschliche Natur «nirgends weniger liebenswürdig [sei], als im Verhältnisse ganzer Völker gegen einander».1
In der Tat steht in der Geschichte der Menschheit dem Krieg der Friedensschluss gegenüber, der Aggression die Abwehr, der Gewalt die Gewaltbegrenzung, dem Chaos das Gesetz. Die regellose Gewalt wurde im Lauf der Zeit immer wieder eingezäunt, in kollektive Sicherheiten einbezogen, in vertragsähnliche Formen überführt. Der moderne Staat drängte die autogenen Gewaltträger zurück, er brachte gegenüber den Institutionen der Selbsthilfe – Faust und Fehde, Blutrache, Brandschatzung usf. – Gericht und Polizei in Anschlag; er monopolisierte die Ausübung legitimer physischer Gewalt bei sich und seinen Organen, und so entstand der uns heute ganz selbstverständliche innerstaatliche Friedensraum.
Speziell in Europa ist es den Völkern vom 11. bis zum 18. Jahrhundert in einer Kette immer neu ansetzender Bemühungen gelungen, Gewalt und Selbsthilfe aus dem privaten und dem innerstaatlichen Bereich allmählich zu verbannen. Diese konsequente innerstaatliche Befriedung ist eine bedeutende, ja singuläre Leistung des christlich-europäischen Staatenkreises. Nicht gelungen ist freilich die Verbannung der Gewalt aus dem zwischenstaatlichen Bereich: Hier blieben die Bemühungen bei der Beschränkung des Krieges auf den Staatenkrieg und bei der Humanisierung (oder wenigstens Regularisierung) der Kriegführung stehen – ganz abgesehen von jener Gewalt, die nach wie vor gegenüber der außereuropäischen, der nichtchristlichen Welt geübt wurde.
Wolfgang Reinhard hat in seiner «Geschichte der Staatsgewalt» dargestellt, wie mit der Entstehung des modernen Staates in Europa der Aufbau einer spezifischen «Gewaltkultur» einherging. Die Entwicklung führte von der irregulären Gewalt zur Staatsgewalt, von der Gewaltübung der Einzelnen und Gruppen zum Krieg der Fürsten und Könige und schließlich zum Krieg der Staaten.2 Die gleiche Entwicklung spielte sich im Inneren ab: Hier gingen die Aktionen und Interaktionen in kleinen Sozialkreisen allmählich über in größere und festere Formen einer bewusst das Leben der Menschen normierenden «guten Policey» – einer Ordnung des Gemeinwesens, die mit der Zeit ganze Territorien umfasste und die Staaten in ihrem Inneren umgestaltete.3
Man sieht: es gab durchaus reale Chancen für die Kultivierung der Gewalt – für ihre allmähliche Umwandlung in staatliche, in Amts-Gewalt. Gegenüber dem freien Zustand der Gewalt im Zeitalter von Faust und Fehde war das unzweifelhaft ein Fortschritt. Im 19. Jahrhundert schien sich die Linie allmählicher Gewaltabschwächung zunächst auch zwischen den Staaten fortzusetzen. Gewiss, es gab internationale Konflikte auch in dieser Zeit – aber sie erreichten nicht die Dauer und Schärfe späterer Weltkriege. Auch im Inneren der Staaten gab es, von Ausnahmen abgesehen, keine Gewaltverdichtung ähnlich derjenigen in der Zeit der Religionskriege – oder derjenigen ihres säkularen Nachhalls in der Zeit der Französischen Revolution. Das Jahrhundert nach 1815 schien eine Zeit der Kongresse und Konventionen, der internationalen Diplomatie und des Völkerrechts zu werden – und angesichts der rechtsstaatlichen Fortschritte im Inneren hielten die meisten Zeitgenossen tyrannische Regime, Diktaturen und Despotien für etwas, was in Europa endgültig überwunden war und allenfalls in «exotischen Ländern» fortbestand.
II
Wie kam es aber dann, dass gerade das «lange 19. Jahrhundert» (von 1789 bis 1914) neue Gewaltpotentiale aufhäufte? Warum stand am Ende einer Hoffnung weckenden Entwicklung nicht eine weltumspannende Friedensordnung, sondern ein neues «Zeitalter der Gewalt»? Und warum ging der Rückfall in die Barbarei gerade von Europa aus, dem damals modernsten, am weitesten fortgeschrittenen Kontinent?
