Zwischenbilanz nach den ersten vier JahrenBetrifft: Das Bundeskinderschutzgesetz

2012 trat das „Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz, BKiSchG)“ in Kraft, das die Prävention in diesem Bereich verbessern und gezielte Intervention mithilfe verlässlicher Netzwerke ermöglichen sollte. Der Beitrag zeichnet die Vorgeschichte des Gesetzes nach und beleuchtet seine Evaluation.

Februar 2011: Die Kooperation und Information im Kinderschutz rechtlich zu verankern, ist erklärtes Ziel des Bundesfamilienministeriums, das es mit seinem Entwurf des BKiSchG verfolgt. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen soll verbessert werden, indem man sowohl auf Prävention als auch auf Intervention setzt. Gleichzeitig sollen die Jugendämter den Auftrag bekommen, in ihren Kommunen stabile Netzwerke zu installieren, zu denen als feste Größe auch Kitas gehören. Kein Kind soll mehr „durch die Maschen fallen“. Der bereits 2005 ergänzend eingeführte § 8a des SGB VIII hatte sich für dieselben Zwecke offensichtlich als nicht ausreichend gezeigt.

Dezember 2011: Nach einigem Hin und Her stimmt schließlich auch der Bundesrat dem Gesetz zu. In der Fachszene hatte zuvor eine engagierte Debatte stattgefunden. Verbände wie die „Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe“ (AGJ) und der „AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.“ hatten die vorliegenden Entwürfe zwar grundsätzlich begrüßt, jedoch auch deutlich auf deren Defizite hingewiesen und Nachbesserungen gefordert. Kritisiert wurde vor allem, dass das Gesetz keinen flächendeckenden, systematischen und verpflichtenden Austausch zwischen Jugendhilfe und Gesundheitssystem vorsieht. Neben anderen fordert auch Bayerns zuständige Ministerin Haderthauer eine Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte an das Jugendamt, wenn ein Kind akut gefährdet sei und nur das Jugendamt diese Gefahr abwenden könne. Im neuen Gesetz hingegen findet sich lediglich die Erlaubnis, jedoch keine Verpflichtung, das Jugendamt zu informieren.

Juni 2012: Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes veröffentlichen AGJ und die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) der Landesjugendämter Handlungsempfehlungen, die als Orientierungsrahmen dienen sollen und erste Hinweise zur Umsetzung des Gesetzes für die Kinder- und Jugendhilfe geben. Unter anderem finden sich dort Informationen zu Frühen Hilfen, zum Auf- bzw. Ausbau von Netzwerkstrukturen im Kinderschutz, zu dessen Weiterentwicklung, zur Stärkung von Kinderrechten und zu Neuregelungen hinsichtlich der Betriebserlaubnis. Für Kitas enthalten diese Empfehlungen wichtige Hintergrundinformationen, wenn sie in Fragen des Kinderschutzes mit dem Jugendamt zusammenarbeiten.

Juni 2013: Knapp anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des BKiSchG konstatiert Birgit Zeller, Vorsitzende der BAG der Landesjugendämter, dass durch das neue Gesetz vielerorts die Sensibilität für das Kindeswohl gewachsen sei - in Kitas und Arztpraxen, in der Nachbarschaft und an vielen anderen Orten, an denen Kinder sind. Insofern habe das Gesetz die richtigen Impulse gesetzt und in den Jugendämtern zu einem Innovationsschub geführt.

Dezember 2015: Das Bundeskabinett verabschiedet den Bericht zur Evaluation des BKiSchG, der belegt, dass zwar schon viel für den Schutz von Kindern erreicht worden ist, der aber gleichzeitig verdeutlicht, dass weitere Verbesserungen notwendig sind. Die Evaluationsergebnisse zeigen, dass die Vernetzung der wichtigen Akteure im Kinderschutz generell gut funktioniert und dass sich die Jugendämter inzwischen verstärkt gegenseitig informieren. Weiteren Optimierungsbedarf sieht das Bundesfamilienministerium in der Kooperation zwischen Kinderund Jugendhilfe und dem Gesundheitswesen: beispielsweise bei der sogenannten Befugnisnorm, die es Berufsgeheimnisträgern erlaubt, das Jugendamt unter bestimmten Bedingungen über Kindeswohlgefährdungen zu informieren. Diese Befugnisnorm sei verständlicher zu formulieren, damit z. B. Ärztinnen und Ärzte sie besser anwenden können. Kitas müssen hier insofern Bescheid wissen, als sie Teil eines entsprechenden Kinderschutz-Netzwerkes sind.

Weiter gestärkt werden müssten auch die Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche. Zu diesem Zweck will das Ministerium die Einrichtung externer, unabhängiger „Ombudsstellen“ prüfen. Darüber hinaus sollen neben den Jugendämtern und ihren Einrichtungen auch die freien Träger zu einer entsprechenden Qualitätsentwicklung verpflichtet werden. Der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB) begrüßte anlässlich der Evaluation des BKiSchG, dass durch das Gesetz die Kinderrechte auf Beratung, Beteiligung und Beschwerde gestärkt würden. Dennoch sieht der DKSB keine Anzeichen dafür, dass Kinder weniger von Gewalt und Vernachlässigung betroffen seien. In diesem Zusammenhang bemängelt der Kinderschutzbund auch, dass ärmere Kommunen nach wie vor nicht die finanziellen Möglichkeiten hätten, Präventionsangebote vor Ort auszubauen, während sie immer mehr Geld für intensive Hilfen für Kinder und Familien ausgeben müssten. Der DKSB begrüßte deshalb die Ankündigung von Bundesfamilienministerin Schwesig, eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe an entscheidenden Punkten in Gang zu bringen.

Quellen: BMFSFJ, AFET, AGJ, DKSB, stmas Bayern
Handlungsempfehlungen: www.agj.de („Positionen“ 2012-2014)

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