Rezensionen: Theologie & Kirche

Loretan, Adrian (Hg.): Machtmissbrauch und sexuelle Gewalt in der Kirche. Beiträge aus Rechtswissenschaften und Theologie von Adrian Loretan, Mary McAleese, Doris Reisinger und Wolfgang Treitler.
Münster: LIT 2023. 214 S. Kt. 29,90.

Die Tagungsbeiträge plädieren für eine Schärfung des innerkirchlichen Rechtsbewusstseins, weil – wie die MHG-Studie sowie andere unabhängige Rechtsgutachten in Australien, Irland, den USA und Frankreich aufgezeigt haben – systemische Faktoren sexualisierte Gewalt in der Kirche begünstigen. Dies erfordert eine weiterhin entschiedene Aufarbeitungsanstrengung sowie eine nachhaltige Präventionsarbeit auf allen Ebenen kirchlicher Organisation. Es bedarf zugleich dringender Veränderungen in den Strukturen der Kirche.

Das Kernproblem besteht nach Adrian Loretan darin, dass sich Betroffene sexualisierter Gewalt in der Kirche bei ihrem Vorgehen gegen Täter oder Vertuscher nicht auf Menschenrechte stützen können. Schon Papst Paul VI., ein Kirchenrechtler, wollte „die verfahrensmäßige Sicherstellung des Schutzes der subjektiven Rechte in der Kirche“ (7). Er ließ ein kirchliches Grundgesetz (Lex Ecclesiae Fundamentalis) ausarbeiten, an deren Anfang ein eigener Menschenrechtskatalog die Grundrechte festschreiben sollte. Dieses Grundgesetz stellte die personale Würde jedes einzelnen Menschen als Gottes Ebenbild an den Anfang. Erst auf diesem Fundament der Rechte aller Getauften und aller Menschen in der Kirche konnten die Rechte der Ämter entfaltet werden. Dieses Verfassungsprojekt Papst Pauls VI. aber wurde von Papst Johannes Paul II. schubladisiert und nur ein Teil seines Inhalts fand Eingang in den CIC/1983. Die vom Heiligen Stuhl ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention wurde deshalb nie im CIC 1983 umgesetzt. Die Kinder und Jugendlichen können ihre Rechte gegen Amtsträger, die sie missbrauchen, nicht einbringen.

Loretan räumt ein: „Grundrechte können zwar nicht den Missbrauch der Weihe- und Jurisdiktionsgewalt (c. 274 CIC/1983) ausschließen. Sie sind aber ein klares Instrument gegen den Machtmissbrauch in der Kirche“ (7). Das derzeit gültige kanonische Recht zur Anwendung bei sexualisierter Gewalt von Priestern ist „völlig ungeeignet“, da es sexuelle Gewalt als „Verstoß gegen die Zölibatsverpflichtung (c. 277 CIC 1983)“ ansieht und keineswegs als „Verstoß gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht eines Kindes oder eines Erwachsenen. Somit wird im Recht der Kirche die Vergewaltigung durch den Priester, d.h. das verletzte sexuelle Selbstbestimmungsrecht des Geschädigten, ausgeblendet“ (16). Und weiter: „Durch unklare Begrifflichkeit (‚contra sextum‘), bewusste Vertuschung, unklare Kompetenzbereiche, mangelnde Sachkenntnis und Fahrlässigkeit konnte in der Kirche eine ‚Kultur des Schweigens‘ entstehen. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in voller Kenntnis des Ausmaßes des Missbrauchs den Täterschutz priorisiert und die Möglichkeiten der Geschädigtenfürsorge nicht ausgeschöpft zu haben“ (17).

