Eucharistie und konfessionsverbindende EhenDas Sakrament Ehe braucht das Sakrament Eucharistie

Die Weigerung von sieben deutschen Bischöfen, dem evangelischen Partner in einer konfessionsverbindenden Ehe den Empfang der Kommunion zu erlauben, empört viele Gläubige. Angeführt vom Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki hatten jene Kirchenführer hinter dem Rücken des Bischofskonferenz-Vorsitzenden einen Brief nach Rom geschrieben, um ihre Zweifel mitzuteilen (vgl. CIG Nr. 15, S. 161 und S. 165). Der Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff verteidigt im CIG-Interview die geplante Neuregelung.

CHRIST IN DER GEGENWART:Wie bewerten Sie als Priester und Seelsorger die vorsichtige Öffnung der Kommunion für konfessionsverbindende Ehepaare?

Eberhard Schockenhoff: Dass evangelische Partner in konfessionsverbindenden Ehen zur Kommunion gehen, ist eine eingebürgerte Praxis in vielen Gemeinden. Wenn dies nun im Nachhinein vonseiten der Kirche auch theologisch anerkannt wird, ist das natürlich etwas Positives.

Viele haben die geplante Neuerung der deutschen Bischofskonferenz gar nicht mitbekommen. Lässt das nicht darauf schließen, dass die Basis bereits weiter ist? Warum braucht es überhaupt diesen amtlichen Schritt?

In der Ökumene gibt es Fortschritte tatsächlich oft „von unten“, indem sich eine Praxis faktisch durchsetzt. Das hat jedoch immer auch etwas Unbefriedigendes, weil es ein bisschen nach Usurpation aussieht – dass also die Gläubigen sich etwas herausnehmen, was ihnen eigentlich nicht zusteht. Es ist verständlich, dass viele zunächst einmal solche pragmatischen Wege beschreiten. Diese Herangehensweise zeigt ja dann auch, ob sich etwas wirklich bewährt. Aber die Aufgabe von Theologie und Kirche ist es, solche pragmatischen Lösungswege auf ihre Gründe hin zu befragen: Lassen sie sich rechtfertigen vor der ganzen Kirche, ihrer Geschichte, ihrem Glauben? Letztlich ist es ja auch für die Betroffenen selbst hilfreich, wenn sie wissen, dass ihr Tun nicht nur reiner Pragmatismus ist.

Aber können die Menschen die Argumentation der Bischofskonferenz innerlich nachvollziehen? Im Mittelpunkt steht ja die Situation der „schweren geistlichen Notlage“, in der das Kirchenrecht den Sakramentenempfang auch für Christen, die nicht der katholischen Kirche angehören, erlaubt. Ist das nicht eine theologische Verrenkung?

Die Bischöfe greifen auf diese kirchenrechtliche Denkfigur zurück, um zu begründen, dass ihr Weg mit den geltenden Vorschriften des Sakramentenrechts vereinbar ist. Das ist formal schlüssig, weil es etwas aufgreift, das bereits in anderen kirchlichen Verlautbarungen enthalten ist. Man bewegt sich rechtlich also auf sicherem Terrain. Dennoch bringt diese system-immanente Argumentation tatsächlich auch Probleme mit sich.

Inwiefern?

Ursprünglich beschrieb die schwere geistliche Notlage einen Zustand, in dem ein Mensch sein Seelenheil bedroht sah, wenn er nicht das Sakrament empfangen konnte. Das scheint mir nicht die angemessene Beschreibung der Situation von Eheleuten in einer konfessionsverbindenden Ehe zu sein. Es gibt nicht ihre Motivation wieder, gemeinsam die Kommunion empfangen zu wollen. Hinzu kommt: Jenes Denken entspricht auch nicht mehr unserem Sakramentenverständnis. Es hat ja fast schon etwas Magisches an sich, wenn man meint, ohne die Wirkung des Sakraments befände man sich in einem Zustand erhöhter Heilsgefährdung. Wir gehen heute vom Heilswillen Gottes für alle Menschen aus, wie er etwa im neutestamentlichen Titusbrief (2,11ff) bezeugt ist. Diese Gnade, die allen zugesprochen ist, wird in den Sakramenten nur besonders greifbar und sichtbar.

Die Sakramente sind auf Christus bezogen. Wer ihm durch Taufe und Ehe verbunden ist, kann ihn dann auch in der Eucharistie empfangen.

