Katholische Kirche in DeutschlandSolidarität und Debatte nach Ermahnung wegen Segensfeier für alle

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Die Ermahnung eines Priesters im Erzbistum Köln wegen eines „Segensgottesdiensts für alle Liebenden“ hat zu zahlreichen Solidaritätsbekundungen mit dem Pfarrer sowie zum Schlagabtausch pastoraler, kirchenrechtlicher und theologischer Argumente geführt. Der Mettmanner Pfarrer Herbert Ullmann hatte Ende März in einem Wortgottesdienst um die 25 Paare, darunter ein queeres, gesegnet. Dies war anonym dem Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung mitgeteilt worden, das daraufhin den Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, auf die geltende Rechtsordnung der Kirche verwies und eine Stellungnahme einforderte. Ullmann betonte, für ihn sei der Gottesdienst „auch eine persönliche Gewissensfrage“ gewesen. Unter anderem der Düsseldorfer Stadtdechant und seine Stellvertreter, der Kölner Stadtdechant und viele weitere Priester erklärten sich solidarisch. Die NRW-Bistümer Aachen, Essen und Münster erklärten, sie wollten solche Segensfeiern nicht untersagen. Auch zahlreiche Verbände, Vereine und Initiativen stellten sich hinter Ullmann. Der Kirchenrechtler Norbert Lüdecke kommentierte im „Deutschlandfunk“, in solchen Fällen suggeriere der Seelsorger nur, dass Paare einen Segen der Kirche erhielten: Er bekunde lediglich seine Solidarität in liturgischer Rahmung.

Das Dikasterium für die Glaubenslehre hatte 2021 Segensfeiern für queere Paare sowie für wiederverheiratet Geschiedene erneut für unzulässig erklärt. Im März dieses Jahres dagegen hatte der Synodale Weg mehrheitlich solche Segensfeiern empfohlen. Ullmann erklärte, sich an die Auflagen halten und gleichzeitig andere pastorale Wege suchen zu wollen. Hilde Naurath

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