Doris Reisinger beklagt die empörende Eigenlogik des kirchlichen Rechts. Der Rechtsstaat gewährleistet Rechtssicherheit, in der katholischen Kirche dagegen „verfügt der höchste kirchliche Amtsinhaber, der zugleich Regent, Gesetzgeber und Richter ist, ‚kraft seines Amtes über höchste, volle, unmittelbare und universale ordentliche Gewalt, die er immer frei ausüben kann‘ (c. 331 CIC/1983), ohne dabei von einer anderen Instanz kontrolliert zu werden“ (43 f.). Und „während Bürger und Bürgerinnen im modernen Rechtsstaat umfassende Beteiligungs-, Freiheits- und Abwehrrechte besitzen, die sie vor unabhängigen Gerichten einklagen können, steht es Mitgliedern der römisch-katholischen Kirche zwar frei, ihre Wünsche und Belange gegenüber der zuständigen kirchlichen Autorität zu äußern […], sie haben aber keinen Anspruch darauf, dass in ihrer Sache auch etwas unternommen wird“ (44). In kirchenrechtlichen Verfahren zur sexuellen Gewalt von Priestern sind Laien keine Subjekte, die selbst ihr Recht einklagen können, sie werden lediglich als Zeuginnen und Zeugen angehört. Dass es sich hier um eine kirchliche Standesjustiz handelt, wird auch daran erkennbar, dass „Richter in kirchlichen Missbrauchsverfahren weiterhin in der Regel Priester sein müssen, Opfer auf den [Zeuginnen- und] Zeugenstatus reduziert bleiben und damit weder Anspruch auf einen formellen Rechtsbeistand noch auf volle Akteneinsicht und eine Urteilsausfertigung haben“ (44).

Im Hinblick auf den Synodalen Weg in Deutschland, der sich mit den Erkenntnissen der MHG-Studie befasst und Konsequenzen beraten hat, lautet Doris Reisingers Fazit: „Die Konsequenz einer Reform, die weitreichend genug wäre, um jedem einzelnen Kirchenmitglied effektiv die Rechte einzuräumen, die ihm moralisch und theologisch kraft seiner Menschenwürde, Gotteskindschaft und Taufe zustehen, wäre nichts weniger als die völlige Umgestaltung der normativen Ordnung der katholischen Kirche. Es wäre die Neuerfindung der Organisation. Wer das nicht wahrhaben will, ist nicht einmal den ersten Schritt zur Verwirklichung einer ernsthaften Reform gegangen“ (64 f).

                Manfred Belok

Strotmann, Angelika / Blatz, Heinz (Hgg.): „Edler Ölbaum und wilde Zweige“ (Röm 11,16-24). Christlich-jüdischer Dialog auf neutestamentlicher Grundlage. Zur Erinnerung an Maria Neubrand MC (SBB 84).
Stuttgart: Katholisches Bibelwerk 2023. 323 S. Kt. 65,–.

Die vorliegende Sammlung von Beiträgen zum christlich-jüdischen Dialog ist – neben ihrem Erkenntniswert zur Sache und zum Thema selbst – vor allem auch eine Hommage an die zu früh verstorbene Ordensfrau und Neutestamentlerin Maria Neubrand. Ich durfte ebenfalls viele Jahre lang mit ihr in der Redaktion des „entschluss“ zusammenarbeiten, bis diese Zeitschrift der österreichischen Jesuitenprovinz schließen musste. Marias Leidenschaft für die Themen des christlich-jüdischen Dialoges war zeitlebens die Konstante ihres wissenschaftlichen und publizistischen Wirkens. Die Leidenschaft gründete nicht zuletzt auch biografisch in dem Vermächtnis des Widerstandes, das ihr der Vater Josef Neubrand hinterlassen hatte (dazu: 292-299). Das Zitat aus dem Römerbrief im Titel des Bandes weist auf die Bedeutung von Röm 11,16-24 als „Kristallisationspunkt“ (14) ihrer Hermeneutik für die Texte des Neuen Testamentes hin. Zusammen mit Johannes Seidel hatte sie 1999/2000 eine weiterführende, man könnte auch sagen: eine zusammenführende Deutung vom Röm 11,18 („Nicht du die trägst die Wurzel, sondern die Wurzel trägt dich“) vorgelegt; entgegen der üblichen Interpretation, der Ölbaum sei das Judentum, der aufgepfropfte Zweig die Kirche, plädierte sie dafür, den Ölbaum als Bild für den Messias zu verstehen (vgl. dazu auch 223-249).