Ganz vorläufig und thesenhaft will ich die Entstehung und Verdichtung von Gewaltpotentialen im 19. Jahrhundert an drei Vorgängen veranschaulichen:
a) an der technisch-industriellen Revolution und ihrer Auswirkung auf Kriegstechnik und Kriegführung;
b) an der Einbeziehung einer wachsenden Zahl von Menschen in Kriege im Zug der Ausbreitung demokratischer Strukturen und Verfahrensweisen;
c) an der Formveränderung des Krieges, dem im Verlauf dieser Entwicklung neue Energien zuwuchsen – von der «levée en masse» der Revolutionskriege bis zu den Formen der «totalen Mobilmachung» im 20. Jahrhundert.
a) Vor allem die Technik entwickelt im 19. Jahrhundert Gewaltpotentiale neuer Art. Sie löst sich in dieser Zeit von ihren empirischen Ursprüngen, vom zufälligen Entdecken, Probieren, Finden, und entwickelt Züge eines systematischen Kalküls. Sie wird exakte Wissenschaft auf dem Boden der Naturgesetze und bringt Formen einer von Handarbeit zunehmend unabhängigen seriellen Produktion hervor.4 Die Erschließung und Beherrschung der Naturkräfte – Wasser, Kohle, Eisen – steigert die menschlichen Kräfte in ungeahnte Dimensionen. Die Grenzen von Raum und Zeit werden fließend: die Welt wird klein, der Mensch soll umso größer werden.
Die industrielle Revolution revolutioniert auch die Kriegstechnik. Sie begründet und etabliert die Herrschaft der Maschinen und Automaten in der Kriegführung. An die Stelle körperbezogener Waffen, mit denen man «blankzieht», treten in zunehmendem Maß Artefakte. Die Wirkungen der Gewalt entfernen sich immer weiter von den auslösenden Ursachen. Der Krieg verliert seine ursprüngliche Analogie zum Zweikampf, zum Duell – er wird zum anonymen, zum technischen Krieg. Zieht man die Linien über zweihundert Jahre aus, von der Figur des Artilleristen Napoleon bis zu den Raketen, Marschflugkörpern, Drohnen am Anfang des 21. Jahrhunderts, so wird eine Bewegung zunehmender Entpersönlichung des Krieges sichtbar, bei gleichzeitiger grenzenloser Öffnung aller Kampfplätze zu Land und Wasser, in der Luft, ja im Weltall – und bei zunehmender Aufzehrung aller Rückzugs-, Schutz- und Schongebiete. Am Ende steht das Szenario eines atomaren Krieges, in dem traditionelle «Fronten» sich auflösen und Zerstörung und Selbstzerstörung immer näher aneinanderrücken, bis sie schließlich ununterscheidbar werden.
Kriege verlassen das für sie bestimmte «Kriegstheater», sie dehnen sich aus in Raum und Zeit, beziehen Wirtschaft, Kommunikation und Alltagsleben ein, werden umfassend und «total». Die Zerstörungskräfte verselbständigen sich, lösen sich los vom balancierenden Kalkül des Funktionalen und Verhältnismäßigen. Schon im 19. Jahrhundert, mit den Kriegen Napoleons und den auf sie folgenden Gegen-Kriegen, wird der Krieg zum kontinentweiten Handels-, Wirtschafts-, Propaganda- und Volkskrieg. Überlieferte Unterscheidungen von Front und Heimat, Soldaten und Zivilbevölkerung werden brüchig. Die Utopie einer «autarken» Kriegführung (mit Berufskriegern, Furagen, Feldlazaretten) löst sich auf. Der revolutionäre Volkskrieg lebt aus dem Land und von bewaffneten Massen, in denen Uniformierte und Freischärler zeitweise ununterscheidbar werden. Auch hier wird der – wohl auch im 18. Jahrhundert nur in der Theorie vorhandene! – Typus eines Kabinettskriegs, in dem der König «Bataillen schlägt», während der Bürger weit in der Ferne davon nichts merkt, durch die Tatsachen überholt.
b) Hinzukommt im 19. Jahrhundert die «Demokratisierung» des Krieges. Die allgemeine Wehrpflicht als «legitimes Kind der Demokratie» (Theodor Heuss) nimmt dem überlieferten, vom Absolutismus geschaffenen «miles perpetuus» seinen «gouvernementalen» Status, macht die Armeen zu etwas Neuem – einem «Volk in Waffen». In den modernen Revolutionen erobert das Volk den Staat; es muss daher umgekehrt auch den Staat gegen sich gelten lassen; für Angriffe, Siege, Kriegsgräuel, Niederlagen wird es nun mitverantwortlich. Hier wird eine Tendenz zur Entgrenzung, zur Totalisierung wirksam, zur Aufhebung privater Frei- und Friedensräume, zur Ausweitung der Kriegshandlungen über den begrenzten Krieg hinaus, bei dem der Einsatz kalkuliert wird.
