Einsichten zum Sonntagsgottesdienst aus der Diözesansynode 2013-2013 im Bistum TrierVersammlung - Mehr als zusammenkommen

„Ihr seid vielmehr zum Berg Zion hinzugetreten, zur Stadt des lebendigen Gottes, dem himmlischen Jerusalem, zu Tausenden von Engeln, zu einer festlichen Versammlung und zur Gemeinschaft der Erstgeborenen, die im Himmel verzeichnet sind, und zu Gott.“ (Hebr 12,22–24)

Fazit

„Wo immer sich Gläubige regelmäßig zur Feier der Auferstehung Christi versammeln wollen, einen qualitätsvollen Gottesdienst vorbereiten und leiten können, soll ermöglicht werden, dass am Sonntag, zur immer gleichen Zeit, am gleichen Ort Gottesdienst gefeiert wird.“ (Aus: „Herausgerufen zum Feiern“, Empfehlungen der Teilprozessgruppe Liturgie zur Umsetzung der Beschlüsse der Diözesansynode, Trier 2019, 3.3.2.)

Im Jahr 321 erließ Kaiser Konstantin sein Edikt, das den Tag der Auferstehung, den Herrentag, den Sonntag für das römische Reich zum wöchentlichen Feiertag erklärte, an dem alle Arbeit zu ruhen hatte. Dieser Wochenrhythmus prägt seither das Leben der Menschen in weiten Teilen der Welt. Und fortan konnten sich Christinnen und Christen am Sonntag versammeln, um den Tod und die Auferstehung Jesu Christi im Gottesdienst zu feiern. Diese Möglichkeit ist in freien Gesellschaften heute im Grundrecht auf freie Religionsausübung verbrieft. So bedeutete es im Zuge der sich ausbreitenden Corona-Pandemie im März des vergangenen Jahres einen tiefen Einschnitt, als staatliche Schutzbestimmungen auf einmal dazu führten, dass eine Versammlung an einem gemeinsamen Ort zum Gottesdienst am Sonntag für einige Wochen nicht mehr möglich war.
Beispielsweise war in Rheinland- Pfalz laut Landesverordnung die Zusammenkunft von Religionsund Glaubensgemeinschaften, insbesondere in Kirchen, Synagogen und Moscheen ebenso untersagt, wie die Zusammenkünfte von Vereinen, Volkshochschulen oder Reisebusgruppen. In einer Logik, die von der Zusammenkunft von Menschen ausgeht, ist diese Aufzählung nur konsequent: Zur Feier eines Gottesdienstes kommen Menschen, die zu einer Glaubensgemeinschaft gehören, ebenso zusammen wie jene, die in einem Verein aktiv sind und das gleiche Interesse teilen. In dieser Logik stehen die Gottesdienste vielfach auch in unserer Gesellschaft. Sie gelten als Zusammenkunft jener, die an Gott glauben und sich zum Zweck ihrer gemeinsamen Religionsausübung versammeln.

Versammlung, um Volk Gottes zu sein

Lässt sich ein so tiefgreifender und nachhaltig prägender Einschnitt in das Leben der gesamten Gesellschaft und der wirtschaftlichen Interessen des Reiches durch Kaiser Konstantin wirklich damit erklären, dass einer Gruppe des Volkes ein Ruhetag zur Ermöglichung ihrer Zusammenkunft gegeben werden sollte? Wir nennen die Versammlung der Christinnen und Christen am Sonntag „Gottesdienst“ oder noch allgemeiner „Liturgie“. Vom griechischen Ursprung des Wortes „Liturgie“ führt die Spur zum wesentlichen Unterschied der gottesdienstlichen Versammlungen im Vergleich zu anderen Zusammenkünften von Menschen. Zusammengesetzt aus „leiton ergon“ bezeichnet der Begriff im Ursprung den Dienst des Staates für das Volk. Übernommen als Bezeichnung für die Feier des Gottesdienstes drückt der Begriff aus, dass der Gottesdienst die Feier des Handelns Gottes an den Menschen ist. Gott ist der Handelnde in der Liturgie und wir Menschen sind die „Staatsangehörigen“ seines Volkes, an dem er handelt. Der Gottesdienst am Sonntag ist so Selbstvollzug dessen, was wir als getaufte Menschen sind: Volk Gottes, das sich versammelt. Die sonntägliche Versammlung zum Gottesdienst ist somit nach christlichem Verständnis nicht in erster Linie eine Zusammenkunft zur gemeinsamen Religionsausübung, sondern Versammlung auf den Ruf Gottes hin, um seine Liturgie, sein Handeln an uns zu feiern. Wenn für die Versammlung als Volk Gottes die Liturgie Gottes, sein Handeln am Menschen in Tod und Auferstehung Jesu Christi, wesentlich ist, dann ist die Konsequenz daraus, dass wir als Kirche den Tod und die Auferstehung Jesu Christi am Tag der Auferstehung im Sakrament der Eucharistie feiern. In der Feier der Eucharistie werden, wie in keiner anderen Feier, Tod und Auferstehung Jesu Christi als „Urliturgie“ Gottes Gegenwart. Die Versammlung zum Gottesdienst hat ihren Grund in Gott selbst – das macht ihre Bedeutung aus und unterscheidet sie von anderen Zusammenkünften.