Persönlich geprägt sind besonders die Beiträge von Schülerinnen und Schülern aus der „Schule“ von Maria Neubrand (300 ff). Hans Hermann Henrix zitiert aus einer persönlich an ihn gerichteten Mail vom 19.3.2014 von Maria. Darin gibt sie Auskunft über ihr theologisch-exegetisches Selbstverständnis. Der Klang ihrer Stimme, die gerade im Dialog Gedanken entwickelte, ist mitzuhören: „Wenn das Neue Testament oder einzelne Schriften oder Passagen antijüdisch sind oder eine Substitutionstheorie vertreten, müsste und würde ich meinen Beruf aufgeben und würde sich die (nicht-jüdische) Kirche selbst verraten. Ganz wie Sie schreiben, da sind wir uns sehr nahe: ‚Das Studium des Neuen Testamentes evoziert jeden ehrlichen Exegeten zu einem Dialog mit dem zeitgenössischen Judentum, wie auch der gegenwärtige Dialog mit den Juden zu einem erneuerten Studium des Neuen Testamentes nötigt. Der Respekt gegenüber jüdischen Weggefährten verbietet jede antisemitische (besser wohl: antijudaistische) Erklärung des Neuen Testamentes. Es zwingt die gegenwärtige Exegese zu einer Revision traditioneller Erklärungen, die oft mit antijüdischen Empfindungen geprägt war.‘ Hier gibt es volle Zustimmung von meiner Seite, und die neutestamentliche Wissenschaften sind herausgefordert, dies nun in der Tat an den einschlägigen Stellen ‚durchzubuchstabieren‘. Es bleibt also die Frage nach der Auslegung angeblich antijüdischer Passagen des Neuen Testamentes. Ich vertrete die These: Nicht die Texte sind antijüdisch, sondern ihre Auslegung“ (189).

Dieses Ausbuchstabieren geschieht ausdrücklich in einigen Beiträgen des Bandes, auch mit aktuellen Bezügen (vgl. den Beitrag zur Debatte um die Kuppelinschrift des Berliner Schlosses, 87-105), prägt aber auch den Geist aller anderen Beiträge. Sie sind insgesamt in drei Teile gegliedert: 1. Neutestamentliche Grundlagen eines jüdisch-christlichen Dialoges. 2. Christlich-jüdischer Dialog in der Gegenwart. 3. Paderborner Perspektiven und ein Blick in die Familiengeschichte. Man muss nicht alle Texte im Zug hintereinander lesen. Vielmehr lohnt sich eine langsame, gestreckte Lektüre, um in den Ernst und zugleich in die sprachlich-intellektuelle Sorgfalt hineinzukommen, die Maria Neubrands Lebenswerk geprägt hat.

                Klaus Mertes SJ

Beinert, Wolfgang / Egger, Rosemarie (Hgg.): So viel Leid und Gott? Ein Lesebuch zu existenziellen Glaubensfragen.
München: Neue Stadt 2022. 183 S. Kt. 20,–.

Die Frage, wie man angesichts des Leids in der Welt vernünftig an einen Gott glauben kann, der Allmacht, Allgüte und Allwissenheit in sich vereint, ist älter als das Christentum selbst. Nicht neu ist auch die Erkenntnis, dass „mit den traditionellen dogmatischen Lehrsätzen, mit dem Katechismus in der Hand sich derlei Fragen nicht mehr beantworten“ (16) lassen.