John Keegan5 hat darauf hingewiesen, dass die Armeen aller Staaten vor Einführung der allgemeinen Wehrpflicht nur einen winzigen Teil der Bevölkerung umfassten. Daher war die Nachricht vom Tod eines Familienangehörigen in einer Schlacht bis zum 19. Jahrhundert eine relativ seltene Familientragödie. Im 19. Jahrhundert steigen jedoch die Zahlen sichtbar an. Im amerikanischen Sezessionskrieg sterben 750.000 Menschen, davon 620.000 Soldaten und damit knapp 2,5 Prozent der Bevölkerung.6 Einen Quantensprung signalisieren die Zahlen des Ersten Weltkriegs. Frankreich verlor bei 40 Millionen Einwohnern 1.700.000 junge Männer; Italien bei 36 Millionen 600.000; das britische Empire 1.000.000 von 50 Millionen, Deutschland mehr als zwei Millionen bei einer Bevölkerung von 70 Millionen.
In den beiden Weltkriegen treffen demokratisierte Armeen aufeinander, in denen alle Schichten der Gesellschaft vertreten sind. Die Krankheiten – früher Ursachen der meisten Todesfälle im Krieg – sind überwunden. Gesunde, gut genährte Rekruten bilden den Kern der riesigen Volksheere. Entsprechend groß sind die Verluste.
c) Die Gewaltpotentiale des modernen Staates zeigen sich am sichtbarsten und nachdrücklichsten in der neuen Gestalt des Krieges. Das 20. Jahrhundert wird zu einer singulären Epoche der Gewalt. Weltweit steigern sich die Zerstörungskräfte zu einer bis dahin kaum gekannten Intensität. In zwei Weltkriegen wandelt sich die bisherige «konventionelle» militärische Gewaltanwendung zu technisierter Massenvernichtung. Das gilt sowohl gegenüber Kombattanten wie gegenüber Nichtkombattanten, die vor allem im Zweiten Weltkrieg zu Land und aus der Luft umfassend in Kampfhandlungen einbezogen werden: Leningrad, Coventry, Dresden, Hiroshima. Innerhalb und außerhalb von Kriegen werden ganze Völker und Volksgruppen im 20. Jahrhundert zu Opfern von Massakern, «ethnischen Säuberungen», Genozidien. Und in den riesigen Lagerwelten der totalitären Regime erreicht die Entmenschlichung und Animalisierung «politischer Feinde», ihre Verwandlung in «Schädlinge», die man ungehindert liquidieren darf, ihre «Vernichtung durch Arbeit», ihre fabrikmäßige Massentötung einen schauerlichen Höhepunkt.
III
Damit komme ich zu der entscheidenden Frage: Was verschwindet mit dem gehegten Krieg? Was entsteht neu nach ihm?7
Ehe ich eine Antwort versuche, will ich auf eine grundlegende Dialektik hinweisen, die mit der Entstehung des modernen Staates und seiner Rechts- und Friedensordnung verbunden ist.
Mit dem modernen Staat wird – verglichen mit der Vergangenheit – ein weit größerer Kreis von Menschen als bisher in seiner Sicherheit nach innen geschützt. Aber zugleich werden Millionen von Menschen in Staatenkriegen – möglichen Weltkriegen – von außen in eine kollektive Todesdrohung einbezogen. Man muss sich fragen: Welche Naturereignisse früherer Zeiten hätten in kurzer Zeit so viel millionenfachen Tod verbreitet wie die entfesselte Gewalt moderner Waffen in zwei Weltkriegen? Welche Fehdehandlungen, welcher Feldzug der Rache und Selbsthilfe hätte ähnliche Hekatomben von Opfern gefordert wie die Belagerungen von Verdun, Leningrad, Stalingrad, die Atombomben auf Hiroshima und Nagasaki? Und wie viele Menschen in Familien und Sippen hätten dem Gesetz der Rache so bedingungslos Gefolgschaft geleistet, wie Kombattanten und Zivilisten in modernen Kriegen sich in Front und Heimatfront einreihten, «weil es sein musste» und weil es keine Alternative zu geben schien?
