Normen (soziale/statistische)im Kindergarten

„Normen sind Verhaltens- und Handlungsregeln. Sie konkretisieren allgemein anerkannte Werte und gewährleisten damit das Funktionieren einer Gruppe (z.B. Familie, Schulklasse, Team) oder Organisation (z.B. Kindertagesstätte, Freizeiteinrichtung, Wohlfahrtsverband) und sichern letztlich den Bestand einer Gesellschaft.

Werte sind generelle, Normen eine spezielle Übereinkunft einer Gesellschaft. Beide geben dem sozialen Handeln einen Sinn (Warum? – Darum!). Werte und Normen haben eine Orientierungs- und Integrationsfunktion. Sie werden durch Sozialisationsinstanzen im Sozialisationsprozess vermittelt. Beide bieten Orientierung und Sicherheit bei Entscheidungsprozessen an und ordnen bestimmte Handlungsmuster bestimmten Situationen zu: ‚Das tut man/Das tut man nicht‘. Mit seiner Entscheidung bleibt ein Mensch in Übereinstimmung mit seiner Gruppe, Organisation und Gesellschaft oder positioniert sich außerhalb einer allgemein gültigen Ordnung. (…)

Normen lassen sich unterscheiden in:

  • Statische Normen: feststehende und dauerhafte Regeln wie Gesetze und Verordnungen, z.B. Kindertagesstättengesetz, Heimmindestbauverordnung
  • Relative Normen: ‚weiche‘ Regeln wie Sitten und Gebräuche, z.B. jemandem die Tür aufhalten, einen Weihnachtsbaum aufstellen
  • Idealnormen: Regeln mit hohem Geltungsanspruch (Ideal), z.B. Nächstenliebe, Fortschritt, Gesundheit
  • Funktionale Normen: Regeln für Beziehungen und das Zusammenleben von Menschen, z.B. Hausordnung, Diskussionsregeln, Kleiderordnung
  • Persönliche Normen: persönliche Ziele, die jemand erreichen will, z.B. mit dem Rauchen aufhören, eine Prüfung bestehen (…)

Verbindlichkeit von Normen

Nicht alle Normen sind gleich verbindlich. Die Erwartung, Normen einzuhalten, drückt sich im Grad der Verbindlichkeit aus:

  • Muss-Erwartungen: Es ist gesetzlich geregelt, dass die Schweigepflicht bei bestimmten Berufsgruppen eingehalten werden muss.
  • Soll-Erwartungen: In einem Freizeitheim soll generell die Hausordnung beachtet werden. Ausnahmen sind nach Absprache mit den Mitarbeiterinnen möglich.
  • Kann-Erwartungen: Wenn von den Beteiligten erwünscht, kann für die Kinder und Angehörigen einer Kindertagesstätte ein Laternenumzug organisiert werden.

Als Normsender werden diejenigen bezeichnet, die Normen für bestimmte Personen, Gruppen und Organisationen aufstellen. Dazu gehören der Gesetzgeber oder die Leitung einer sozialen Einrichtung. Auf der anderen Seite stehen die Normadressaten. An sie sind die Normen gerichtet. So sollen die Bürger eines Staates oder die Besucher eines Jugendtreffs die Normen erfüllen.

Normen können nur durchgesetzt werden, wenn deren Einhaltung kontrolliert wird. Dieser Vorgang wird als soziale Kontrolle bezeichnet. Dafür sorgen:

  • Positive Sanktionen: Belohnungen für normgerechtes Handeln, z.B. Zuwendung, Anerkennung, Vorteile, Privilegien
  • Negative Sanktionen: Bestrafungen für abweichendes Verhalten (Devianz) durch Abwendung, Liebesentzug, Ausgrenzung, Bußgeld, Haftstrafe

Klassische Instanzen sozialer Kontrolle sind Polizei und Staatsanwaltschaft. Sie überwachen die Einhaltung von Normen und sanktionieren im Rahmen der ihnen gesetzmäßig zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse. So schreitet die Polizei bei nächtlicher Ruhestörung ein oder die Staatsanwaltschaft ermittelt beim Verdacht auf Diebstahl in einer Behinderteneinrichtung.

Normen und Sanktionen müssen durch Kontrollverfahren überprüfbar sein. Ist der Geltungsgrad nicht mehr begründbar oder die Wirkung nicht mehr angemessen, sind sie zu verändern.“