Der erste Teil der vorliegenden Publikation versteht sich als Zusammenschau ausgewählter Fragen und Antworten, die von der Tatsache, dass es so viel sinnloses Leid in der Welt gibt, ausgehen. Die Antworten reichen dabei von einer biblischen Sündenfall-Theodizee, bis zur Bonisierung oder Pädagogisierung des Übels hin zu free-will oder natural-law-defense, zur Vorstellung eines Mitleidenden Gottes oder zum Ansatz Karl Rahners, der das Leid als Erfahrung der Unbegreiflichkeit Gottes charakterisiert. Das Buch lädt dazu ein, mit den Antworten in Dialog zu treten, aber auch eigene Antworten zu finden. Weil nicht ausschließlich Theolog:innen antworten, wirken die Textabschnitte teils theologisch fundiert, teils spirituell, teils auch sehr persönlich. So gelingt es, unterschiedliche Facetten des schier uferlos wirkenden Bereichs der Theodizee-Problematik hervorzuheben und anklingen zu lassen. Unweigerlich ergeben sich auch Dissonanzen zwischen den unterschiedlichen Antworten, aber da das Buch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, hat alles seinen Platz.

Wer eingangs eine systematische Zusammenschau und Einordnung des Theodizee-Problems vermisste, wird im zweiten Teil des Buches fündig. Wolfgang Beinert geht in seinem Essay der Frage nach, ob Gott noch von der Welt zu retten sei (vgl. Titel) und bringt das Theodizee-Problem auf den Punkt, wenn er fragt: „Was gilt? Das Böse, das Üble, das Leid(en)? Oder doch das Gute, das Schöne, das Glück?“ (137). Im Bild des Gerichtsprozesses – bei dem Gott auf der Anklagebank sitzt – gelingt es Beinert in verständlichen Worten, aber immer sachlich fundiert und theologisch exzellent, die Frage nach dem Woher des Übels (malum physicum, morale et metaphysicum) aus vorwiegend philosophischer Perspektive darzustellen.

Nach zwei Tiefenbohrungen stellt Beinert berechtigterweise die Frage, ob „der gute Gott und das leidvolle Böse zusammengedacht werden“ (164) können und ob Gott von der Welt noch zu retten sei. Beinert vertritt einen christozentrischen Ansatz, denn in Christus, sind „Gott und das Leid eins geworden“ (176). Wie das Urteil letztendlich ausfällt, mögen die künftigen Leser, die diesem Buch zu wünschen sind, selbst herausfinden. Unbestreitbar bleibt, dass es unvermeidlich ist, die Theodizeefrage „wieder und wieder zu stellen, in jeder Generation, in jeder Situation neu und von Neuem“ (135).

                Tobias Simonini

Butenkemper, Stephanie: Toxische Gemeinschaften. Geistlichen und emotionalen Missbrauch erkennen, verhindern und heilen.
Freiburg: Herder 2023. 249 S. Gb. 24,–.

„Diese Erfahrung bei der Gemeinschaft hat in mir so ‘ne Sehnsucht geweckt nach Geborgenheit, nach Halt, nach Orientierung und nach Gott. Also, es war wirklich so ‘ne Sehnsucht nach, ja, einer Erfahrung Gottes oder einer Erfahrung des Glaubens, wo ich gedacht habe, ja, vielleicht finde ich dort Halt, den Halt, den ich verloren hatte durch den Suizid meines Vaters. Diese Sehnsucht ist in mir gewachsen und die ist in mir geblieben“ (60). Stephanie Butenkemper geht von solchen Äußerungen Betroffener, die sie selbst befragt hat, aus (41-70), um sich tiefer in die Dynamik und Struktur von geistlichen Missbrauchssystemen hineinzudenken.