Soweit bekannt, haben in zwei Weltkriegen nirgends, bei keiner der Kriegsparteien, Mütter für ihre Söhne gegen den Krieg führenden eigenen Staat demonstriert – wie dies in jüngster Zeit, von Vietnam bis Tschetschenien immer häufiger geschah. Wenn im Ersten Weltkrieg bretonische Soldaten, der Befehlsverweigerung angeklagt, vor französischen Kriegsgerichten argumentierten, sie verstünden, aus einer alten Landschaft kommend, ja noch nicht einmal die Sprache ihrer Offiziere, die Sprache des Nationalstaats; wenn sizilianische Bauern in ähnlichen Situationen darauf abhoben, sie seien doch mit dem König gar nicht verwandt, wie könnten sie dann seine Kriege führen? – dann war dies nur ein ohnmächtiges Echo aus einer älteren Welt, die mit dem modernen Nationalstaat vergangen schien. Selbst in dem an Märtyrern so reichen 20. Jahrhundert blieb ein Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen wie der österreichische Bauer Franz Jägerstätter eine Ausnahme unter den Widerstandskämpfern aus christlichem Geist – und seine Haltung stieß nicht nur zu Lebzeiten, sondern noch bis in die jüngste Zeit hinein auf geteilte Reaktionen bei Theologen und kirchlichen Amtspersonen.8 So sehr war der Krieg mit seinen Ausweitungen inzwischen zum vermeintlich unentrinnbaren «Schicksal» geworden.
Doch zurück zu der Frage: Was verschwindet? Was kommt neu? Im Verschwinden ist, wie schon mehrfach angedeutet, der Staatenkrieg. Staaten verlieren im späten 20. Jahrhundert das Monopol der Kriegführung. Autogene nichtstaatliche Gewaltträger treten in Konkurrenz zu ihnen, verdrängen sie unter Umständen ganz von ihrem Platz. Das Feld ist weit, es reicht von den Expeditionsheeren Tschiang Kaischeks und Mao Tsetungs im China des 20. Jahrhunderts bis zu den Privatarmeen der Warlords im Kongo, im Sudan, in Somalia heute, bis zu den Piratenschiffen in aller Welt, den bewaffneten Söldnern der Drogenbosse in Mexiko, den Terrorkommandos und Selbstmordattentätern von Al Khaida und IS im 21. Jahrhundert.
Mit dem Staatenkrieg verschwindet auch, verwischt sich zumindest der Unterschied zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten, Soldaten und Zivilisten, Uniformierten und Partisanen. Die Nachfolger der Soldaten tragen nicht mehr die feldgraue Uniform, sie sind ohne Farbmuster, unerkennbar, sie wohnen als «Schläfer» unerkannt unter friedlichen Bürgern, oder sie gleiten nach dem Fisch-im-Wasser-Prinzip Maos leichthin durch die Lücken und offenen Stellen der Zivilisation.
Im Verschwinden ist schließlich der Krieg als reguläre Institution überhaupt: es gibt keine Kriegserklärung mehr, nur noch das formlose Ausbrechen der Gewalt. Es gibt auch kaum mehr Friedensschlüsse, allenfalls Waffenstillstands-Abkommen oder Beendigungs-Erklärungen nach Art des Zwei-plus-Vier-Vertrags.9 Paradoxerweise hat gerade die Ächtung des Krieges im Briand-Kellogg-Pakt (1928) und in den Nürnberger Prozessen (1945–49) zu diesem Ergebnis geführt: Wer möchte sich noch durch eine förmliche Kriegserklärung als potentieller Angreifer namhaft machen?
Endlich weise ich noch auf einen letzten Aspekt der Enthegung des Krieges hin: das Verschwinden – oder die Schwächung – des Rechts der Kriegsgefangenen. Die Tendenz hierzu bahnte sich schon im Zweiten Weltkrieg an: erinnert sei an das massenhafte Verhungern russischer Kriegsgefangener in Deutschland 1941/42 und an die generelle Aufhebung der Entlassungsfristen für deutsche Kriegsgefangene nach 1945 in Frankreich und in der Sowjetunion. Dass in den zahlreichen «entgrenzten Kriegen» der Gegenwart vielfach der Satz gilt «Gefangene werden nicht gemacht!», bestätigt nur die allgemeine Entwicklung weg vom Staatenkrieg. Der Name Srebrenica, der Mord an mehr als 8000 jungen bosnischen Männern 1995, ist für diese Preisgabe des alten (ersten) Schritts zur Pazifizierung des Krieges, der Schonung der Kriegsgefangenen, ein bedrückendes Symbol aus jüngster Zeit.10 Aber schon mit dem Mord an polnischen Offizieren in Katyn nahe Smolensk 1940 hatte Stalin dieses Prinzip auf brutale Weise vorexerziert.11
Altes verschwindet. Was kommt neu? Wie sehen künftige Kriege aus? Welche neuen Konturen zeichnen sich ab nach dem Einsturz der Fassaden des «gehegten Krieges»?
