Aus dem BundesverbandWas uns bewegt - was wir bewegen

Heiko Krause, Geschäftsführer des Bundesverbandes für Kindertagespflege, schildert, mit welchen Themen und gesellschaftlichen Fragestellungen der Verband sich in diesem Jahr maßgeblich beschäftigt hat.

Was uns bewegt – was wir bewegen
© privat

Der Bundesverband für Kindertagespflege ist seit 1978 der Fachverband für die Kindertagespflege. Beratung, Erarbeitung und Bereitstellung von Materialien für Fachberater(innen), Jugendämter und Kindertagespflegepersonen sind seine Kernaufgaben. Im Jahr 2022 beschäftigte sich der Bundesverband mit drei Schwerpunktthemen: Schulkinder in der Kindertagespflege, Alterssicherung und Ernährung.

Ganztagsbetreuung Schulkinder 

Ab 2026 wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule schrittweise eingeführt. Er soll im SGB VIII geregelt werden und sieht einen Betreuungsanspruch von acht Stunden an fünf Werktagen vor. Erfüllt werden kann der Rechtsanspruch in Horten und in offenen und gebundenen Ganztagsschulen. Die gesetzlichen Grundlagen dafür wurden in Bundestag und Bundesrat geschaffen. Die Kindertagespflege ist in die Erfüllung des Rechtsanspruches nicht eingebunden. Lediglich ergänzend oder bei besonderem Förderbedarf können Kinder im Grundschulalter auch in der Kindertagespflege betreut werden. Also kein Wunsch- und Wahlrecht für die Eltern. Dabei ist die Kindertagespflege für manche Grundschulkinder eine besonders geeignete Betreuungsform. Insbesondere für jüngere Schulkinder kann der ganztägige Aufenthalt in größeren Gruppen (z.B. Schulklasse, Hort) zu einer Überforderung führen. Viele Schulen machen sich Sorgen, ob sie den errechneten bundesweiten Bedarf von ca. 800.000 Betreuungsplätzen ab 2026 decken können. Gegenwärtig muss zusätzlich die Integration von Kindern, die mit ihren Eltern aus der Ukraine geflüchtet sind, bewältigt werden. Erhebliche Investitionen in Raumkapazitäten an Schulen sind notwendig, und zwar bei dramatisch steigenden Bau- und Energiekosten. Die Betreuung im Haushalt der Kindertagespflegeperson kann einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung des Rechtsanspruches leisten. Bis 2026 wäre genug Zeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.

Alterssicherung

Zweites Thema dieses Jahres war die Alterssicherung von Kindertagespflegepersonen. Mit Förderung des Bundesfamilienministeriums konnte eine empirische Studie des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) in Berlin abgeschlossen werden. Die Autor(innen) Dr. Michael Cordes und Elena Karrmann haben sechs Bundesländer untersucht, in denen es einheitliche (Unter-)Grenzen der Bezahlung von Kindertagespflegepersonen gibt. Das sind Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen. Sie berechneten, wie hoch die Rente einer Kindertagespflegeperson sein würde, die eine Wochenarbeitszeit von 39 Stunden hat, im Durchschnitt vier Kinder unter drei Jahren betreut, 20 Urlaubs-, zehn Kranken- und zwei Fortbildungstage hat. Zusätzliche Elternbeiträge wurden nicht eingerechnet. Für die Prognose wurde von einer durchschnittlichen Lohnsteigerung von jährlich 2  Prozent ausgegangen, was optimistisch gerechnet ist.
In diesem Beitrag kann das komplizierte Rechenwerk nicht umfassend erläutert werden. Das Ergebnis ist aber desillusionierend. Die Rente der Kindertagespflegepersonen liegt nach 30 Jahren Vollzeittätigkeit zwischen 650 (Baden-Württemberg) und 278 Euro (Thüringen). Rechnet man Kindererziehungszeiten für zwei eigene Kinder dazu, erreicht eine Kindertagespflegeperson in Baden-Württemberg einen Rentenanspruch von 836  und in Thüringen von 472 Euro. Die vier anderen untersuchten Bundesländer liegen dazwischen. Eine spürbare Erhöhung würde der Grundrentenzuschlag bringen. Allerdings ist dafür eine Grundrentenzeit von 35 Jahren mit Erreichen von 30  Prozent des Durchschnittseinkommens erforderlich.
Für viele Kindertagespflegepersonen besteht die Gefahr der Altersarmut. Die rechnerischen Rentenansprüche liegen teils unterhalb der Grundsicherungssätze im Alter. Auch eine höhere Qualifikation bringt kaum ein höheres Einkommen.

Der Bundesverband hat nun in einem ersten Schritt die Aufgabe, die Ergebnisse der FiBS-Studie in die Öffentlichkeit zu kommunizieren. Natürlich wurde die Studie an Politiker(innen), Ministerien, Verbände, Medienvertreter(innen) etc. versandt und bei verschiedenen Anlässen vorgestellt.
Schritt zwei ist wesentlich schwieriger, denn die Beschreibung des Problems bringt noch keine Lösung. Auch wenn es „nur“ um eine überschaubare Betroffenengruppe geht, benötigt der Bundesverband hierzu externen Sachverstand von Expert(innen) zu Fragen der Alterssicherung. Ziel ist es, Empfehlungen zu erarbeiten, die dann – und das ist der dritte Schritt – in die politische Diskussion eingebracht werden. Ein weiter und steiniger Weg. Ohne gute Perspektive für das Alter werden immer weniger Menschen bereit sein, die anspruchsvolle Tätigkeit als Kindertagespflegeperson auszuüben.

Gesunde Ernährung

Dritter Schwerpunkt des Jahres 2022 war das Thema „Ernährung in der Kindertagespflege“. Es gibt immer wieder Informationsbedarf bei neuen und auch erfahrenen Kindertagespflegepersonen und Fachberater(innen). Am 26. März 2022 und am 1. Juli 2022 führte der Bundesverband dazu digitale Fachtage für unterschiedliche Zielgruppen durch. Im März nahmen 720 Kindertagespflegepersonen teil, im Juli 100 Fachberater(innen). Auch ein Bilderbuch, „Gesund und munter in der Kindertagespflege“, liebevoll gestaltet von Kirsten Höcker, widmet sich diesem Thema.

In den nächsten Jahren wird es neue Herausforderungen geben und manche Entwicklungen erfordern ein hartnäckiges Dranbleiben. Der Bundesverband freut sich über Unterstützung seiner Arbeit.

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