Ein kirchenrechtlicher Blick auf Berufungsverfahren und das Nihil Obstat: Hausaufgaben für alle Eine Studie belegt die heftige Kritik an Berufungsverfahren in der katholischen Theologie wegen der notwendigen römischen Unbedenklichkeitserklärung. Doch die Verantwortung für Probleme bei Berufungen tragen nicht nur die Bischöfe und Rom. Von Thomas Schüller © Unsplash Herder Korrespondenz 3/2024 S. 31-33, Essays, Lesedauer: ca. 7 Minuten Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 3,90 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 2 Hefte + 2 Hefte digital 0,00 € danach 114,80 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 8,40 € Versand (D) 2 Hefte digital 0,00 € danach 99,40 € für 7 Ausgaben pro Halbjahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autor Thomas Schüller Thomas Schüller wurde 1961 geboren und ist seit 2009 Professor für Kirchenrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie Direktor des Instituts für Kanonisches Recht. Von 1993 bis 2009 war er Leiter der Stabsstelle Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat Limburg. Auch interessant Plus Heft 7/2025 S. 16-18 Eine Zwischenbilanz zu Hartmut Rosas Resonanz: Die Unbegreiflichkeit Gottes aushalten? Von Michael Schüßler Plus Heft 7/2025 S. 13-16 Theologie im Doppelpass mit der Soziologie?: Unverfügbare Resonanz Von Hans-Joachim Höhn Plus Heft 6/2025 S. 29-31 Kirchenrechtliche Beobachtungen zum Schlichtungsrat im Bistum Münster: Schlichten statt richten Von Georg Bier
Thomas Schüller Thomas Schüller wurde 1961 geboren und ist seit 2009 Professor für Kirchenrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster sowie Direktor des Instituts für Kanonisches Recht. Von 1993 bis 2009 war er Leiter der Stabsstelle Kirchliches Recht im Bischöflichen Ordinariat Limburg.
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