Ebenso wichtig ist ihr, zu Beginn zu klären, was geistlicher Missbrauch nicht ist (39 ff.). Je mehr der Begriff des „Geistlichen Missbrauchs“ in die kirchlichen Diskurse Einzug findet, umso leichtfertiger wird er auf Konfliktsituationen aller Art mit kirchlichen Vorgesetzten übertragen, in denen vielleicht auch Machtmissbrauch stattfinden mag, aber noch nicht die spezifische Dynamik von Gemeinschaften waltet, die sich in einer autoritären, religiös-ideologischen Selbstdrehung befinden und dabei einen Sog-Effekt nach außen hin – um das nihilistische Vakuum im Inneren herum – entwickeln, einen Sog-Effekt: der geistliche suchende Menschen anzieht, um sie in sich aufzusaugen. Im Vorwort nennt Butenkemper als Beispiel Gemeinschaften wie „Totus Tuus“, „Katholische Integrierte Gemeinde“ oder auch andere „derives sectaires“, die von den jeweils zuständigen Bischöfen inzwischen aufgelöst wurden.

Strukturelle Parallelen emotionalen Missbrauchs erkennt die Autorin in den säkularen „Machtfeldern“ Odenwaldschule, Leistungssport und „Letzte Generation“ (101-154). Und noch eine Vorabklärung ist ihr wichtig, gerade auch für Betroffene, die den Weg aus dem System suchen: „Grundsätzlich kann jeder Mensch in ein System geistlichen Missbrauchs geraten. Es muss nicht zwingend ein Zusammenhang mit einer persönlichen Disposition bestehen.“ (45).

In Anlehnung an Jay Liftons Studien über „gewaltfreie Gehirnwäsche“, wie sie von der kommunistischen Partei Chinas während und nach dem Korea-Krieg praktiziert wurde, beschreibt die Autorin acht Schritte zur mentalen Manipulation (671-100). Auf diese Studien bezogen sich später Margarete Singer und Steven Hassan, um das Phänomen der Bewusstseinskontrolle in Sekten und religiösen Gruppierungen besser zu verstehen. Sie unterscheiden „Gehirnwäsche“, die unter Gewalteinwirkung vorgenommen wird und deswegen als solche von den Opfern erkannt wird, von „Bewsusstseinskontrolle“, die durch Manipulation erreicht wird. In diesem Fall meinen die Betroffenen, selbst das zu wollen, was die Manipulatoren wollen, wobei hinzufügen ist, dass die Manipulatoren oft selbst Manipulierte sind, Mitglieder, die durch Manipulation gewonnen wurden und mit denselben Mitteln, mit denen sie angeworben wurden, nun neue Mitglieder anwerben.

Der Psychologie der eigentlichen Täter ist deswegen zu Recht ein eigenes Kapitel gewidmet (167-172). Zum Schluss geht die Autorin auf die Themen Beratung der Betroffenen (173-206) und Prävention (207-216) ein. Dabei wird deutlich, wie wichtig es gerade für Betroffene ist, dass die begleitenden Personen ihrerseits einen eigenen geistlichen Sinn für die geistliche Dimension des Missbrauchs haben. Man wird dem Geistlichen Missbrauch nicht gerecht, wenn man die positive Dimension der geistlichen Sehnsucht, die die Geistliche Gemeinschaft einst attraktiv für die Betroffenen machte, bloß negiert.

                Klaus Mertes SJ

Anzeige:  Ethik der Verletzlichkeit von Giovanni Maio

Stimmen der Zeit-Newsletter

Ja, ich möchte den kostenlosen Stimmen der Zeit-Newsletter abonnieren und willige in die Verwendung meiner Kontaktdaten zum Zweck des E-Mail-Marketings durch den Verlag Herder ein. Den Newsletter oder die E-Mail-Werbung kann ich jederzeit abbestellen.
Ich bin einverstanden, dass mein personenbezogenes Nutzungsverhalten in Newsletter und E-Mail-Werbung erfasst und ausgewertet wird, um die Inhalte besser auf meine Interessen auszurichten. Über einen Link in Newsletter oder E-Mail kann ich diese Funktion jederzeit ausschalten.
Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.