Der Betreuungsvertrag: Wir sind uns einig Vor Beginn eines neuen Betreuungsverhältnisses sollten Kindertagespflegepersonen verbindliche Verabredungen mit den Eltern treffen. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor. Von Isgard Rhein © Harald Neumann 1/2022, S. 12-13, Kindertagespflege Spezial / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 1,95 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 54,50 € für 8 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl. MwSt., zzgl. 10,80 € Versand (D) 51,20 € für 8 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Isgard Rhein Rechtsanwältin, berät u. a. Kindertagespflegepersonen, entwickelt rechtliche Handlungsempfehlungen für die Praxis, Beisitzerin im Bundesverband für Kindertagespflege e. V. Auch interessant Plus 1/2023 S. 12-13 Qualität in der Kindertagespflege: Gleiche Bedingungen für alle? Von Armin Schneider Gratis 8/2022 S. 12-13 Aus dem Bundesverband: Was uns bewegt - was wir bewegen Von Heiko Krause Gratis 7/2022 S. 12-13 Kinder mit Fluchterfahrung: Gut aufgehoben Von Iris Erbach
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