Der Betreuungsvertrag: Wir sind uns einig Vor Beginn eines neuen Betreuungsverhältnisses sollten Kindertagespflegepersonen verbindliche Verabredungen mit den Eltern treffen. Wir stellen die wichtigsten Punkte vor. Von Isgard Rhein © Harald Neumann 1/2022, S. 12-13, Kindertagespflege Spezial / 0 Kommentare Diesen Artikel jetzt lesen! Im Einzelkauf Sie erhalten diesen Artikel als PDF-Datei. Download sofort verfügbar 1,95 € inkl. MwSt PDF bestellen Im Abo Ihr Plus: Zugriff auch auf alle anderen Artikel im Abo-Bereich 52,40 € für 8 Ausgaben pro Jahr + Digitalzugang inkl.MwSt., zzgl. 10,00 € Versand (D) 49,20 € für 8 Ausgaben pro Jahr im Digitalzugang inkl. MwSt., Im Abo Im Digital-Abo Abo testen Digital-Abo testen Sie haben ein Abonnement? Anmelden Teilen Teilen Whatsapp Mailen Überschrift Artikel-Infos Autorin Isgard Rhein Rechtsanwältin, berät u. a. Kindertagespflegepersonen, entwickelt rechtliche Handlungsempfehlungen für die Praxis, Beisitzerin im Bundesverband für Kindertagespflege e. V. Auch interessant Plus 4/2022 S. 12-13 Hygienestandards: Gesundheitsschutz im Betreuungsalltag Von Katharina Naegele Plus 3/2022 S. 12-13 Kommunikation mit den Eltern: Austausch auf Augenhöhe Von Bettina Beyer Plus 8/2021 S. 12-13 Eine Vertretung organisieren: "Ich bin krank, was nun?" Von Katharina Naegele
Isgard Rhein Rechtsanwältin, berät u. a. Kindertagespflegepersonen, entwickelt rechtliche Handlungsempfehlungen für die Praxis, Beisitzerin im Bundesverband für Kindertagespflege e. V.