Wesentlich: Gemeinschaft von Gläubigen

Als es im März des vergangenen Jahres nicht mehr möglich war, sich an einem Ort zu versammeln, entstanden über Medien vermittelte Möglichkeiten zur Mitfeier von Gottesdiensten. Obgleich in Deutschland jeden Sonntag Gottesdienste im öffentlich-rechtlichen Rundfunk übertragen werden und schon zahlreiche andere Möglichkeiten der Mitfeier per Livestream zur Verfügung standen, wurden viele neue Gelegenheiten zur medialen Mitfeier angeboten. Schnell zeigte sich, dass am Telefon oder am Bildschirm nun nicht mehr nur jene Menschen zusammenkamen, die in räumlicher Nähe zueinander leben. Durch die mediale Vermittlung schlossen sich jene zur Feier zusammen, die auch über den Kontakt im Gottesdienst hinaus in einer Beziehung zueinander stehen, sei es, weil sie aus demselben Ort stammen und nun den Gottesdienst trotz der Entfernung mitfeiern konnten, sei es, weil sie mit jemandem aus der Gruppe bekannt waren oder sie einfach den Gottesdienstort kennen und mögen. Es zeigte sich, dass die Gruppe, die sich zum Gottesdienst versammelt, für viele eine Hilfe ist, den Gottesdienst mitzufeiern. Weil sich Menschen treffen, die ich kenne und de- nen ich gerne begegne, mit denen ich vielleicht auch außerhalb des Gottesdienstes mein Leben teile, deshalb schließe ich mich leichter dieser Versammlung zum Gottesdienst an. Dieser Aspekt darf nicht unterschätzt werden.
Die konkrete Gruppe der Gläubigen, die sich versammelt, auch wenn sie immer Teil des großen Volkes Gottes ist, lebt vom konkreten Beziehungsgeflecht über den Gottesdienst hinaus. Sie ist daher die erste Größe, die es in den Blick zu nehmen gilt, wenn der Gottesdienst am Sonntag als lebensrelevant erfahren werden soll. Wesentlich für die Feier des Gottesdienstes ist die Gemeinschaft von Gläubigen, die sich als Teil des Volkes Gottes am Sonntag versammelt. Wo das nicht mehr geschieht, hört Kirche auf zu sein. Hier setzen die Beratungen zum Themenfeld Liturgie an, die ausgehend von der Diözesansynode 2013–2016 im Bistum Trier erfolgten. Im Anschluss an das Synodendokument stellte eine „Arbeitsgruppe Liturgie“ die Frage nach den Voraussetzungen für die Feier des Gottesdienstes. Recht schnell wurde dieser Gruppe deutlich, dass der Ausgangspunkt jeder Erstellung eines Gottesdienstplans die Frage nach den konkreten Gemeinschaften von Gläubigen sein muss, die sich zum Gottesdienst versammeln. Wo Gläubige sich am Sonntag versammeln wollen, dort soll ihnen die Feier der Eucharistie ermöglicht werden. Sie ist der unaufgebbare Gottesdienst am Sonntag. Denn die Kirche lebt aus der Eucharistie.
Nur zu gut wissen wir jedoch, dass die Feier der Eucharistie an jedem Sonntag schon lange nicht mehr in allen Kirchen und allen Gemeinschaften von Gläubigen möglich ist. Der Grund hierfür ist bekannt, es fehlen Priester. Aber die Trierer Diözesansynode wollte sich in ihrem Blick nicht allein dadurch bestimmen lassen. Ebenso wichtig war ihr der Blick auf die vorhandenen Möglichkeiten der Gemeinschaften von Gläubigen, die sich zur Feier versammeln möchten. Denn nicht jede Gemeinschaft von Gläubigen ist auch in der Lage, am Sonntag Eucharistie zu feiern, sei es, dass die Gruppe zu klein ist und die notwendigen liturgischen Dienste nicht wahrgenommen werden können; sei es, dass es ihr nicht möglich ist, sich auf den Weg zu einer Eucharistiefeier an einem anderen Ort zu begeben oder dass sie zuerst einer (katechetischen) Hinführung zu dieser Feierform bedarf.
Die betreffende Gemeinschaft von Gläubigen sollte wählen können, was sie tut, wenn die Feier der Eucharistie nicht möglich ist. Sie kann sich einer anderen Gemeinschaft anschließen, die Eucharistie feiert, oder sie wählt eine andere Gottesdienstform, die sie feiern kann. Gerade in unserem ländlichen Bistum Trier bleibt die Spannung zwischen der Versammlung am Sonntag dort, wo Eucharistie gefeiert werden kann, und der Versammlung der Menschen in ihren konkreten Lebensbezügen, die sich im ländlichen Gebiet noch stark über den Wohnort definieren. Es sollte keine unserer Kirchen am Sonntag zur Versammlung zum Gottesdienst ungenutzt bleiben. Sammelt sich nicht mehr das Volk Gottes, die Kirche in diesen Gebäuden, dann werden sie ihrem Namen nicht mehr gerecht, Versammlungsraum der Kirche zu sein.
Als ganz praktischen Hinweis gibt die Arbeitergruppe zu bedenken, dass eine Verlässlichkeit von Zeit und Ort die Einplanung eines Termins in den Lebensrhythmus erleichtert. Daher sollte der Gottesdienst am Sonntag verlässlich zur immer gleichen Zeit gefeiert werden.