Manches an dem neu Auftauchenden offenbart archaische Züge. So weist die Wiederkehr der Geiseln – ein heute weltweit zu beobachtender Vorgang – auf ältere, vormoderne Formen des Krieges zurück. Archaisch wirkt auch, dass bei Konflikten in Afrika, Lateinamerika und Ostasien Frauen und Kinder in irregulären Einheiten kämpfen, als Partisaninnen und Kindersoldaten. Ähnliches kannte man bisher nur aus den halbmythischen Amazonenschlachten des Altertums und aus realen mittelalterlichen Kinderkreuzzügen.
Archaisch und modern zugleich, dem Verschwinden von Kriegsregeln korrespondierend, ist die Tatsache, dass die neuen Kriege weit stärker als früher auf die Vernichtung des Gegners hinauslaufen. Heißt Vernichtung noch bei Clausewitz das Kampfunfähigmachen des Gegners12,so hat der enthegte Krieg die physische Vernichtung im Auge – oft unter Aufhebung aller Zwischenzonen von Gefangennahme, Kriegsgefangenenstatus, Waffenstillstand und Kapitulation. Hand in Hand mit diesem neuen «Alles oder nichts» geht das internationale Hervortreten von Selbstmordattentätern, die bewusst auf die Überlebenschancen der Soldaten klassischer Kriege verzichten und die in die technisch gewordenen, automatisierten Kriege von heute ein neues unkalkulierbares Element – den personalisierten Sprengsatz – einführen. Was im Zweiten Weltkrieg noch am Rand lag – man denke an die japanischen Kamikazeflieger – ist im Begriff, stärker in die Mitte künftiger Kriege zu rücken. Ein gewichtiger Unterschied bleibt freilich bestehen: Der alte Soldat riskierte sein Leben, er konnte sterben oder verwundet werden oder mit dem Leben davonkommen. Der moderne «Märtyrer» – so die Selbstbezeichnung vor allem in islamischen Ländern – riskiert nichts, er hat sein Bündnis mit dem Tod geschlossen – dem Tod für sich selbst und für möglichst viele andere.
Man kann die Aktionen der Selbstmordattentäter – einmal abgesehen vom weltanschaulichen Hintergrund – freilich auch als einen Aufstand interpretieren, einen verzweifelten Aufstand gegen die Technikbestimmtheit, Anonymität und Menschenferne moderner Kriege, in denen die persönliche Verantwortung immer mehr reduziert wird und schließlich ganz verschwindet. Als in den sechziger Jahren in den USA eine Diskussion um das Massaker von My Lai in Südvietnam entstand,13 wurde auch die Frage erörtert, wie denn ein Massentötungen einschließender Angriff richtigerweise – nach Kriegsrecht – in einem aktuellen Krieg aussehen müsste. Die meistgegebene Antwort lautete: «Auf keinen Fall aus der Nähe, immer aus möglichst großer Ferne, am besten durch Bombenabwürfe oder Raketen!» Gegenüber diesem zynisch wirkenden Eskapismus ins Technisch-Automatenhafte können dann sogar Selbstmordattentäter plötzlich als Anwälte der verlorengegangenen Personalität des Krieges erscheinen.14
Wege in die Gewalt: das ist eine lange, eine verwickelte Geschichte. Wege aus der Gewalt: hier gilt das gleiche, nur noch in höherem Maß. Historisch führt der Weg vom gewaltübenden Einzelnen zum Staat, von Faust und Fehde zu Gericht und Polizei. Es ist ein Weg zivilisatorischer Höherentwicklung – bei aller Gefahr, die es mit sich bringen kann, wenn der Staat seinerseits mächtig und gegebenenfalls übermächtig wird.
