Kirchenrechtliche Beobachtungen zum Schlichtungsrat im Bistum MünsterSchlichten statt richten

Alle Bemühungen, auf teilkirchlicher Ebene eine Verwaltungsgerichtsbarkeit zu etablieren, sind bislang gescheitert. Im März hat der Bischof von Münster eine Ordnung erlassen, die den Gläubigen ermöglichen soll, ihre Rechtsposition zumindest in einem Schlichtungsverfahren geltend zu machen. Wirksamer Ersatz oder Scheinbehelf?

Zwei Menschen reichen sich die Hand
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