Lässt sich denn theologisch auch anders begründen, dass der evangelische Partner in einer konfessionsverbindenden Ehe zur katholischen Kommunion gehen darf?

Durchaus. Ich würde ekklesiologisch argumentieren, also von unserem Verständnis von Kirche und Eucharistiegemeinschaft her. Das Besondere der katholischen Sicht ist ja, dass wir glauben: Wenn man Jesus Christus in der sakramentalen Gestalt der Eucharistie empfängt, ist das nichts, was mich nur als Einzelnen betrifft. Vielmehr begegnet man ihm als dem Mittelpunkt der eucharistischen Gemeinschaft der Kirche, in die man zugleich eingefügt wird. Deshalb geht nach katholischer Auffassung die Kirchengemeinschaft der Eucharistiegemeinschaft voraus.

Nun lässt sich aber fragen, ob das nicht genauso in umgekehrter Weise gilt: ob also die Vorwegnahme der vollen Kirchengemeinschaft in Form eucharistischer Gastfreundschaft eine zusätzliche Motivation sein kann, eine zusätzliche Quelle, aus der dann die tatsächliche Kirchengemeinschaft hervorgeht. Das ist nach meiner Überzeugung so, und es gilt in besonderer Weise für konfessionsverbindende Eheleute. Sie leben bereits jetzt in einer geistlichen, kirchlichen Weise miteinander Gemeinschaft, wie es die Großkirchen auch einmal haben sollten.

Die einzelne Ehe als Vorwegnahme dessen, was das Ziel der Ökumene insgesamt ist: Das ist – anders als die Rede von der „geistlichen Notlage“ – eine positive, wertschätzende Argumentation.

Ja. Die einzelne Ehe hat eben auch einen ekklesialen Rang, ist für die Kirche insgesamt von Bedeutung. Diese Argumentation wird gedeckt durch die kontinuierliche Aufwertung, die diese Verbindungen im Blick der Kirche in den letzten Jahrzehnten erfahren haben. Das lässt sich schon an der Bezeichnung erkennen. Anfangs sprach man von „Mischehen“ – ein Begriff, der etwas Abwertendes hatte. Dann wurden sie „konfessionsverschiedene Ehen“ genannt, was als sachliche Beschreibung ja durchaus zutrifft. Aber noch wertschätzender ist es, von „konfessionsverbindenden Ehen“ zu sprechen, wie es heute meistens der Fall ist. Das macht deutlich, dass es hier nicht in erster Linie um Schwierigkeiten geht – die gibt es natürlich auch –, sondern vor allem um eine Chance: Hier leben zwei Partner aus unterschiedlichen christlichen Kirchen in einer engen geistlichen Gemeinschaft miteinander. Sie sind durch die Taufe und die sakramentale Realität ihrer Ehe bereits verbunden. Wenn sie nun den Wunsch nach einer noch größeren, intensiveren, sichtbaren Gemeinschaft haben: Warum sollen sie Christus nicht auch in Gestalt der sakramentalen Eucharistie begegnen? Das Sakramentale darf nicht beliebig getrennt, aufgespalten werden. Alle Sakramente sind auf Christus bezogen. Er ist das Ursakrament, die Kirche das Ganzsakrament. Wer ihm durch Taufe und Ehe verbunden ist, kann ihn auch in der Eucharistie empfangen.

Für den gemeinsamen Empfang der Kommunion müssen die Eheleute, insbesondere der evangelische Partner, hohe Hürden überwinden.

Voraussetzung für den Kommunion-Empfang ist natürlich, dass der nichtkatholische Partner den Glauben an die volle Gegenwart Christi in der Eucharistie teilt. Das ist in der Regel bei evangelischen Christen lutherischen Bekenntnisses gegeben, denn für Luther war diese sogenannte Realpräsenz ohne Zweifel mit dem Abendmahl verbunden. Es bleiben zwar noch theologische Unterschiede, unter anderem gehen die evangelischen Christen nicht von einer „Wandlung“ der eucharistischen Gaben aus, ziehen also die Transsubstantiationslehre nicht als theologisches Erklärungsmodell für die Realpräsenz heran. Auch bestimmen sie die Dauer der Realpräsenz anders, nämlich nur für die Dauer des Zusammenseins, auf die Feier des Gottesdienstes. All das sind theologische Differenzen, die jeweils Stärken und Schwächen in ihrer Argumentation aufweisen. Aber in jedem Fall liegen sie nicht auf derselben Ebene wie die Gemeinsamkeit bei der Realpräsenz an sich. Sie stehen dem nicht entgegen, dass ein evangelischer Christ in der katholischen Kirche die Kommunion empfangen kann.

