Wiedereingliederungs­gespräch/BEM-GesprächGesprächsführung für Leitungskräfte – diesmal:

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) nach § 84 Abs. 2 SGB IX bezeichnet ein Verfahren, das eine Arbeitsunfähigkeit überwinden helfen oder eine neuerliche Arbeitsunfähigkeit verhindern soll. Es setzt dann ein, wenn ein/eine Mitarbeiter*in in den vergangenen zwölf Monaten – unabhängig von einer Schwerbehinderung – mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig war.

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