Wesentlich: Begegnung

Gemeinschaft von Menschen ist nicht einfach da, sie wächst durch Begegnungen. Neu bewusst geworden ist das gerade in den Einschränkungen der Pandemie, als konkrete Begegnungen in physischer Präsenz nicht möglich waren und bis heute eingeschränkt sind. Livestream, Telefon, Hausgottesdienste im kleinen Kreis oder andere Formen, die aufgrund des Verbots öffentlicher Gottesdienste als Lösungen entstanden sind oder neu entdeckt wurden, sollten sie ersetzen, erweisen sich aber auf längere Sicht als das, was sie sind: Notlösungen. Am Telefon hören wir die Stimme der anderen, Videokonferenzen bieten ein sichtbares Gegenüber, doch fehlen die vielen weiteren Dimensionen eines physischen Treffens, es fehlen viele Aspekte, die eine vielschichtige Begegnung ermöglichen. Begegnung ist für uns Menschen wesentlich mehr als nur zusammenzukommen, was auch medial vermittelt geschehen kann. Diese Einsicht angewandt auf die Feier des Gottesdienstes führt zu einem weiteren wesentlichen Aspekt: Gottesdienst muss Begegnung mit Gott ermöglichen. Da die Begegnung mit Gott uns Menschen nicht unmittelbar, in physischer Weise möglich ist, wird sie uns im Gottesdienst in Worten, Zeichen und Riten, in der versammelten Gemeinde und im Sakrament vermittelt. Diese Vermittlung der Begegnung mit Gott bedarf jedoch auf Dauer der physischen Präsenz der Mitfeiernden, nur so werden wir als Menschen in allen unseren Sinnen zugleich angesprochen.
Die Arbeitsgruppe betont, dass in der Eucharistiefeier am Sonntag, aber auch in jedem anderen Gottesdienst, das Paschamysterium Gegenwart werden und im Mittelpunkt stehen muss. Die versammelte Gemeinschaft von Gläubigen feiert nicht sich selbst, sie versammelt sich um Gott, um durch ihn zu werden, was sie ist: Kirche, Volk Gottes. In jeder gottesdienstlichen Feier muss das zu erkennen sein und erfahrbar werden, die Mitfeiernden müssen die Chance erhalten, Gott zu begegnen.

