„Donum vitae“, die Laien und das KirchenrechtWelcher Spielraum?

Die kirchenrechtliche Beurteilung des von Mitgliedern des Zentralkomitees der deutschen Katholiken gegründeten Vereins „Donum vitae“, der die „katholische“ Schwangerschaftskonfliktberatung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach dem vom Papst verfügten Ausstieg weiterführen soll, ist kontrovers. Thomas Schüller, Dozent für Vereinigungsrecht am Lizentiatsstudiengang kanonisches Recht der Katholisch-Theologischen Fakultät in Münster, stellt den Stand der Debatte dar.

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