Er muss also nicht katholisch werden?

Nein. Selbstverständlich soll der evangelische Partner seinem eigenen Glauben treu bleiben. Er sollte allerdings das katholische Verständnis der Eucharistie als ein mögliches betrachten. Wenn er der Meinung wäre, es ist – salopp gesagt – ein bisschen viel Hokuspokus, was die Katholiken da machen, dann wäre es fairer und ehrlicher, nicht teilzunehmen. Aber eine Wertschätzung für die katholische Glaubensform ist in der Regel ja vorhanden. Sonst würden der Wunsch, die Sehnsucht nach dem gemeinsamen Kommunion-Empfang wohl kaum entstehen. Wenn ein Paar die eigene Ehe auch als geistliche Gemeinschaft versteht und miteinander einen geistlichen Lebensweg geht – gemeinsames Beten, gemeinsam um Vergebung ringen und eben auch miteinander Gottesdienste besuchen –, dann ist in der Regel dieses Verständnis sicher vorhanden.

Dennoch müssen die Eheleute vor dem Kommunionempfang noch mit einem Pfarrer über ihren Wunsch sprechen. Wird hier von den evangelischen Christen nicht unverhältnismäßig viel verlangt? Es wäre sicher spannend, auch einmal die Katholiken nach ihrem Eucharistieverständnis zu befragen.

Es stimmt schon: Bei Katholiken setzt man voraus, dass sie in diese Glaubenswelt hineingewachsen sind und mit ihr einigermaßen vertraut sind – selbst wenn es nur vorreflexiv ist, also nicht bis ins Letzte denkerisch durchdrungen. Und bei den evangelischen Christen erwartet man eine bewusste Auseinandersetzung und Aneignung. Ich halte dieses gewisse Missverhältnis aber nicht für sehr problematisch, auch nicht das geforderte Gespräch mit einem Seelsorger. Diese Kriterien sollen einfach sicherstellen, dass ein ernsthafter Wunsch zum Kommunionempfang vorliegt, dass es nicht aus oberflächlichen Gründen geschieht. Kein Seelsorger wird das in der Praxis abfragen oder einfordern. Er wird vielmehr unterstellen, dass derjenige, der zur Kommunion geht, diese Entscheidung vor seinem Gewissen abgeklärt hat.

Warum ist eigentlich immer nur von der Teilnahme evangelischer Christen an der Eucharistie die Rede? Auch die Handreichung der Bischofskonferenz unterstreicht, dass es nicht um die Teilnahme von Katholiken am evangelischen Abendmahl geht. Stellt sich das Ganze in dem Fall so komplett anders dar?

Dies ist in der Tat eine andere Frage – wobei das nicht heißt, dass die eine Feier wertvoller wäre als die andere. Eine symmetrische Gleichbehandlung, wie es vielleicht diplomatischen Gepflogenheiten entspräche, ist derzeit nicht möglich. Dem stehen noch einige Differenzen entgegen. Das betrifft die Eucharistietheologie, das heißt vor allem das Amtsverständnis, der Gedanke der sakramentalen Repräsentation, wie er in der katholischen Kirche gilt. Aber auch in der Praxis gibt es in der evangelischen Kirche einige Dinge, die Katholiken irritieren, etwa dass jemand sogar fernmündlich als Vorsteher für die Feier des Abendmahls beauftragt werden kann. Wer an theologischer Schärfe interessiert ist, wird diese Unterschiede herausstellen. Sie sind jedenfalls so bedeutend, dass die Kirchen im Augenblick nicht zu einer allgemeinen Einladung im Sinne einer gegenseitigen eucharistischen Gastfreundschaft gelangen.

Die Frage ist, welches Gewicht all das für den einzelnen Christen hat. Für ihn stellt sich sicher eher die Frage, ob es nicht Voraussetzungen gibt, unter denen er sinnvollerweise als Katholik am evangelischen Abendmahl teilnimmt. Wer mit einem evangelischen Partner verheiratet ist, von daher die evangelische Kirche in besonderer Weise kennengelernt hat, eine gewisse geistliche Heimat dort gefunden hat, für den sind die theologischen Argumente sicher weniger wichtig. Wenn er zudem der evangelischen Tradition mit Wertschätzung und Hochachtung begegnet und das Bewusstsein hat, auch dort dem real gegenwärtigen, erhöhten Christus zu begegnen, dann hat er die richtigen Voraussetzungen.