Wesentlich: qualitätsvoller Gottesdienst

Wird Gottesdienst so gefeiert, dann kann von einem qualitätsvollen Gottesdienst gesprochen werden. Der in diesem Zusammenhang vielleicht ungewöhnliche Begriff „Qualität“ ist zu verstehen als Zur- Geltung-Bringen dessen, was das Wesentliche der Feier ist: Gottes Handeln in Tod und Auferstehung Jesu Christi.
Anhand verschiedener Aspekte hat die Arbeitsgruppe Liturgie in ihren Empfehlungen „Liturgische Feierqualität“ einen Fragenkatalog entwickelt, der in der Selbstreflexion der Gemeinde und den Verantwortlichen helfen soll, immer mehr das Wesen der Feier des Gottesdienstes in den Mittelpunkt zu stellen: Beteiligung, Dramaturgie, Lebensbezug, Musik, Ort, Rahmenbedingungen, Raum, Sprache werden als Aspekte vorgeschlagen, unter denen die Qualität eines Gottesdienstes reflektiert werden kann.
In vielen der dazu entwickelten Fragen wird auf den ersten Blick auf Selbstverständlichkeiten hingewiesen. Häufig sind es aber vertraute Gewohnheiten, Kleinigkeiten oder Unachtsamkeiten, die im Wege stehen, einen qualitätsvollen Gottesdienst zu feiern, der den Mitfeiernden die Begegnung mit Gott ermöglicht. Die stets neue Reflexion aller Beteiligten kann helfen, die liturgische Feierqualität in diesem Sinn zu fördern.

Lebensrelevant, weil qualitätsvoll

In einem Referat vor dem Priesterrat des Bistums Trier hat Prof. Dr. Hubert Lenz SAC im vergangenen Jahr die Feier der Eucharistie als „Ressource“ bezeichnet. Eine Ressource, die zugleich selbst der Ressourcen bedarf. Erste Ressource, welcher die Feier der Eucharistie, jeder Gottesdienst bedarf, ist die Gemeinschaft der Gläubigen, die sich versammelt. Ohne diese ist ein im oben genannten Sinn qualitätsvoller Gottesdienst als Versammlung des Volkes Gottes auf seinen Ruf zur Feier seines Handelns kaum möglich. Die Feier des Gottesdienstes braucht die Gemeinschaft von Gläubigen, sie braucht uns.
Soll die Feier der Eucharistie am Sonntag als Ressource für das eigene Leben erfahren werden, muss sie selbst qualitätsvoll sein, das heißt, das Wesentliche erfahren lassen: Gottes Handeln. Wenn in diesem Sinn unsere Gottesdienste immer mehr zu qualitätsvollen Feiern werden, dann werden sie wieder als Ressource erfahrbar werden, als Quelle des Lebens jeder Christin und jedes Christen, der gesamten Kirche. Solche Feiern werden für die Einzelnen zur Quelle des eigenen Handelns in der Welt, der Sorge um die Mitmenschen und der Bereitschaft von der Hoffnung zu erzählen, die uns Christinnen und Christen erfüllt. Die Überlegungen der Arbeitsgruppe wollen dazu beitragen, dass vor allem die Feier der Eucharistie am Sonntag als Liturgie Gottes wieder als Höhepunkt und Quelle des missionarischen und diakonischen Vollzugs von Kirche erfahrbar wird (SC 10, LG 11). Als der sakramentalen Feier des Handelns Gottes am Menschen geht von ihr alles Leben aus. Quelle des kirchlichen Lebens ist das, was Gott für uns tut, nicht, was wir leisten.
Kaiser Konstantin traf mit dem Edikt im Jahr 321 somit das Wesen des christlichen Sonntags, indem er diesen Tag der Ökonomie der Welt entzogen und eingeordnet hat in die Ökonomie des Handelns Gottes, das allem menschlichen Handeln vorausgeht. Ein Tag, dessen Ruhe es uns ermöglicht, uns zu versammeln und Gottes Handeln an uns zu feiern, um daraus zu leben.  

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