Zur bayerischen Kreuz-Debatte: Kein Kampfeszeichen Kreuze in öffentlichen Räumen sind legitim und kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Sie dürfen aber nicht zur Abgrenzung und Ausgrenzung missbraucht werden. Von Thomas Sternberg Herder Korrespondenz 8/2018 S. 46-48, Essays, Lesedauer: ca. 10 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Registrierte Nutzer/-innen können diesen Artikel kostenlos lesen. Jetzt registrieren Sie haben bereits ein Konto? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Thomas Sternberg Thomas Sternberg, Dr. phil, Dr. theol., 1952 geboren, war von 2015 bis 2021 Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Von 1988 bis 2016 war er Direktor der Katholischen Akademie Franz-Hitze-Haus in Münster, von 2005 bis 2017 für die CDU Mitglied des Landtags von NRW. Auch interessant Plus Heft 3/2026 S. 4-5 Das Wahljahr 2026: Stresstest für die Demokratie Von Dana Kim Hansen-Strosche Plus Sie sind dann mal weg: Von Pilgern und Wallfahrern S. 4-5 Pilgern und Wallfahren im deutschen Sprachraum: Kreuz und quer Von Tobias Kläden Gratis Heft 9/2025 S. 30 Arbeitsgericht weist Klage von Chefarzt ab: Christliche Klinik darf Abtreibungen verbieten Von Hilde Naurath
Thomas Sternberg Thomas Sternberg, Dr. phil, Dr. theol., 1952 geboren, war von 2015 bis 2021 Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken. Von 1988 bis 2016 war er Direktor der Katholischen Akademie Franz-Hitze-Haus in Münster, von 2005 bis 2017 für die CDU Mitglied des Landtags von NRW.
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