In der heutigen Situation erscheint es mir nicht zweifelhaft, dass man den Staat stärken – und notfalls wiederherstellen – muss, wenn man vor der Herausforderung des internationalen Terrorismus nicht kampflos zurückweichen will. Denn gerade die zerstörten, die unregierbar gewordenen Staaten üben eine magnetische Kraft auf die Drahtzieher des internationalen Terrorismus aus. Der Staat setzt sich freilich gegen die starken Kräfte psychischer Unmittelbarkeit, in denen die Selbsthilfe wurzelt, nur dann durch, wenn er das Recht befestigt und den Frieden sichert. Rechtsstatliche Gefahrenabwehr und der Blick auf eine dauerhafte Friedensordnung, die aus Gerechtigkeit erwächst, sind daher unentbehrlich beim notwendigen Kampf – ich sage ungern Krieg – gegen den Terrorismus.
* * *
Literaturumschau: Friedensrufe – zu klassischen und neuen Texten
Unter den Verfassern klassischer Friedensschriften kommt Erasmus von Rotterdam der erste Rang zu. Texte wie die «Klage des Friedens» (Querela Pacis), die «Soldatenbeichte» (Confessio militis), der «Charon», aber auch die bitterböse witzige Satire auf den Kriegsfürsten Papst Julius II., der nach dem Tod vergeblich an die Himmelstür pocht ( Julius exclusus e Coelis) sind bis heute lebendig geblieben. Erfreulicherweise haben jetzt Wolfgang F. Stammler, Hans-Joachim Pagel und Theo Stammen die Friedensschriften des Erasmus in deutscher Übersetzung neu herausgegeben; Beiträge steuerten Mariano Delgado und Volker Reinhardt bei. Der umfangreiche, reich bebilderte Band versetzt den großen Humanisten unmittelbar in die Gegenwart und erweist die erstaunliche Aktualität seiner Wortkunst.
Über Krieg und Frieden. Die Friedensschriften des Erasmus von Rotterdam,
hg. von Wolfgang F. Stammler – Hans-Joachim Pagel – Theo Stammen, Essen 2018.
Schwieriger ist es, sich einen Überblick über die Bewegungen des «Gottesfriedens» zu verschaffen, mit dem im Mittelalter in Westeuropa die Bändigung von «Faust und Fehde» und der erste Schritt zu einem universellen «Landfrieden» beginnt. Hermann Conrad, der diese Zeit besonders intensiv erforscht hat (ein Kranz von Dissertationen schloss sich an), lebt nicht mehr, und in der Forschung ist das Echo auf den – zweifellos christlich motivierten – Impuls der Treuga Dei schwächer geworden. So müssen sich interessierte Leser nach wie vor in zwei Sammelbänden über den heutigen Stand der Forschung orientieren: «Träger und Instrumentarien des Friedens im hohen und späten Mittelalter», herausgegeben von Johannes Fried (1996), und «Landfrieden. Anspruch und Wirklichkeit», herausgegeben von Arno Buschmann und Elmar Wadle (2002).
Johannes Fried (Hg.), Träger und Instrumentarien des Friedens im hohen
und späten Mittelalter, Stuttgart 1996.
Arno Buschmann – Elmar Wadle (Hg.), Landfrieden. Anspruch und Wirklichkeit,
Paderborn 2002.
Auf neue Wege führt – 2017 erschienen – die Studie von Peter Häberle «Die ‹Kultur des Friedens› – Thema der universalen Verfassungslehre». Der Meister des Kulturverfasssungsrechts behandelt darin den Friedensgedanken im Internationalen Recht, im Europarecht und in nationalen Verfassungen; er greift in Geschichte und Gegenwart weit aus. Eine «Verfassungstheorie der Kultur des Friedens» behandelt den Frieden als «finales Zielprinzip» und charakterisiert ihn sowohl als konstitutionellen Zustand wie als öffentlichen kommunikativen Prozess. Handlungspraktische Maximen für die Sprache des Friedens sowie Bibeltexte und Klassikertexte schließen sich an. Der Verfasser bekennt, dass es einigen Mut erfordere, in der heutigen Zeit über das «Prinzip Frieden» zu schreiben: man müsse sich «buchstäblich zum wissenschaftlichen Optimismus zwingen». Doch könne man dem Thema, da viele Materialien aus vielen Bereich bereitlägen, schrittweise näherkommen. «Dabei scheue man sich nicht, auch als Wissenschaftler einen religiösen Text in Erinnerung zu rufen: ‹Frieden hinterlasse ich euch, meinen Frieden gebe ich euch› ( Joh 14, 27).»
Peter Häberle, Die ‹Kultur des Friedens› – Thema der universalen Verfassungslehre. Oder: Das Prinzip Frieden, Berlin 2017.