Offenbar zeigen einige nur so lange Wertschätzung für den Papst, solange es ihrem eigenen Kirchenbild entspricht. Wenn es in eine andere Richtung geht, versagen sie ihm das Mitgehen.

Zurück zur Neuregelung im Bereich der deutschen Bischofskonferenz: Sieben Diözesanbischöfe wollen sogar diese zaghafte Lockerung nicht mittragen. Sie haben sich hinter dem Rücken ihrer Amtsbrüder in Rom beschwert – und damit die Handreichung erst ins Bewusstsein einer größeren Öffentlichkeit gebracht.

Da gibt es tatsächlich eine Asymmetrie in der medialen Wirkung. Die sieben Bischöfe, die sich jetzt spektakulär „um Hilfe“ nach Rom gewandt haben, bekommen eine große mediale Aufmerksamkeit. Dagegen ging fast völlig unter, dass die Verbesserung für konfessionsverbindende Eheleute von der Bischofskonferenz immerhin mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen wurde. Aber so sind nun einmal die Gesetzmäßigkeiten der Medien.

Wagen Sie eine Prognose? Wie geht das Ganze aus?

Es ist unrealistisch zu erwarten, dass Papst Franziskus die Handreichung der deutschen Bischofskonferenz aufhalten wird. Er hat ja im Gegenteil die Ortskirchen ausdrücklich eingeladen, ihrer Eigenverantwortung in größerem Maße als bisher nachzukommen. Das entspricht seinem Kirchenbild. Er hat als Bischof, als Kardinal, als Vorsitzender der argentinischen Bischofskonferenz selbst erlebt, dass ein überdehnter römischer Zentralismus eher nicht zu stimmigen und guten Lösungen vor Ort führt. Diese Erfahrung bringt ihn jetzt in der Position der Kirchenleitung dazu, dass er der Eigenkompetenz, den eigenen Erfahrungen und Einschätzungen der Ortsbischöfe mehr vertrauen möchte.

Und in der Sache hat er ebenfalls entsprechende Signale gegeben, etwa beim Besuch der deutschsprachigen evangelisch-lutherischen Gemeinde in Rom. Bei dieser sonntäglichen Abendandacht ermutigte er die Eheleute aus konfessionell-verbindenden Ehen, nach einer Gewissensprüfung gemeinsam zur Kommunion zu gehen. Er dürfte den Weg der großen Mehrheit der deutschen Bischöfe also für richtig halten.

Reichen solche Andeutungen wirklich noch aus? Müsste der Papst nicht viel deutlicher sagen, in welche Richtung er die Kirche führen will?

Die Chance einer Kirchenreform „von oben“ ist nicht sehr groß. Formal gesehen hätte ein Papst natürlich die Vollmacht und das Vorrecht, auch einfach etwas vorzugeben. Aber letztlich hängt sein Vorstoß daran, dass er in der Kirche aufgenommen wird. Für das Gelingen einer Reform braucht es nicht nur formalen Gehorsam, sondern die innere Bereitschaft, einen solchen Weg mitzugehen. Von daher ist seine Vorgehensweise durchaus nachvollziehbar und auf lange Sicht wohl auch erfolgversprechender.

Der Brief der sieben Bischöfe erinnert an die „Dubia“, die Zweifel, welche vier Kardinäle gegen das päpstliche Lehrschreiben „Amoris laetitia“ und die darin angedeutete Öffnung für wiederverheiratete Geschiedene formuliert hatten. In beiden Fällen sehen die Verfasser einen Bruch mit der Lehre der Kirche. Kommt dieses Problem nicht auch daher, dass man immer eine Kontinuität mit der bisherigen Lehre vorgeben muss – selbst wenn es eine offenkundige Veränderung gibt, vielleicht auch geben muss?

Kontinuität der Lehrentwicklung bedeutet nicht, dass es keine Veränderungen gibt. Das ist – im Gegenteil – ein sehr dynamischer Prozess; das darf man nicht zu harmonisch denken. Wenn man etwa die Lehre der katholischen Kirche von heute mit dem vergleicht, was zur Zeit des Augustinus vorherrschte, wird man in wichtigen Fragen keine Übereinstimmung feststellen können. Augustinus hatte ein sehr pessimistisches Geschichtsbild. Er ging davon aus, dass die weitaus überwiegende Zahl der Menschen verdammt ist, das Heil nicht erlangen wird. Und er sah dies sogar als mit der Gerechtigkeit Gottes vereinbar an. Gott erweist seine Gerechtigkeit, indem er als Reaktion auf die Schuld Adams die Strafe der Verdammnis verhängt. Indem Gott dennoch einige davon aus Huld und Gnade zum Heil bestimmt, erweist er dann auch seine Barmherzigkeit. Das ist eine Sichtweise, die dem Glauben der gegenwärtigen Kirche diametral entgegensteht.

Gibt es weitere Beispiele?

Es lassen sich immer wieder tiefgehende Schnitte in der Lehrentwicklung finden. Das Zweite Vatikanische Konzil etwa lehrt, dass sich ein Staat als religiös neutral verstehen darf, dass er unterschiedlichen Religions- und Konfessionsgemeinschaften gleiche Rechte einräumen darf. Das hat man früher immer abgelehnt. Oder denken Sie an die Ehetheologie. Früher hat man die Ehe immer als Vertrag angesehen. Darauf wurde seit dem Konzil bewusst verzichtet, stattdessen hat man die biblische Kategorie des Bundes aufgegriffen, um das Wesen der Ehe zu bestimmen. Auch die Rede vom primären Ehezweck der Zeugung von Nachkommenschaft gilt heute so nicht mehr. Es gab und gibt also immer auch Brüche in der authentischen Lehrentwicklung. Das ist mit dem Kirchenbild vereinbar, solange das Grundanliegen, die Grundgestalt durchgehalten werden.

Es scheint aber doch weite Kreise in der Kirche zu geben, welche die Notwendigkeit zur ständigen Erneuerung ablehnen.

Ähnliche Widerstände von traditionalistischer Seite gab es schon bei Papst Johannes XXIII. und auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Das muss man einfach zur Kenntnis nehmen. Was mich allerdings an der Reaktion der Kardinäle und jetzt der sieben deutschen Bischöfe am meisten erschreckt, ist: Offenbar zeigen einige nur so lange Wertschätzung für den Papst, solange es ihrem eigenen Kirchenbild entspricht. Es berührt eigenartig, dass diejenigen, die bislang immer die Bedeutung des Gehorsams dem Papst gegenüber betont haben, ihm jetzt offenkundig das Mitgehen versagen, weil es theologisch in eine andere Richtung geht.

Die Außenwirkung scheint jedenfalls katastrophal. Wenn man sich umhört, sagen viele: Was ist das für eine Kirche, in der selbst die kleinste Öffnung noch torpediert wird?

Wir haben heute insgesamt einen stärker kontroversen Stil, auch in der Kirche. Das ist an sich begrüßenswert. Denn Kontroversen bedeuten ja nicht einfach nur einen Verlust an Gemeinsamkeit und Einheit, sondern es ist immer auch eine Chance, dass die Sache des Glaubens besser verstanden wird. Deshalb sollten wir ein entkrampfteres Verhältnis zu Kontroversen, auch unter Bischöfen, finden. Es ist eine Gelegenheit, die Stimmigkeit der eigenen Argumentation zu erproben.

Wenn sich allerdings der Eindruck einstellt, dass Kardinäle oder Bischöfe aus persönlichem Machtkalkül handeln, aus dem Bestreben, persönlichen Einfluss zu gewinnen, dann ist das tatsächlich verheerend. Die Aufgabe der Hirten ist es, die Einheit der Kirche zu repräsentieren. Bischöfe sollten nie selber Öl ins Feuer gießen oder ein Spaltpilz sein. Natürlich wird offiziell jeder erklären, dass er allein aus Sorge um den Glauben handelt. Es muss sich jeder sehr selbstkritisch prüfen, ob dies wirklich das Ausschlaggebende der eigenen Motivation ist.

Das Gespräch führte Stephan Langer.

Der Streit der Bischöfe über die Kommunion für evangelische Partner in einer konfessionsverbindenden Ehe hat viele Menschen bewegt und zu einer lebhaften Diskussion auf unserer Internetseite sowie auf unserem Facebook-Auftritt angeregt. Daher haben wir auch zu diesem Interview ein Leserforum eingerichtet. Alle Beiträge zum Thema aus CIG Nr. 15 und 16 stehen auf unserer Internetseite www.christ-in-der-gegenwart.de. Am Ende finden Sie den Link zum Leserforum. Alle Kommentare werden redaktionell geprüft und dann freigegeben. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen!

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